Förderrichtlinie für waldpädagogische Veranstaltungen

Waldpädagogik hat sich als wesentliches Element einer qualitätsgesicherten, außerschulischen Bildungsarbeit in Rheinland-Pfalz fest etabliert.

Auch aufgrund des Rückgangs der eigenen personellen Kapazitäten in den Forstämtern, ist es spätestens seit Beginn der Aufnahme der Qualifizierung zum „Zertifikat Waldpädagogik“ wichtige Absicht von Landesforsten, die eigenen waldpädagogischen Angebote durch Vernetzung mit ehrenamtlichen, neben- oder hauptberuflichen, „nicht-forstlichen“ Akteuren oder durch den Einsatz von Honorarkräften zu ergänzen. Nur so kann dem Nachfragevolumen nach Bildungs- und Erlebnismöglichkeiten im Wald entsprochen werden.

Die erwähnte Qualifizierung zum zertifizierten Waldpädagogen/ zur zertifizierten Waldpädagogin wird seit dem Jahr 2009 unter federführender Beteiligung von Landesforsten nach einem bundesweit abgestimmten Standard angeboten und führt nach erfolgreich absolvierter Prüfung zur Verleihung des „Zertifikats Waldpädagogik“. Die inzwischen rund 250 zertifizierten Waldpädagoginnen und -pädagogen (ZWP) engagieren sich mit den erworbenen Kompetenzen entweder in ihren Einrichtungen (Schulen, Kitas, Umweltzentren) sowie freiberuflich oder ehrenamtlich als „freie“ Anbieter von waldpädagogischen Veranstaltungen.

Mit der im Dezember 2020 veröffentlichten Verwaltungsvorschrift „Förderung waldpädagogischer Veranstaltungen“ soll die waldbezogene Umweltbildung in Rheinland-Pfalz weiter vorangebracht werden und wir wollen alle Zertifizierten Waldpädagogen und –pädagoginnen ermutigen sie in Anspruch zu nehmen.

Bei entsprechender Eignung werden waldpädagogische Veranstaltungen im Wald mit Kindern und Jugendlichen mit je 100,00 EURO je Veranstaltung gefördert.

Bewilligungsbehörde ist das Walderlebniszentrum des Forstamtes Soonwald in Schöneberg. Durch die Aufgabenbündelung an der für das Zertifikat Waldpädagogik verantwortlichen Geschäftsstelle in Rheinland-Pfalz wird so auch der Bearbeitungsaufwand geringgehalten.

Ihren Antrag können Sie online stellen, sowie uns Änderungen Ihrer Daten mitteilen.

Bitte senden Sie Ihren Verwendungsnachweis original Unterschrieben postalisch an die Bewilligungsbehörde.