Das Gemeinschaftsforstamt – eines für alles

Die Gemeinschaftsforstämter von Landesforsten Rheinland-Pfalz kümmern sich unter anderem auch um die Belange des Privatwaldes
Forstamtsgebäude aus Drohnenperspektive

Der kleinsturkturierte Privatwald ist in der Regel in einer Gemengelage mit Staats- und Kommunalwaldflächen anzutreffen. Das Gemeinschaftsforstamt bietet in dieser Ausgangslage die optimale Organisationsstruktur, da die Mitarbeitenden der Forstämter nicht nur im Staatswald, sondern als kompetente und vertrauenwürdige Dienstleister im Kommunal- und Privatwald tätig werden. Dies sorgt für kurze Entscheidungswege und klare Ansprechpartner in der Fläche. Meist sind die Privatwaldflächen Staats- oder Kommunalwaldrevieren zugeordnet. Dadurch können bei Holzerntemaßnahmen im Staats- oder Kommunalwald die nächstliegenden Privatwaldflächen mit bearbeitet werden, was eine wirtschaftliche Bearbeitung ermöglicht.

In Schwerpunktbereichen des Kleinprivatwaldes wie der Eifel oder dem Westerwald werden reine Privatwaldbetreuungsreviere gebildet. Die dort eingesetzten Revierleitenden sind Spezialisten für den Privatwald. Sie sprechen Waldbesitzende aktiv an, um durch die Bildung von Bearbeitungsblöcken eine wirtschaftliche Bearbeitung der Waldflächen zu ermöglichen.

Das für Sie zuständige Forstamt und den für Sie zuständigen Privatwaldbetreuenden finden Sie hier.

Beratung und Mitarbeit durch Revierleitende

Das Bild zeigt, wie ein Privatwaldbetreuer einen Privatwaldbesitzenden berät , wie er mit seinem vom Borkenkäfer geschädigten Fichtenbestand weiter verfahren kann.
Ein Privatwaldbetreuer berät einen Privatwaldbesitzenden, wie er mit seinem vom Borkenkäfer geschädigten Fichtenbestand weiter verfahren kann.

Die Beratung von Waldbesitzenden findet durch die Försterinnen und Förster von Landesforsten Rheinland-Pfalz statt. In Schwerpunktbereichen werden diese durch Forstwirtschaftsmeister im Revierdienst unterstützt.

Nach Paragraf 31 des Landeswaldgesetzes Rheinland-Pfalz (LWaldG) unterstützen die Forstämter die Privatwaldbesitzenden durch kostenfreie Beratung. Die Revierleitenden leiten die Waldbesitzenden bei Betriebsarbeiten an, unterstützen bei Pflanzen- oder Saatgutbestellungen, bei der Holzvermarktung sowie bei der Beantragung von Förderung.

Auf Wunsch wirken die Bediensteten von Landesforsten auch fallweise oder ständig bei der Waldbewirtschaftung mit, indem sie zum Beispiel Holzernte- oder Pflanzmaßnahmen planen und begleiten oder Holz aufmessen. Diese Revierarbeiten sind gebührenpflichtig und werden nach Landesgebührenordnung abgerechnent.