Wildschäden
Wildverbiss
Reh-, Rot- und Muffelwild leben zu einem gewissen Teil von den Knospen von Sträuchen und Bäumen im Wald. Wird von einer Pflanze wiederholt gefressen, verbuscht sie und erreicht nicht ihre volle Höhe oder geht ein. Da das Wild bestimmte Baumarten bevorzugt, kann der Verbiss bei einer hohen Wilddichte zu einer Entmischung der Baumarten im Wald führen. Besonders zum Aufbau klimaangepasstr Wälder ist aber eine hohe Baumartenvielfalt notwendig. Der Aufbau solcher naturnaher Wälder ist ohne Jagd gefährdet. Schutzmaßnahmen wie Zäune oder Wuchshüllen als Alternative sind extrem kosten- und zeitintensiv.
Schälschaden
Rotwild kann besonderen Schaden verursachen, da es nicht nur die Terminalknospe junger Forstpflanzen verbeißt, sondern auch ältere Bäume durch Abschälen der Rinde sehr stark im Wert mindern kann. Diese Rindenverletzungen bringen nicht nur Vitalitäts- und Zuwachsverluste mit sich, sondern schaffen auch Eintrittspforten für Pilze und Bakterien.
Bewertung von Verbiss- und Schälschäden
Bei Wildschäden im Wald ist in gemeinschaftlichen Jagdbezirken, wie bei den Schäden in der Landwirtschaft, primär die Jagdgenossenschaft zum Schadensersatz verpflichtet. Hat die den Jagdbezirk pachtende Person (Jagdpächterin oder Jagdpächter) den Ersatz des Wildschadens ganz oder teilweise übernommen, so trifft die Ersatzpflicht die Jagdpächterin oder den Jagdpächter. Allerdings sind die Auswirkungen der Schäden im Wald (Zuwachsverluste, Qualitätseinbußen, Folgeschäden) durch Reh- und Rotwild oft langfristiger Natur und können nicht so einfach bewertet werden, wie in der Landwirtschaft.
Aus diesem Grund entwickelte die FORSCHUNGSANSTALT FÜR WALDÖKOLOGIE UND FORSTWIRTSCHAFT bereits 2006 zwei Verfahrensansätze zur Bewertung von Wildschäden im Wald. Der Ersatz von Verbiss-, Fege- und Schlagschäden folgt dem Grundgedanken der Naturalrestitution und basiert auf Baumschullistenpreisen. Die Bewertung von Schälschäden baut auf dem bereits bekannten Ertragswertverfahren nach KROTH, SINNER und BARTELHEIMER auf.
Diese „Konventionen zur Bewertung von Wildschäden im Wald“ sind mit Stand April 2024 durch den Deutsche Forstwirtschaftsrat (DFWR), Landesforsten Rheinland-Pfalz, HessenForst, Forst Brandenburg, die Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt und das Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik (KWF) aktualisiert worden, um die seitherige Entwicklung der Preise und Kosten angemessen zu berücksichtigen. Sie werden zur bundesweiten Anwendung empfohlen.
Die aktualisierten Versionen der Bewertung von Verbiss-, Fege- und Schlagschäden sowie der Bewertung von Schälschäden können nachstehend heruntergeladen werden. Zusätzlich wird auf der Homepage des KWF ein IT-gestütztes Berechnungstool angeboten, das bei Eingabe der zuvor erhobenen Inventurdaten direkt eine finanzielle Bewertung vornimmt.
Link zum KWF-Berechnungstool: https://kwf2020.kwf-online.de/bewertung-von-wildschaeden-im-wald/
Dokumente zur Wildschadensbewertung herunterladen
Konvention zur Bewertung von Wildschäden im Wald: Teil A - Verbiss-, Fege- und Schlagschäden
- Flyer/Hilfstabellen: Bewertung von Verbiss-, Fege- und Schlagschäden
- Dateidatum, letzte Änderung: 25.06.24
- vollständiger Text der Konvention Teil A – Verbiss-, Fege- und Schlagschäden
- Dateidatum, letzte Änderung: 16.07.24
Konvention zur Bewertung von Wildschäden im Wald: Teil B - Schälschäden
- Flyer/Hilfstabellen: Bewertung von Schälschäden
- Dateidatum, letzte Änderung: 18.06.24
- vollständiger Text der Konvention Teil B – Schälschäden
- Dateidatum, letzte Änderung: 16.07.24
Forstfachliche Stellungnahme ("Waldbauliches Gutachten")
Was ist eine 'Forstfachliche Stellungnahme' (im Sprachgebrauch oft auch als "Waldbauliches Gutachten" bezeichnet) in Rheinland-Pfalz?
Die 'Forstfachliche Stellungnahme' stellt den Einfluss des Wildes auf die Waldvegetation in den einzelnen Jagdbezirken fest. In einem standardisierten Verfahren wird der Nachweis von Verbiss- und Schälschäden, die durch Rot-, Dam-, Muffel-, und Rehwild in Waldbeständen verursacht werden, geführt und die Schadenssituation im Jagdbezirk beurteilt. Zunächst werden nach einem Stichprobenverfahren forstliche Verjüngungsflächen und Jungbestände auf Verbiss- und Schälschäden untersucht. Auf der Grundlage der Aufnahmeergebnisse wird ein Gutachten für die einzelnen Jagdbezirke mit einer Darstellung der waldbaulichen Gefährdungssituation infolge Wildschäden durch die Forstämter erstellt. Dieses dient als Grundlage zur Festsetzung des Schalenwildabschusses durch die untere Jagdbehörde.
Wozu ist eine 'Forstfachliche Stellungnahme' erforderlich?
Die nachhaltige Waldbewirtschaftung stabiler und multifunktionaler Wälder erfordert ein natürliches Gleichgewicht von Wald und Wild. Dazu müssen die Wildbestände auf einen waldbaulich tragbaren Umfang begrenzt werden, der eine natürliche Waldverjüngung ermöglicht. Inwieweit dieses Ziel erreichbar ist, soll periodisch anhand des Zustandes von Forstpflanzen überprüft werden. Speziell die durch Rot-, Dam-, Muffel-, und Rehwild verursachten Verbiss- und Schälschäden sind Weiser zur Einschätzung der Gefährdung waldbaulicher Zielerreichung. Die 'Forstfachlich Stellungnahme' dient dazu, die berechtigten Ansprüche der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft, insbesondere auch die Vermeidung übermäßiger Wildschäden, über eine Empfehlung zur Aufstellung beziehungsweise Festsetzung der Abschusspläne zu vertreten.
Die Notwendigkeit der Feststellung der Beeinträchtigung der berechtigten Ansprüche der Forstwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden ist gesetzlich im Landesjagdgesetz verankert (§ 31, Absatz 7). In ihrem Ergebnis hat die 'Forstfachliche Stellungnahme' Auswirkungen auf die Abschussplanungen.
Wie werden die Verbiss- und Schälschäden ermittelt?
Bei der Verbissschadenserhebung wird in einem bestimmten mehrjährigen Zyklus auf Verjüngungsflächen der entwicklungshemmende Leit- oder Terminaltriebverbiss des vergangenen Winters an den Hauptbaumarten aufgenommen, bei der Aufnahme von Schälschäden die frischen Schälschäden des vergangenen Jahres. Damit die Untersuchungsflächen nach objektiven Gesichtspunkten ausgewählt werden, wird ein Gitternetz (Raster) über die Waldfläche des Landes gelegt, dessen Koordinaten in Karten festgehalten werden. Die den Rasterpunkten nächst gelegene verbiss- beziehungsweise schälgefährdete Fläche wird stichprobenartig auf Schäden untersucht. Die einzelnen Aufnahmepunkte der Untersuchungslinie (Linientaxation) werden markiert, damit der ermittelte Prozentsatz geschädigter Bäume belegt werden kann. Dabei wird selbstverständlich berücksichtigt, ob Schutzvorkehrungen gegen Wildschäden getroffen wurden. Die Aufnahmen obliegt den örtlich zuständigen Forstbeamten. Aufgrund der Ergebnisse der Schadenserhebung wird beurteilt, ob das waldbauliche Betriebsziel gefährdet ist. Im Gutachten zum Einfluss des Schalenwildes auf das waldbauliche Betriebsziel schlagen die Forstämter der unteren Jagdbehörde, je nach dem Gefährdungsgrad, eine gegebenenfalls veränderte Abschussfestsetzung vor.