Brennholz
Das Forstamt Kusel informiert
Neuigkeiten zum Brennholzverkauf
Die Online Anfrage für das Jahr 2025 beginnt ab dem 01.08.2024 und endet am 31.10.2024.
Nach dem 31. Oktober 2024 eingereichte Anfragen werden nicht mehr angenommen.
Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit und der weiterhin großen Nachfrage an Brennkolz können nur Kund*innen mit Wohnsitz im Forstamtsbereich (Kreis Kusel) bedient werden. Sollten darüber hinaus noch Holzmengen verfügbar sein, werden weitere Kund*innen bedient.
Die Bürger*innen aus den Gemeinden Kappeln, Krottelbach, Matzenbach und Rothselberg möchten sich bitte direkt an den Pächter des Gemeindewaldes wenden.
Hinweis an Neukund*innen:
Das Holz, welches Sie jetzt anfragen, stellen wir waldfrisch im Laufe des Jahres 2025 (01.01. - 31.12.) bereit. Heizen können Sie damit erst, je nach Baumart, im nächsten oder übernächsten Winter.
Allgemeine Informationen zum Brennholzverkauf
Das Forstamt Kusel bietet für die Bevölkerung Brennholz in Form von gepoltertem Holz am Wegrand an. Die bereits gefällten und entasteten Baumstämme werden an der Waldstraße bereitgestellt.
Hier kommen Sie ab 01.08. zum Online-Formular.
Ist in der Übersicht der brennholzverkaufenden Reviere des Forstamtes Kusel Ihr Wohnort nicht in der Revierübersicht aufgelistet, ist ggf. ein angrenzendes Forstamt zuständig.
Der Preis pro Festmeter beträgt 73,- € brutto. Dieser Preis gilt für den Staatswald. Im Gemeindewald können abweichende Preise von der jeweiligen Gemeinde festgesetzt werden.
Ein Motorsägenkurs ist zwingend erforderlich! Mehr Infos dazu erhalten Sie unter der Rubrik Angebote - Motorsägenkurs. Arbeiten Sie mit der Motorsäge nie alleine und tragen Sie unbedingt Ihre persönliche Schutzausrüstung, bestehend aus Helm mit Gesichts- und Gehörschutz, Handschuhe, Schnittschutzhose und Sicherheitsschuhe mit Schnittschutzeinlage.
Brennholz nur an Selbstabholer. Es wird kein Brennholz geliefert.
Wie läuft eine Brennholz-Anfrage ab?
Nach Beendigung des Abfragezeitraumes können die Revierleiter*innen die Hiebsmaßnahmen füür den Brennholzeinschlag planen. Deswegen ist eine rechtzeitige Brennhozanfrage wichtig. Nach dem 31. Oktober eintreffende Anfragen werden nicht mehr berücksichtigt.
Die zuständigen Revierleiter*innen weisen den Kund*innen im Laufe des Folgejahres ihr Brennholz zu. Dies erfolgt möglichst wohnortnah. Je nach Witterung ist eine bodenschonende Befahrung des Waldes nicht möglich und es kann zu Verzögerungen in der Brennholzzuteilung kommen. Da das Holz waldfrisch zur Verfügung gestellt wird, muss es aufgrund des hohen Feuchtigkeitsgehaltes je nach Baumart noch mindestens ein Jahr gelagert werden um einen besseren Heizwert zu erzielen.
Wenn die Brennholzrechnung bezahlt ist, kann mit der Aufarbeitung und Abfuhr begonnen werden. Bei der Abfuhr ist die Rechnung mit Zahlungsbeleg (Kontoauszug o.ä.) mitzuführen. Vom Forstamt werden nach Zahlungseingang keine Quittungen oder Holz-Abfuhrscheine versendet.
Die Brennholzanfragen für 2024 sind abgeschlossen.
Die abgegebenen Brennholzanfragen werden im Laufe des Jahres 2024 bearbeitet. Bitte haben Sie Geduld und sehen Sie von telefonischen und schriftlichen Nachfragen ab, die Revierleitungen werden Sie rechtzeitig kontaktieren.
Eine erneute Brennholzanfrage für 2025 wird ab 1. August 2024 möglich sein.
Bitte beachten Sie: Ein Nachweis über die Teilnahme an einem anerkannten Motorsägenkurs für liegendes Holz ist zwingend erforderlich.
Energiewert ohne Konkurrenz
Das Heizen mit Holz macht sich nicht nur für die Umwelt bezahlt. Brennholz ist und bleibt preisgünstig. Ein Raummeter Holz (Ster) entspricht circa 200 Liter Öl.
Mehr Informationsbedarf?
Weitere Informationen zu Holzlagerung, Energiegehalt, Holzmaßen und richtigem Brennen finden Sie auf der zentralen Internetseite von Landesforsten Rheinland-Pfalz
Allgemeine Bedingungen zur Brennholzvergabe
Die "Allgemeinen Bedingungen zur Brennholzvergabe" zum Herunterladen finden Sie hier