Motorsägenkurse

Motorsägenkurs MS - Basis: "SICHER ARBEITEN MIT DER MOTORSÄGE" für Brennholzselbstwerber

Motorsägenkurse bieten neben dem Forstamt Idarwald auch die umliegenden Forstämter von Landesforsten.RLP an.

 

Kursdauer: 8-stündig, samstags

Inhalte:

  • - Arbeitssicherheit, Unfallverhütung
  • - Persönliche Schutzausrüstung
  • - Rettungskette Forst
  • - Wartung und Pflege der Motorsäge
  • - Umweltgerechte Treib- und Schmierstoffe
  • - Werkzeuge und Geräte für die Aufarbeitung liegenden Holzes
  • - Sichere Aufarbeitung von liegendem Holz

Inhalt entsprechend der GUV I 8624 Modul I und II. Das Fällen von Bäumen ist nicht Lehrgangsinhalt! Der Kurs erfüllt die Kriterien des KWF-Gütesiegels (Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.V.). Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Die Teilnehmenden erhalten eine Teilnahmebescheinigung, die in zertifizierten Betrieben entsprechend FSC- und PEFC-Standards vorzulegen ist.

Teilnahmevoraussetzungen:

  • 18 Jahre Mindestalter
  • eigene Motorsäge mit geschärfter Kette und mit Sonderkraftstoff und Biokettenöl befüllt.
  • eigene vollständige Persönliche Schutzausrüstung (PSA bestehend aus Helm mit Gesichts- und Gehörschutz, Schnittschutzhose, Sicherheitsschuhe/-stiefel in ausreichender Schaftlänge und mit Schnittschutzeinlage, Schutzhandschuhe, Verbandspäckchen, Sicherheitsweste/-jacke in Signalfarbe)

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir eine Teilnahme ohne die aufgeführte vollständige Ausrüstung auch in Ihrem Interesse nicht zulassen können.

Veranstaltungsort: Der konkrete Treffpunkt wird bei Anmeldung bekannt gegeben.

Die Veranstaltung findet teils drinnen (theoretischer Teil) und die praktische Vermittlung draußen im Wald statt.

Anmeldung: erforderlich beim forstamt.idarwald(at)wald-rlp.de.  Der Termin wird bei Anmeldung bekannt gegeben. Der Kurs ist auf 12 Teilnehmende begrenzt. Verpflegung erfolgt aus dem Rucksack.

Kursgebühr: 94,01 € incl. der derzeit gültigen MwSt. (Preisänderungen vorbehalten)

 

Wichtiger Hinweis zur Arbeitssicherheit:

Das Einschneiden des Brennholzes vor dem Abtransport im Wald darf nur nach dem Besuch eines Motorsägen-Kurses nach GUV-I 8624 Modul 1 und 2 - liegendes Holz- „MS-Basis“ erfolgen. Das gilt auch für die vom Käufer eventuell eingesetzten Hilfskräfte. Einen entsprechenden Sachkundenachweis ist dem Forstamt Idarwald spätestens mit der Brennholzbestellung vorzulegen. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!