Brennholz
Info zur Brennholzsaison 2024/2025:
- Anfragezeitraum für Brennholz ab 01.09.2024 - 31.10.2024 online für teilnehmende Reviere möglich.
Das Wichtigste in Kürze:
Haushaltsübliche Brennholzanfragen können Sie gerne ab sofort bis 31.10.2024 abgeben, entweder online oder über den jeweiligen Revierleiter. Wie das genau geht, erfahren Sie weiter unten.
Angeboten wird hier ausschließlich Polterholz für private Selbstwerber. Die Holzpolter können aus einzelnen oder verschiedenen Hölzern (Laubholz/Nadelholz) bestehen (z.B. Eiche, Buche, Ahorn, Esche, Buche, Fichte, Kiefer).
Eine Aufarbeitung im Waldbestand selbst ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich!
Wenn Sie das Holz im Wald aufarbeiten, benötigen Sie den Nachweis über einen besuchten Motorsägenkurs.
Bitte beachten Sie:
Das Holz ist frisch gefällt und durch den Baumsaft noch sehr nass. Es brennt erst gut, wenn es mindestens ein, besser zwei Jahre, gesägt, gespalten und aufgestapelt trocknen konnte.
Preise für private Endverbraucher inkl. MwSt.*:
Buche (Rot-Hainbuche, Ahorn, Esche; geringe Anteile mitgehend auch Birke, Eka und Eiche): 75,00 €/fm
Weichholz (Pappel, Weide, Linde, Erle): 50,00 €/fm
Nadelholz: 50,00 €/fm
(1 Festmeter entspricht ca. 1,4 Raummeter/Ster)
* Hierbei handelt es sich um marktübliche Preise. Die Preise in der Gemeinde Hochstadt bzw. beim FZV Haingeraide können ggfls. abweichen, diese werden gesondert durch Ratsbeschluss festgelegt.
So läuft eine Brennholz-Bestellung ab:
Sie können das Brennholz in den angezeigten Revieren über unser neues Online Formular, das bis 31.10.2024 freigeschaltet ist, bestellen.Wenn Sie online bestellen, erhalten Sie umgehend eine Eingangsbestätigung.
Falls Sie z.B. eine Wunschholzart haben können Sie dies im Feld "Ihre Nachricht an uns" mitteilen.
Alle hier nicht auswähbaren Reviere organisieren Ihren Brennholzverkauf über die bisher bekannten Wege wie Telefon, Mail, Versteigerungstermine, Sprechstunden.
Bei der Bestellung geben Sie bitte Ihr Wunschrevier an bzw. das Revier, zu dem Ihr Wohnort gehört. Falls Sie dies nicht wissen, können Sie hier nachschauen, welches Revier für Sie zuständig ist. Falls Ihr Wohnort nicht aufgelistet ist, kann es sein, dass ein anderes Forstamt für Sie zuständig ist.
Wir bemühen uns, Ihnen Ihr Brennholz möglichst wohnortsnah und mit der gewünschten Menge und Holzart zur Verfügung zu stellen. Leider können wir dies nicht garantieren.
Das bestellte Holz erhalten Sie im kommenden Winter/Frühjahr als gepoltertes Holz am Wegesrand. Das bedeutet, die Bäume sind bereits gefällt, entastet und am Wegesrand grob gestapelt. Ihr Förster oder Ihre Försterin weist Sie dann entsprechend ein.
Bitte beachten Sie: Bei sehr nasser Witterung können wir, um den Waldboden zu schonen, das gefällte Holz nicht an den Weg rücken. Es kann daher sein, dass Sie Ihr Brennholz etwas verzögert zugeteilt bekommen.
Das Forstamt liefert kein Brennholz aus.
So bezahlen Sie:
Anschließend erhalten Sie die Rechnung. Nachdem Sie diese beglichen haben, können Sie damit beginnen, Ihr zugewiesenes Brennholz einzuschneiden und abzufahren. Bitte haben Sie dann die Rechnung und einen Zahlungsbeleg (z. B. Überweisungsbeleg oder Screenshot online-Banking) dabei.
Zu Ihrer Sicherheit:
Bei Ihrer Online Anfrage bestätigen Sie die AGB sowie die Allgemeinen Bedingungen zur Aufarbeitung.
Für die Aufarbeitung mit der Motorsäge benötigen Sie den Nachweis eines besuchten Motorsägenkurses.
Arbeiten Sie mit der Motorsäge nie alleine und tragen Sie unbedingt Ihre persönliche Schutzausrüstung, bestehend aus: Helm mit Gesichts- und Gehörschutz, Lederhandschuhe, Schnittschutzhose und Sicherheitsschuhe mit Schnittschutzeinlage.
Wir freuen uns über Ihr Interesse am Wald und wünschen gutes Gelingen mit Ihrem Brennholz!
In unserem Forstamtsbereich bieten wir an:
Das Forstamt Haardt bietet für seine Kunden Kurse zum Sachkundenachweis an.
Motorsägenarbeit ist gefährliche Arbeit. Schutzkleidung ist ein unbedingtes Muss. Künftig wird jeder, der mit der Motorsäge arbeitet, einen Nachweis der Sachkunde erbringen. Wir beraten Sie gerne.