Bodenschutzkalkung im Forstamtsbereich Gerolstein
Ab dem 01.10.2024 wird im Forstamtsbereich Gerolstein auf rd. 2.850 ha Kommunal- und Kleinprivatwald eine Bodenschutzkalkung mit Hubschrauber durchgeführt.
Diese „Waldkur“ dient der Erhaltung der durch Versauerung gefährdeten Bodenfunktionen und der natürlichen Bodenvielfalt sowie der Stabilisierung der Waldökosysteme. Sie neutralisiert die Säure im Boden, so dass auch junge Bäume wieder gut wachsen können. Eine Waldfläche muss etwa alle zehn Jahre gekalkt werden, bis die natürliche Säurekonzentration erreicht ist. Trotz Verbesserungen in der Luftreinhaltung übersteigen die Säureeinträge in die Waldökosysteme die natürliche Pufferkapazität unserer Wälder auf großen Flächen immer noch deutlich. Die überhöhte Säurebelastung stört unter anderem wichtige Bodenfunktionen, mindert die Vitalität der Wälder und reduziert die Artenvielfalt. Dies betrifft auch die im Forstamtsbereich zur Kalkung vorgesehenen Waldflächen. Zahlreiche Studien belegen die Wirksamkeit und die lange Wirkungsdauer einer fachgerechten Kalkung. "Kleinprivatwaldflächen", die in Gemengelage liegen oder direkt an den Kommunalwald angrenzen, werden ohne Aufwand für den Waldbesitzer kostenfrei mitgekalkt. Die Kosten werden vom Land Rheinland-Pfalz und vom Bund getragen. Wünscht ein Waldbesitzer nicht, dass sein Privatwald gekalkt wird, kann er seine Fläche unter Angabe der Gemarkung und Flurstücksnummer bis zum 27.09.2024 beim FA Gerolstein melden. Seine Fläche wird dann nicht gekalkt. In folgenden Gemarkungen werden die erforderlichen Kalkungen durchgeführt:
Gönnersdorf, Hallschlag, Jünkerath, Scheid, Schüller und Stadtkyll - Karte
Kalenborn- Scheuern, Steffeln - Karte
Birresborn, Densborn, Gerolstein, Mürlenbach, Neroth - Karte
Das Forstamt Gerolstein bittet die Waldbesucher, während der Kalkung Abstand zu halten und um Verständnis, wenn einzelne Bereiche wegen der Maßnahme gesperrt werden müssen.
Der Kalk ist gesundheitlich unbedenklich.