Brennholz

Info zur Brennholzsaison 2026/2027:

Bestellungen für Brennholz sind ab 01.09.2026 bis 31.10.2026 möglich.

Wir bieten ausschließlich Polterholz für private Selbstwerber an. Die Holzpolter können aus einzelnen oder verschiedenen Hölzern (Laubholz/Nadelholz) bestehen (z.B. Eiche, Buche, Ahorn, Esche, Buche, Fichte, Kiefer). Eine Aufarbeitung im Waldbestand selbst ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich! Wenn Sie das Holz im Wald aufarbeiten, benötigen Sie den Nachweis über einen besuchten Motorsägenkurs.

Bitte beachten Sie: Das Holz ist frisch gefällt und durch den Baumsaft noch sehr nass. Es brennt erst gut, wenn es gesägt, gespalten und aufgestapelt ein bis zwei Jahre trocknen konnte.

Preise für private Endverbraucher inkl. MwSt.*:

Buche (Rot-/Hainbuche, Ahorn, Esche; geringe Anteile mitgehend auch Birke, Edelkastanie und Eiche): 75 €/Fm

Eiche (Stiel-, Trauben- und Roteiche, Birke, Kirsche, Kastanie, Robinie, Nuss, Ulme): 68 Euro/Fm

Weichholz (Pappel, Weide, Linde, Erle): 50 €/Fm

Nadelholz: 50 €/Fm

(1 Festmeter entspricht ca. 1,4 Raummeter/Ster)

*Die Preise in der Gemeinde Hochstadt können ggfls. abweichen, diese werden gesondert durch Ratsbeschluss festgelegt.

Das Wichtigste in Kürze:

Brennholzanfragen in haushaltsüblichen Mengen können Sie gerne ab dem 01.09. bis 31.10.2026 abgeben, entweder online oder über den jeweiligen Revierleiter.

Sie können das Brennholz in den angezeigten Revieren über unser Online-Formular, das vom 01.09. bis 31.10.2026 freigeschaltet ist, bestellen. Wenn Sie online bestellen, erhalten Sie umgehend eine Eingangsbestätigung.

Falls Sie z.B. eine Wunschholzart haben können Sie dies im Feld "Ihre Nachricht an uns" mitteilen.

Alle hier nicht auswählbaren Reviere organisieren den Brennholzverkauf über die bisher bekannten Wege wie Telefon, Mail, Versteigerungstermine oder Sprechstunden.

Bei der Bestellung geben Sie bitte Ihr Wunschrevier an bzw. das Revier, zu dem Ihr Wohnort gehört. Falls Sie dies nicht wissen, können Sie hier nachschauen, welches Revier für Sie zuständig ist. Falls Ihr Wohnort nicht aufgelistet ist, kann es sein, dass ein anderes Forstamt für Sie zuständig ist.

Wir bemühen uns, Ihnen Ihr Brennholz möglichst wohnortsnah und mit der gewünschten Menge und Holzart zur Verfügung zu stellen. Leider können wir dies nicht garantieren.

Das bestellte Holz erhalten Sie im kommenden Winter/Frühjahr als gepoltertes Holz am Wegesrand. Das bedeutet, die Bäume sind bereits gefällt, entastet und am Wegesrand grob gestapelt. Ihre Försterin oder Ihr Förster weist Sie dann entsprechend ein. Das Forstamt liefert kein Brennholz aus.

Bitte beachten Sie: Bei sehr nasser Witterung können wir, um den Waldboden zu schonen, das gefällte Holz nicht an den Weg rücken. Es kann daher sein, dass Sie Ihr Brennholz etwas verzögert zugeteilt bekommen.

So bezahlen Sie:

Nach Zuteilung Ihres Holzpolters erhalten Sie eine Rechnung. Nachdem Sie diese beglichen haben, können Sie damit beginnen, Ihr zugewiesenes Brennholz einzuschneiden und abzufahren. Bitte haben Sie dann die Rechnung und einen Zahlungsbeleg (z. B. Überweisungsbeleg oder Screenshot online-Banking) dabei.

Zu Ihrer Sicherheit:

Bei Ihrer Online Anfrage bestätigen Sie die AGB sowie die Allgemeinen Bedingungen zur Aufarbeitung.

Für die Aufarbeitung mit der Motorsäge benötigen Sie den Nachweis eines besuchten Motorsägenkurses.

Arbeiten Sie mit der Motorsäge nie alleine und tragen Sie unbedingt Ihre persönliche Schutzausrüstung, bestehend aus Helm mit Gesichts- und Gehörschutz, Lederhandschuhen, Schnittschutzhose und Sicherheitsschuhe mit Schnittschutzeinlage.

Wir freuen uns über Ihr Interesse am Wald und wünschen gutes Gelingen mit Ihrem Brennholz!

Arbeiten mit der Motorsäge sind mit besonderen Gefahren verbunden. Die richtige Schutzkleidung und ein sicherer Umgang mit der Motorsäge sind daher unverzichtbar.
Wer mit der Motorsäge arbeitet, muss die entsprechende Sachkunde nachweisen können. Wir beraten Sie gerne und bieten Motorsägen-Kurse zum Sachkundenachweis an.