Brennholzverkauf im Forstamt Annweiler 2024/25
Anfragezeitraum
Die Bestellanfrage für das Jahr 2024/2025 ist ab dem 01.09.2024 eröffnet und endet am 31.10.2024. Die Bereitstellung erstreckt sich bis in das Folgejahr der Anfrage (2025).
Nach dem 31. Oktober 2024 eingehende Anfragen können leider nichtr berücksichtigt werden.
Hinweise
Brennholz-Anfrage: Die Brennholzanfrage kann ausschließlich über die Internetseite, mittels Online-Formular im benannten Zeitraum eingereicht werden.
MS-Kurs Teilnahmebescheinigung: Sollten Sie Ihr gepoltertes Holz selbst im Wald bearbeiten, wird für die Berücksichtigung der Anfrage eine MS-Kurs Teilnahmebescheinigung benötigt; diese kann im Portal hochgeladen werden.
Holzarten: Es besteht keine Möglichkeit der holzartenreinen Bestellung.
Anfrage-Mengen: Die Anfragemengen sind für private Endkunden gestaffelt. Die Höchstmenge pro Haushalt ist auf 20 Fm (1fm = 1,4 Ster) begrenzt, sofern die Abfuhr eigenkoordiniert mit dem LKW erfolgt. Die Brennholzabgabe erfolgt nur an Selbstabholer, es wird kein Brennholz geliefert.
Anfragen über 10 Fm: Bitte wählen Sie hierzu 5-10 Fm aus und vermerken Sie im Nachrichtenfeld die gewünschte Menge.
Brennholzbereitstellung: Das bestellte Holz wird waldfrisch als gepoltertes Holz am Wegrand bereitgestellt. Heizen können Sie damit erst im nächsten Winter.
Mindestpreistabelle
Private Endverbraucher Preise jeweils inkl. MwSt.
| Harthölzer (Rot-/Hainbuche, Ahorn, Esche, Birke, Kirsche, Edelkastanie, Eiche) | Weichhölzer | Nadelhölzer |
Brennholz lang und kurz | 73 €/Fm | 60 €/Fm | 53 €/Fm |
Brennholz kurz (Polter > 20 rm) | 38 €/Rm | 31,5 €/Rm | 34,5 €/Rm |
Fm = Festmeter; Rm = Raummeter; kurz = 2,5-4 Meter Länge
Wie läuft eine Brennholz-Anfrage ab?
Nachdem die Anfragerunde abgeschlossen ist, können die Revierleiter die Zuteilung aus den laufenden Hiebsmaßnahmen planen. Deswegen ist eine rechtzeitige Anfrage wichtig.
Später eintreffende Bestellungen werden nicht mehr berücksichtigt.
Sie erhalten eine Eingangsbestätigung im Anschluss Ihrer Brennholzanfrage per Mail.
Sollten Sie bis zum 31.01.2025 keine positive Rückmeldung vom Forstamt bekommen haben, so konnten wir Ihre Bestellanfrage leider nicht berücksichtigen.
Wenn die Brennholz-Rechnung bezahlt ist, kann mit der Brennholzaufarbeitung und -abfuhr begonnen werden. Bei der Abfuhr ist die Rechnung mit Zahlungsbeleg (Kontoauszug o. ä.) mitzuführen.
Im Anfragezeitraum vom 1.9. bis 31.10. finden Sie an dieser Stelle einen Link zum Online-Formular.
Ist in der Übersicht der Reviere des Forstamtes Annweiler Ihr Wohnort nicht in der Revierübersicht aufgelistet, so ist ggf. ein angrenzendes Forstamt zuständig. Hier finden Sie eine Karte der Forstamtsbereiche:
Mehr Informationsbedarf?
Weitere Informationen zu Holzlagerung, Energiegehalt, Holzmaßen und richtigem Brennen finden Sie auf der zentralen Internetseite von Landesforsten RLP.