NEU! Brennholz Versteigerung am 09.12.2023
© ©Landesforsten.RLP.de / Lothar Hollstein

Erstmals bieten wir Versteigerungen für Brennholz in unserem Zuständigkeitsbereich an.
- Wann? Samstag, den 09.12.2023 - 9:00 Uhr - ca. 11:00 Uhr
- Wo? Kastanienhof, Donnersbergstraße 7, 67814 Dannenfels
- Was? Rund 300 fm zu ca. 30 - 50 Haufen Brennholz mit ca. 3 - 12 fm
- TAX-Preis? ab ca. 180,00 € - ca. 820,00 € (inkl. 7 % MWST) je Haufen Brennholz / Gebotssteigerung 10 € (Steigerungsrate)
Zahlbar vor Ort ausschließlich per EC-Cash.
Das Brennholz wird in den Revieren Dannenfels und Stahlberg bereitgestellt. Im Vorfeld bieten wir Ihnen die Möglichkeit das Brennholz am Freitag, den 08.12.2023 um 15:30 Uhr vor Ort zu besichtigen.
Treffpunkt
- Revier Dannenfels Parkplatz auf dem Donnersberg (Donnersbergplateu)
- Revier Stahlberg Parkplatz am Sportplatz, Neubau
ABLAUF DER VERSTEIGERUNG
Wir bieten:
Brennholz in Polterhaufen zwischen ca. 3 - 10 Festmetern
- an PKW befahrenen Straßen
- in Fixlängen 3 - 5 m oder baumfallend zwischen ca. 3 - 12 m
Auf einer Leinwand werden die zu versteigenden Polterhaufen mit
- Polternummer,
- Schätzmenge und
- TAX-Preis präsentiert.
Die Polterhaufen werden im Meistgebotsverfahren angeboten. Die Versteigerung beginnt bei dem TAX-Preis. Die Gebotssteigerung liegt bei 10,00 €.
Die Abgabe pro Interessenten liegt zunächst bei einem Polterhaufen. Sollten Polter nicht beboten werden, besteht die Möglichkeit auch über ein Polter hinaus weitere Polter zu ersteigern.
Wenn Sie vor Ort ein Brennholz ersteigert haben, müssen Sie vor Ort folgendes quittieren (AGB*):
- die ordnungsgemäße Bereitstellung u. a. Brennholzes
- die Qualifikation zur Aufarbeitung liegenden Brennholzes gemäß den aktuellen „PEFC-Richtlinien“ (Teilnahme an einem Lehrgang „Motorsägeneinsatz bei der Brennholzbereitstellung“) zu besitzen
- oder das Holz von einer fachkundigen Person (mindestens Lehrgangsinhaber Brennholzaufarbeitung) aufarbeiten zu lassen bzw. unbearbeitet in langer Form abfahren werde bzw. abfahren lassen.
- von den ausgehändigten „Allgemeine Bedingungen zum Kauf von liegendem Holz für die nicht gewerbliche Selbstaufarbeitung“, die „Haftungserklärung des Selbstwerbers“ sowie die „Bedingungen für die nicht gewerbliche Aufarbeitung von liegendem Holz durch Selbstwerber“ Kenntnis genommen zu haben. Ich verpflichte mich diese anzuerkennen bzw. einzuhalten.
Anschließend müssen Sie das Brennholz vor Ort ausschließlich per EC-Cash bezahlen. Sie erhalten hierfür eine Quittung und das ersteigerte Brennholz kann abgefahren werden.