Waldknigge
In Rheinland-Pfalz, wie in ganz Deutschland, darf der Wald generell ohne ”Eintrittsgeld” zur Erholung betreten werden. Ein solches Betretungsrecht gibt es in dieser Form nur in wenigen Staaten und setzt voraus, dass die Waldbesucher und Waldbesucherinnen verantwortungsbewusst mit diesem einzigartigen Ökosystem umgehen.
Die Waldbesitzenden und die Forstverwaltung haben die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Sie sich ungestört im Wald erholen können. Den Menschen, die noch nicht wissen, wie man sich im Wald naturschonend und rücksichtsvoll gegenüber anderen Waldbesuchern verhält, will der Wald selbst ein bisschen auf die Sprünge helfen.
Schauen wir mal, was der Wald uns zu sagen hat...
Liebe Waldbesucherin, lieber Waldbesucher
- Bitte vermeiden Sie übermäßigen Lärm. Er verschreckt die Wildtiere und stört zudem andere Erholungssuchende.
- Müll entsteht in meinem Ökosystem erst gar nicht, da ich es im so eingerichtet habe, dass alle Stoffe in Kreisläufen ab- und wieder eingebaut werden. Zivilisationsmüll wurde dabei nicht eingeplant und belastet mich und meine Partnerinnen und Partner, da wir ihn nicht verarbeiten können. Gegen ein Picknick im Wald (mit Ausnahme der Schutzgebiete) ist grundsätzlich nichts einzuwenden, aber nehmen Sie - zu meinem Wohl - Ihren Abfall wieder mit nach Hause.
- Fast 50 Prozent aller Wirbeltierarten sind bei uns in ihrem Bestand gefährdet. Stören Sie deshalb bitte die Tiere nicht an ihren Zuflucht-, Nist-, Brut- oder Wohnstätten zum Beispiel durch Aufsuchen, Berühren, Fotografieren, Filmen oder ähnliches. Es versteht sich von selbst, dass Sie die Tiere weder fangen, noch verletzen oder gar töten dürfen.
- Ich möchte Sie außerdem bitten, mich nicht in den Morgen- und Abendstunden zu besuchen. Gerade zu diesen Zeiten nämlich stören Sie die Wildtiere bei ihrer täglichen Nahrungsaufnahme und verursachen dadurch enormen Stress bei den Tieren.
- Meine Lebensgemeinschaft “produziert” schon seit jeher Waldfrüchte wie Pilze, Beeren oder Heilkräuter. Jeder darf diese Früchte sammeln, jedoch nur für den persönlichen Gebrauch bis zur Menge eines Handstraußes und nicht für gewerbliche Zwecke. Dann bleibt für alle - Mensch und Tier - etwas übrig und jeder ist glücklich. So habe ich es am liebsten! Achten Sie bitte darauf, dass die Waldfrüchte sorgfältig entnommen werden und Sie zum Sammeln keine Flächen mit jungen Bäumen betreten und dort eventuell wertvolle Pflanzen zertreten. Verboten ist es, besonders geschützte Pflanzen und Forstpflanzen zu pflücken oder gar sie zu zerstören. Besonders geschützt sind zum Beispiel alle Akelei-, Enzian-, Orchideen- und Seerosengewächse, sowie Seidelbast, Türkenbund, Silberdistel, Küchenschelle, Gelber Fingerhut, Trollblume, Schneeglöckchen, Edelweiß und viele mehr.
... ach ja, die Autos ...
Auch Autos und andere Fahrzeuge sind in der Natur nicht eingeplant gewesen. Deshalb finde ich persönlich, der Wald, es ganz toll, dass Autos auf meinen Wegen nicht fahren dürfen. Wie immer gibt es aber Ausnahmen, zum Beispiel wenn der Grundeigentümer oder die Waldbesitzerin seine Zustimmung gibt, wie zum Beispiel beim Forst- und Jagdbetrieb. Da drücke ich dann auch mal ein Auge zu, denn die Bewirtschaftung durch das Forstpersonal ist meine alltägliche Schönheitspflege. Bitte stellen Sie Ihr Auto an den dafür vorgesehenen Waldparkplätzen oder außerhalb des Waldes ab. Achten Sie darauf, dass Sie dadurch nicht die Zufahrt für Holztransporter sowie Rettungs- und Löschfahrzeuge behindern.
- Fahren Sie doch einmal wieder mit dem Fahrrad! Das ist gesund und schont die Umwelt. In Rheinland-Pfalz stehen Ihnen rund 30.000 Kilometer Waldwege zur Verfügung, das entspricht ungefähr zwei Drittel des Erdumfangs. Radfahren und das Fahren mit Krankenstühlen sind auf diesen Wegen gestattet. So können Sie mich am einfachsten kennen lernen!
- Das Fahren abseits von Wegen und die Benutzung von schmalen Wanderpfaden durch Mountainbikes kann gefährdete Pflanzen zerstören und Tiere erheblich stören und ist deshalb nicht erlaubt. Ebenso ist das Fahren auf Schneisen, Gliederungslinien, Rückegassen und auf freien Streifen für Versorgungsleitungen nicht gestattet. Bitte bleiben Sie also auf den Wegen, die zudem breit genug für Wanderer, Bikerinnen und Reiter sind und somit gemeinsam genutzt werden können.
- Reit- und Radfahrklientel darf grundsätzlich meine Straßen und Waldwege benutzen. Die Waldbesitzer können darüber hinausgehende Reit- und Befahrmöglichkeiten gestatten, soweit dadurch meine Wirkung oder sonstige Rechtsgüter nicht beeinträchtigt werden. Wege können auf Antrag der Waldbesitzenden, wenn sie einer besonderen Zweckbestimmung dienen oder wenn besondere Schäden einzutreten drohen oder bereits eingetreten sind, für das Reiten gesperrt werden. Dies wird durch eine Beschilderung gekennzeichnet.
- Nur mit Zustimmung der Waldbesitzer darf man auf meinen Straßen und Wegen mit Kutschen, Pferdeschlitten, Hundegespannen und Loipenfahrzeugen fahren oder diese abstellen.
- Spaziergängerinnen und Spaziergänger können auch abseits der Wege querfeldein laufen, allerdings nur, wenn dort nicht gearbeitet wird und dort keine Jungpflanzen wachsen.
... bei dem Thema wird´s mir heiß ...
Die meisten Brände entstehen durch menschliche Fahrlässigkeit. In den Jahren 1985 bis 1988 zum Beispiel betrug die Schadenshöhe durch Waldbrände fast 130.000,- Euro jährlich.
- Deshalb ist es nicht erlaubt in mir, dem Wald, und in einer Entfernung von 100 Meter zum Waldrand offene Feuer, also auch Grillfeuer anzulegen und brennende oder glimmende Gegenstände wegzuwerfen. Bitte nutzen Sie die in vielen Gebieten angelegten festen Grillplätze. Ihr Forstamt oder die Stadtverwaltung sagt Ihnen gerne, wo diese Stellen zu finden sind.
- Lieber Besucher und liebe Besucherin denk´ daran: Im Wald ist Rauchen verboten!
Ein kleiner Funke in der trockenen Streu kann bereits einen Waldbrand verursachen. Dann verbrenn‘ ich mich, kann nicht atmen und sehe nachher ganz verkohlt aus. Falls die Waldbrandgefahr sehr hoch ist, kann ich, der Wald, für Besucher gesperrt werden. - Campen oder Zelten ist ohne Erlaubnis des Waldbesitzers oder der Waldbesitzerin nicht erlaubt. Finde ich auch okay, denn nachts möchte ich schon gerne meine Ruhe haben. Wer will schon fremde Leute in seinem Schlafzimmer liegen haben!
- Was durch Gesetz verboten ist, muss nicht nochmals durch eine Beschilderung untersagt werden. Verbotsschilder, die zum Beispiel das Betreten von Forstkulturen oder das Befahren von Feld- und Waldwegen durch Kraftfahrzeuge verbieten, sind eigentlich unnötig; aus ihrem Fehlen kann nicht auf das Erlaubtsein geschlossen werden.
... was ich noch zu verschiedenen Dingen sagen wollte:
Auch wenn Sie noch so verliebt sind, bitte ritzen Sie Ihr Erinnerungsherzchen nicht in die Rinde meiner Bäume, denn durch das Einschneiden der Rinde verletzten Sie den Baum. Durch die Wundstellen können dann Krankheitserreger und Baumschädlinge eindringen. Deshalb ist das Verletzen von Bäumen nicht erlaubt. Wie wäre es, wenn Sie mit Ihrer oder Ihrem Liebsten zur Erinnerung einen Baum pflanzen? Unter dem können Sie dann in Zukunft mit Ihren Enkeln spielen. Ich hätte da schon genug Platz und junge Bäume sind immer herzlich willkommen! Fragen Sie Ihr Forstamt, wie sich dieses Vorhaben realisieren lässt.
- Halten Sie Ihren Hund in Ihrem Einflussbereich, besser noch ist das Anleinen, besonders in der Hauptbrut- und Setzzeit von April bis Juli. Ich habe schon so oft erlebt, dass selbst der liebste Hund auf dieser Erde sich doch nicht gegen seine natürlichen Triebe wehren kann. Der brave Vierbeiner jagt mir dann hinter den Kitzen her, die man vorher natürlich nicht sehen konnte, da sie gut getarnt sind. Und ich muss dann die Rehmütter trösten! Das ist immer eine traurige Angelegenheit.
- Hochsitze sind jagdwirtschaftliche Einrichtungen. Sie sind nicht für eine Benutzung durch den Waldbesucher bestimmt und sollten aufgrund der erhöhten Unfallgefahr nicht bestiegen werden. Passen Sie bitte besonders auf Ihre Kinder auf! Ich kann gar nicht hinhören, wenn mal wieder ein Arm oder ein Bein gebrochen ist, weil ein Kind vom Hochsitz gefallen ist.
- Klettern kann man überall dort, wo es - zum Schutz seltener Pflanzen und Tiere - nicht durch Beschilderung untersagt ist.
Zu guter letzt
Möchten Sie mehr zum Thema Verhalten in Wald wissen? Im Landeswaldgesetz (LWaldG), der Durchführungsverordnung dieses Gesetzes und im Landespflegegesetz des Landes Rheinland-Pfalz können Sie mehr erfahren. Für einzelne Besuchergruppen habe ich interessante Links zum Thema "Verhalten in der Natur" aufgelistet. Diese Liste ist noch unvollständig, deshalb bin ich sehr dankbar für weitere Tipps und Anregungen.