Häufige Fragen

Zu diesen Themen erreichen uns öfter Anfragen. Klicken Sie sich durch, vielleicht finden Sie hier schon, was Sie wissen möchten.

Waldbrandgefahr

Oftmals nur lokale und kleine Regenschauer sowie die grüne Vegetation täuschen über die Waldbrandgefahr hinweg. Spätestens bei Gefahrenstufe 4 bis 5 sind Waldbesucher zu höchster Disziplin aufgerufen. Tagesaktuelle Prognosen veröffentlicht der Deutsche Wetterdienst unter: Waldbrandgefahrenindex

Das Forstamt weist zur Vermeidung von Waldbränden auf folgende Verhaltensregeln hin:

  • Rauchen im Wald ist gemäß Landeswaldgesetz ganzjährig strengstens verboten, machen Sie Raucherinnen und Raucher höflich darauf aufmerksam.
  • Grillen und Anlegen offener Feuer ist im Wald und in Waldesnähe verboten. Bitte ausschließlich offizielle Grillplätze benutzen und größte Vorsicht wegen Funkenflug walten lassen. Eine besondere Gefahr geht von flexiblen Einmalgrills aus.
  • Benutzen Sie nur ausgewiesene Parkplätze. Trockene Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren unter den Autos entzünden.
  • Halten Sie alle Zufahrten zu Wäldern und die Waldwege für die Rettungsfahrzeuge vollständig frei.
  • Jede, auch kleinere Rauchentwicklungen außerhalb der Siedlungsgebiete bitte unter Notruf 112 (Feuerwehr) oder 110 (Polizei) melden. Die Angabe der im Wald an Wegkreuzungen beschilderten Rettungspunkte (grüne Tafeln mit weißem Kreuz und einer Nummer) erleichtert die rasche Bekämpfung.
  • Lassen Sie auf keinen Fall Glas im Wald liegen. Sollten Sie Scherben oder Flaschen finden, nehmen Sie sie bitte mit.

Zecken, FSME und Borreliose

Zecken kann man in Wald und Wiese nicht vermeiden, aber es gibt Wege sich vor einem Zeckenstich zu schützen:

  • eine lange Hose anziehen und Socken über die Hose ziehen
  • helle Kleidung tragen, dann sieht man sie besser und kann sie absammeln
  • wenn möglich, hohes Gras vermeiden
  • Zeckenspray auf die Kleidung auftragen

Da sich Borreliose erst 10 bis 24 Stunden nach dem Biss überträgt, kann man eine Infektion gut vermeiden, indem man sich direkt nach dem Waldbesuch nach Zecken absucht. Sollte man eine Zecke entdecken, entfernt man sie am besten sofort mit einer geeigneten Zeckenkarte oder einer Zeckenpinzette. Man sollte den Zeckenbiss, auch nach Entfernen der Zecke, weiterhin beobachten. Sollte sich diese Stelle entzünden, über einen längeren Zeitraum gerötet sein oder anschwellen, ist es zu empfehlen einen Arzt aufzusuchen. Im Ernstfall einer Infektion ist eine Behandlung mit Antibiotika notwendig, welche bei einer frühzeitigen Behandlung meist erfolgreich ist.

Die Gefahr einer Infektion mit FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis = Hirnhautentzündung) ist zwar offiziell in RLP sehr gering, aber vorhanden. Dagegen hilft eine seit Jahren bewährte Impfung.

Eichenprozessionsspinner

Seit 2005 hat sich das Vorkommen des Eichenprozessionsspinners in Rheinhessen ausgebreitet. Heute ist die Art ein starker Profiteur des Klimawandels und flächig in Rheinhessen vertreten - überall wo Eichen vorkommen, auch an Einzelbäumen. Der Eichenprozessionsspinner ist nicht meldepflichtig! Er wird im Regelfall nicht bekämpft, da er nur zusammen mit anderen Faktoren (weitere Insektenarten und v.a. Trockenheit) zu einer Gefährdung der Eichen führt. Lediglich die drohende Gesundheitsgefahr für den Menschen führt an neuralgischen Punkten wie z.B. Kindergärten zu aktiven Bekämpfungsmaßnahmen. Wenn Sie Nester oder Raupen finden, halten Sie Abstand dazu, berühren Sie sie nicht und atmen Sie keine der Brennhaare ein.

Jungtiere, verletzte Tiere, Tiere in Haus und Garten

Das Frühjahr ist die Zeit der Jungtiere. Oft treffen wir Menschen dann scheinbar verlassene arme Jungtiere bei Spaziergängen an. Meist sind dies aber keine verlassenen Jungtiere. Die Elterntiere sind nur auf Nahrungssuche und lassen ihren Nachwuchs zurück. Die Elterntiere warten nur darauf, dass wir Menschen weitergehen und sie zu ihrem Nachwuchs zurück kommen können. Sind sie ein wahrer Tierfreund, lassen sie die Finger weg von vermutlich "verwaisten“ Jungtieren.

Wilde Jungtiere aufzuziehen und dann wieder in “Freiheit“ zu entlassen ist nur selten erfolgreich. So werden immer wieder junge Amseln, Hasen, Rehkitze aber auch junge Wildkatzen und andere Wildtiere zu Tierärzten gebracht. Auch diese können nicht recht helfen, außer die „Helfer“ über ihren Fehler aufzuklären. In der Regel unterstehen diese Tiere sogar dem besonderen Artenschutz und dürfen gar nicht der Natur entnommen werden. Die entsprechenden Verhaltensregeln sind im Bundesnaturschutzgesetz §§ 39 und 44 klar geregelt und unter Strafe gestellt.

Folgenschwerer sind aber gerade in dieser Zeit frei laufende Katzen und Hunde. Jungtiere sind diesen dann hilflos ausgeliefert. Daher nehmen sie ihren Hund an die Leine. Die Natur dankt es ihnen, indem Sie sich am Gesang der Amsel am Abend erfreuen können.

Wenn Sie wirklich einen Notfall vorfinden (z.B. ein verletztes Tier), kann als letzte Hilfe eine Auffangstation zu Rate gezogen werden. Adressen finden Sie hier:

Wildauffangstationen
Auffangstation für Bilche (z.B. Siebenschläfer, Gartenschläfer)
 

Falls Sie tote Tiere auffinden (z.B. Fuchs, Reh oder Wildschwein am Straßenrand) oder sich ein Fuchs o.Ä. in Ihrem Garten aufhält, dann ist der jeweilige Jagdpächter zuständig. Das Forstamt ist nur zuständig, wenn sich die Örtlichkeit im Staatswald befindet (z.B. Vorholz, rheinhessische Schweiz, Ober-Olmer Wald, Lennebergwald). In allen anderen Fällen kontaktieren Sie bitte die zuständige Jagdbehörde, die den zuständigen Jagdpächter informiert.

Stadt Mainz

Stadt Worms

Kreis Alzey-Worms

Kreis Mainz-Bingen

Meldungen und Beschwerden

Natürlich können Sie Meldungen wie z.B. Müllablagerungen oder auf den Weg gestürzte Bäume direkt an das Forstamt richten.

Sie erreichen uns aber auch über das "Waldecho". Hier können Waldbesucher auffällige Dinge im Wald punktgenau und mit Bild per Smartphone melden. Die Meldung wird automatisch an das zuständige Forstamt weitergeleitet und zeitnah bearbeitet. Notwendige Maßnahmen werden dann in die Wege geleitet. Auf diese Weise können Waldbesucher dazu beitragen, dass ihr Anliegen schnell bearbeitet wird und die Forstverwaltung effektiver arbeiten kann.

Machen Sie mit: Waldecho

Waldknigge, Fahren, Reiten und Radfahren

Informationen zum richtigen Verhalten in unseren Wäldern finden Sie hier.

Geocaching

Geocaching kann schnell zu Konflikten mit Naturschutz oder Grundeigentümern führen. Daher hat das Land Rheinland-Pfalz Regeln für naturverträgliches Geocaching zusammengefasst. Werden diese Regeln penibel eingehalten, gilt das Geocaching im Staatswald als erlaubt. Nur im Staatswald. Auch hier macht es aber Sinn, vorab mit dem zuständigen Forstamt in Kontakt zu treten, um etwaiges Konfliktpotenzial zu vermeiden.

Mehr Infos und die Regeln zum Download finden Sie hier.

Sondengänger und Archäologische Schätze

Rheinhessen gilt als zentrale Altsiedellandschaft der prähistorischen Zeit. Diverse Funde zeugen von einer sehr langen Besiedlungsgeschichte durch den Menschen. Gerade in Waldgebieten sind archäologische Relikte besonders gut erhalten. In Wäldern der rheinhessischen Schweiz, des Vorholzes und im Ober-Olmer Wald finden sich z.B. noch etliche Hügelgräber aus der Zeit der Kelten. Diese kulturhistorischen Denkmäler zu bewahren ist Aufgabe der gesamten Gesellschaft.

Immer wieder kommt es vor, dass Freizeit-Sondengänger bei ihren Aktivitäten auf historische Funde stoßen, sich diese aneignen und im schlimmsten Fall wissenschaftlich relevante Spuren vernichten. Aus gutem Grund benötigen daher Sondengänger in Rheinland-Pfalz in jedem Fall eine Nachforschungsgenehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde, um dieses Hobby auszuüben. Dies gilt unabhängig von Grundeigentümern und Schutzstatus bestimmter Bereiche (z.B. Grabungsschutzgebiete).

Wer ohne Genehmigung nach Gegenständen archäologischer Art sucht, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wer solche Gegenstände an sich nimmt, begeht unter Umständen eine Straftat. Alle Bürger sind dazu aufgefordert, wachsam zu sein. So geschehen im Januar 2021, als ein Waldbesucher die Aktivitäten von zwei Sondengängern im Waldgebiet Vorholz dokumentierte und zur Anzeige brachte. Aktuell gibt es keine einzige Genehmigung, im Vorholz nach archäologischen Schätzen zu suchen.

Wer jemanden bei solchen Suchaktionen beobachtet, kann betreffende Personen ansprechen und nach den Gründen der Aktivitäten sowie einer Genehmigung fragen. In jedem Fall macht es Sinn, den Vorgang zu dokumentieren, z.B. mittels Fotos, Kennzeichen, Personenbeschreibung. Nur so ist es den unteren Denkmalschutzbehörden möglich, solche Ordnungswidrigkeiten zu ahnden, um die Denkmäler auch für die Nachwelt zu erhalten.

Fachliche Fragen beantwortet Ihnen der für Rheinhessen zuständige Archäologe bei der Denkmalfachbehörde Dr. Jens Dolata. E-Mail: landesarchaeologie-mainz(at)gdke.rlp.de

Grillplätze und Grillhütten

Aus Gründen des Waldbrandschutzes ist Grillen bzw. Feuer machen im Wald generell untersagt. Nur an ausgewiesenen Grillplätzen ist dies erlaubt. Viele Gemeinden oder Landkreise informieren auf ihren Internetseiten über ausgewiesene Plätze. Hier eine Auswahl:

Grillplätze im Landkreis Alzey-Worms

Grillen im Stadtgebiet Mainz

Grillplätze der Stadt Ingelheim am Rhein