Jagen im Forstamt Bad Dürkheim
Keine Bewegungsjagden im Winter 2024/2025
Grund hierfür ist die Lage der kompletten Regiejagd des Forstamtes im Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest ausgewiesenen Sperrzone 1 des Landkreises Bad Dürkheim.
In dieser Sperrzone darf laut Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung Bad Dürkheim (Stand 21.10.2024) keine Bewegungsjagd auf Schwarzwild durchgeführt werden, nur die Ansitz- oder Fallenjagd ist gestattet. Es muss unbedingt verhindert werden, dass ein Austausch von Wildschweinen zwischen verschiedenen Sperrzonen durch Jagddruck erfolgt.
Deshalb wird das Forstamt Bad Dürkheim wird im Winter 2024/2025 keine Bewegungsjagden durchführen
Forstamt Bad Dürkheim, 25.10.2024