Brennholzanfrage

Anfragen von Brennholz für die Saison 2024/2025 sind ab 15.07.2024 bis zum 28.02.2025 möglich.

Sie können Brennholz, das auf Holzpoltern am Wegesrand gelagert wird über unser Online-Formular anfragen. Bei dieser Online-Anfrage erhalten Sie umgehend eine Eingangsbestätigung. Anfragen werden nur vom 15.07.2024 bis zum 28.02.2025 angenommen.
Sie können pro Haushalt eine maximale Holzmenge von 25 Festmetern anfragen. Ein Festmeter entspricht 1,4 Raummeter oder Ster. Der Preis für 1 Fm Brennholz beträgt 73,00 Euro inklusiv regulär 7 % MwSt für Hartholz, 50,00 Euro inklusiv regulär 7 % MwSt für Weichholz und 50,00 Euro inklusiv regulär 7 % MwSt für Nadelholz.

Die Preise gelten für Brennholz aus dem Staatswald Otterberg. Im Kommunalwald gelten weitestgehend die gleichen Preise, können jedoch abweichen. Falls Sie eine Wunschholzart haben, können Sie dies im Feld für Ihre Nachricht mitteilen.

Bei Ihrer Anfrage geben Sie bitte Ihr Wunschrevier an bzw. das Revier zu dem Ihr Wohnort gehört. Falls Sie dies nicht wissen können Sie hier nachschauen, welches Revier für Sie zuständig ist. Falls Ihr Wohnort nicht aufgelistet ist, kann es sein, dass ein anderes Forstamt für Sie zuständig ist.

Wir bemühen uns Ihnen Ihr Brennholz möglichst wohnortnah und mit der gewünschten Menge und Holzart zur Verfügung zu stellen. Leider können wir das nicht garantieren. Die Verfügbarkeit von Brennholz kann beschränkt sein und die Zuteilung erfolgt nach dem Prinzip der Reihenfolge des Antragseingangs.

Nach der Zuteilung erhalten Sie die Rechnung. Nachdem Sie diese beglichen haben, können Sie damit beginnen Ihr zugewiesenes Brennholz einzuschneiden und abzufahren. Bitte haben Sie dann die Rechnung und einen Zahlungsbeleg (z.B. Überweisungsbeleg oder Screenshot Online-Banking) dabei. 

Bitte beachten Sie: Das Holz ist frisch eingeschlagen und hat eine hohe Holzfeuchte. Sie sollten Ihr erworbenes Brennholz vor der Verbrennung im Kaminofen auf eine Restfeuchte von 20 Prozent oder darunter abtrocknen kassen.

Für die Aufarbeitung mit der Motorsäge benötigen Sie den Nachweis eines besuchten Motorsägenkurses.

MS-Basis Kurse werden am Forstamt Otterberg angeboten. Nähere Infos und Termine erhalten Sie hier.

Die Alleinarbeit mit der Motorsäge ist untersagt und das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung bestehend aus Helm mit Gesichts- und Gehörschutz,  Lederhandschuhe, Schnittschutzhose und Sicherheitsschuhen mit Schnittschutzeinlage ist verpflichtend.
Bitte beachten Sie, dass die Arbeiten im Wald auf eigene Gefahr erfolgen. Wir übernehmen keine Haftung für Unfälle oder Schäden.

Wir freuen uns über Ihr Interesse am Wald und wünschen gutes Gelingen mit Ihrem Brennholz!

Die AGB für die Aufarbeitung von liegendem Brennholz finden Sie hier.