Brennholz

Die Brennholzanfrage-Saison 23/24 ist zum Stichtag 30.11. abgeschlossen.

Bitte sehen Sie von allen weiteren telefonischen oder schriftlichen Nachfragen bei den Revieren oder beim Forstamt ab! Die vorliegenden Brennholzanfragen werden im Laufe des Winters/Frühjahres bearbeitet - bitte haben Sie Geduld. Neue Brennholzanfragen können erst wieder im Sommer/Herbst nächsten Jahres aufgegeben werden. Infos zum Start finden sie dazu dann wieder hier in unserer Homepage und in den kommunalen Amtsblättern.

Brennholzanfragen sind ab sofort und bis zum 30.11. möglich!

Das Wichtigste in Kürze:

Brennholzanfragen können Sie gerne bis zum 30.11, abgeben. Die Brennholzvergabe erfolgt ausschließlich online  Wie das genau geht, erfahren Sie weiter unten (Link).

Das Brennholz erhalten Sie im Winter/Frühjahr gefällt, entastet und grob gestapelt am Wegesrand (Polterholz) oder als Schlagabraum in der Fläche. Wenn Sie Schlagabraum wünschen müssen Sie dies im Feld „Nachricht an uns“ bemerken.

 Im Staatswald erfolgt lediglich die Abgabe von Polterholz.

Wenn Sie das Holz im Wald aufarbeiten, benötigen Sie den Nachweis über einen besuchten Motorsägenkurs

Ablauf von der Anfrage bis zum Erhalt des Holzes:

Sie können das Brennholz über unser neues Online-Formular  anfragen. Klicken Sie dazu auf der sich öffnenen Seite auf den Reviernamen. Sie erhalten umgehend eine Eingangsbestätigung.

zum Online-Formular

Der relativ kurze Zeitraum für Brennholzbestellungen hilft uns bei der Planung der Fällarbeiten im Winter. Außerdem trägt er zur fairen Verteilung des Brennholzes bei.

Später eintreffende Bestellungen haben keinen Anspruch berücksichtigt zu werden!

Sie können folgende Mengen anfragen: 0-3 Festmeter (fm), 3-5 fm oder 5-10 fm. Ein Festmeter entspricht 1,4 Raummetern oder Ster.

Im Staatswald ist die Abgabemenge auf 5 Festmeter begrenzt. Mengenbegrenzungen in den Kommunen entnehmen Sie den Amtsblättern.

Im Staatswald gelten folgende Preise:

 

 

Harthölzer  

(Buche, Eiche, Esche,etc.)

Weichhölzer

(Pappel, Weide, Erle)

Nadelhölzer

(Kiefer)

Polterholz ( Brennholz lang am Weg)

73,00 €/Fm

60,00 €/Fm

53,00 €/Fm

Die Preise für Holz im Kommunalwald werden von den Waldeigentümern selbst festgelegt. Nähere Angaben finden Sie in den Veröffentlichungen der zuständigen Reviere und in den Amtsblättern der Kommunen.

Falls Sie eine Wunschholzart haben, können Sie dies im Feld für Ihre Nachricht mitteilen.

Auch wenn wir versuchen auf Ihre Wünsche einzugehen, einen Anspruch auf Wunschmenge, und Wunschbaumart gibt es nicht. Auch können wir die Bereitstellung zu Wunschzeitpunkten nicht garantieren.

Wir schlagen nur so viel Holz ein wie nachwächst. Wenn die angefragten Mengen größer sind als die zu Verfügung stehende Brennholzmenge, können wir nicht garantieren, dass jeder Interessent Brennholz zugeteilt bekommt.  Wir bemühen uns jedoch um eine faire Verteilung der begrenzten Mengen. Das Prinzip der Nachhaltigkeit steht zum Schutz des Waldes an erster Stelle.

Bei der Anfrage geben Sie bitte Ihr Wunschrevier an bzw. das Revier, zu dem Ihr Wohnort gehört. Sie finden eine  ensprechende Auflistung. Falls Ihr Wohnort nicht aufgelistet ist, kann es sein, dass ein anderes Forstamt für Sie zuständig ist. Doppelanfragen bei mehreren Stellen sind nicht zulässig. Bitte beachten Sie, dass viele Kommunen die Brennholzabgabe auf die Bürger der jeweiligen Kommune begrenzt haben.

Das bestellte Holz erhalten Sie im kommenden Winter/Frühjahr als gepoltertes Holz am Wegesrand oder als Flächenlos zur Aufarbeitung von Schlagabraum.  Die notwendigen Informationen und den Lageplan erhalten Sie durch den zuständigen Revierleiter.

Persönliche Einweisetermine vor Ort sind i.d.R. nicht möglich.

Anschließend erhalten Sie die Rechnung. Nachdem Sie diese beglichen haben, können Sie damit beginnen, Ihr zugewiesenes Brennholz einzuschneiden und abzufahren. Bitte haben Sie dann die Rechnung und einen Zahlungsbeleg (z. B. Überweisungsbeleg oder Screenshot online-Banking) dabei.

Bitte beachten Sie:

 Bei sehr nasser Witterung können wir, um den Waldboden zu schonen, das gefällte Holz nicht an den Weg rücken. Es kann daher sein, dass Sie Ihr Brennholz verzögert zugeteilt bekommen.

Das Forstamt liefert kein Brennholz aus. Weder frisch noch ofenfertig.

Das Holz ist frisch gefällt und durch den Baumsaft noch sehr nass. Es brennt erst gut, wenn es mindestens zwei Jahre, gesägt, gespalten und aufgestapelt gelagert wurde. Die Verbrennung von nassem Holz gefährdet Umwelt und Gesundheit und ist verboten.

Beachten Sie die Vorschriften zur Unfallverhütung. Arbeiten Sie mit der Motorsäge nie alleine und tragen Sie unbedingt Ihre persönliche Schutzausrüstung, bestehend aus: Helm mit Gesichts- und Gehörschutz, Lederhandschuhe, Schnittschutzhose und Sicherheitsschuhe mit Schnittschutzeinlage.

Bitte sehen Sie auch von allen weiteren Nachfragen, auch telefonisch, ab. Diese können aus Zeitgründen von den Revierleitern nicht beantwortet werden.

Wir freuen uns über Ihr Interesse am Wald und wünschen gutes Gelingen mit Ihrem Brennholz!

 

Hier nochmals der Link zum Online-Formular