Jagdzeiten in Rheinland-Pfalz
Die Jagdzeiten in Rheinland-Pfalz werden durch die Landesjagdverordnung (LJVO) geregelt.
Die Bestimmung der Jagdzeiten (§ 32 LJVO) finden Sie hier.
Wichtiger Hinweis auf § 32 Abs. 4 Satz 1 LJG
In den Setz- und Brutzeiten dürfen bis zum Selbstständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, auch die von Wild ohne Schonzeit, nicht bejagt werden.
Waldumbau und Jagd
Zur Verlautbarung der Vertretungen der Waldbesitzenden gemeinsam mit Landesforsten Rheinland-Pfalz vom 28. April 2020 zur wichtigen Rolle eines an den Klimawandel angepassten Wildmanagements geht es hier.
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- Landesverordung über die Fütterung und Kirrung von Schalenwild vom 04. August 2005 - Evaluierung nach Ablauf von drei Jahren - Ergebnisse (Kurzform; 300 KB)
- Landesverordung über die Fütterung und Kirrung von Schalenwild vom 04. August 2005 - Evaluierung nach Ablauf von drei Jahren - Ergebnisse (Langform, 800 KB)
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