Unfallverhütung

JAHRESBERICHT Arbeits- und Gesundheitsschutz

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Arbeits- und Gesundheitsschutz Jahresbericht 2023

Der vorliegende Jahresbericht 2023 über den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Landesforsten Rheinland-Pfalz gliedert sich in 3 Teile.
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Unfälle sind keine Zufälle, Unfälle werden verursacht!

Waldarbeit ist immer noch schwere und gefährliche Arbeit! Wo sonst treten so viele Schwierigkeiten auf durch: 

  • Witterungseinflüsse wie Hitze, Kälte, Regen, Schnee, Wind 
  • Rutsch- und Sturzgefahr durch Hindernisse, schwieriges Gelände, Nässe und Glätte 
  • Gefährliche Werkzeuge und Maschinen 
  • Wucht fallender Bäume 
  • Bruch von Ästen und Kronenteilen 
  • Einreißen, Aufplatzen und Zurückschleudern von Stämmen und Ästen 
  • Ständig wechselnde Arbeitsorte 

Waldarbeit sollte daher nur von Fachkundigen ausgeführt werden. Die Unfallverhütungsvorschriften sollen die Gesundheit der arbeitenden Menschen schützen. Das Tragen der richtigen Schutzkleidung ist Pflicht.

"Freizeit-Waldarbeiter(innen)" sind oft leichtsinnig! Viele Menschen – insbesondere im ländlichen Raum - arbeiten in ihrer Freizeit im Wald.
Schwerpunkt ist die Aufarbeitung von Brennholz, in der Regel als ergänzender Brennstoff zu Öl oder Gas.
Die Arbeit im Wald entwickelt sich zunehmend zum willkommenen Ausgleich zum normalen ‚Job‘, die körperliche Arbeit in der Natur wird als angenehm und entspannend empfunden. Oft wird jedoch die Unfallgefahr unterschätzt. Wenn Sie Arbeiten im Wald selbst durchführen möchten, lassen Sie sich die Freude daran nicht vermiesen. Riskieren Sie aber auch nicht leichtsinnig Ihre Gesundheit oder gar Ihr Leben.
Informieren Sie sich bitte regelmäßig bei einem Profi über die aktuellen Vorschriften, die richtigen Arbeitstechniken, Arbeitsmittel und gute Schutzkleidung und wenden Sie diese Hinweise auch an. Die Försterin oder der Förster in Ihrer Nähe hilft Ihnen gerne weiter. Versuchen Sie, Ihre Möglichkeiten richtig einzuschätzen und arbeiten Sie nie alleine. Es muss sichergestellt sein, dass im Notfall Hilfe herbeigeholt werden kann.

Weiterentwicklung der Sicherheitskultur

Rettungspunkte

Rettungspunkte sind Anfahrpunkte zum Auffinden von Personen, die im Wald verunglückt sind oder sich verlaufen haben. Sie können in lebensbedrohlichen Situationen eine lebensrettende Funktion entwickeln. Landesforsten verwaltet in den Waldgebieten die Rettungspunkte aller Waldbesitzarten, auch des Großprivatwaldes. Seit 2015 ist jeder Rettungspunkt im Wald beschildert. Es stehen in den rheinland-pfälzischen Wäldern 12.500  Rettungspunkte als Anlaufstellen und Orientierungspunkte für Rettungen im Wald zur Verfügung.

In Rheinland-Pfalz haben die Rettungspunkte von Landesforsten immer das gleiche Aussehen. Die Rettungspunkt-Nummer ist 7- stellig, bestehend aus der 4 Ziffern umfassenden vorangestellten Nummer der topographischen Karte im Maßstab 1:25000 sowie aus der eigentlichen Rettungspunktnummer, die  3 stellig ist.

Anschnitt Rettungsschild
Anschnitt Rettungsschild

Jeder Rettungspunkt ist den Rettungsleitstellen des Landes bekannt und wird bei einem eingehenden Notruf sofort bezüglich seiner Lage identifiziert. Der Disponent in der Einsatzzentrale übermittelt  digital den Rettungspunkt und die dazugehörigen GPS-Koordinaten an das vom Rettungspunkt nächst stationierte und verfügbare Einsatzfahrzeug. Das Rettungsfahrzeug wird dann u.a. durch die Einsatzzentrale per GPS an den Anfahrpunkt geleitet. Bei betrieblichen Unfällen übernimmt ein ortskundiger Lotse das Einsatzfahrzeug und begleitet es vom Anfahrpunkt zum Unfallort.

Dennoch kann Landesforsten nicht garantieren, dass jeder ausgewiesene Rettungspunkt ganzjährig angefahren werden kann. Dies ist zum Beispiel dann nicht der Fall, wenn Holzerntearbeiten den direkten Weg zu Rettungspunkten zeitweise versperren, Starkregenereignisse Wegeabschnitte unbefahrbar gemacht haben oder durch Windwurf Bäume über den Weg gefallen sind. Daher übernehmen die Waldbesitzer auch keine Haftung für die permanente und direkte Erreichbarkeit der Rettungspunkte.

Rettungspunkte App - Hilfe im Wald

Im Wald verirrt oder einen Unfall erlitten- wie kann man gefunden werden, obwohl im Wald die sonst üblichen Bezeichnungen von Straßen- und Hausnummern fehlen? Die Antwort auf diese Frage bietet die App "Hilfe im Wald". Die App zeigt den eigenen Standort und die dazu nächstgelegenen Rettungspunkte auf. Das funktioniert auch ohne Mobiltelefonempfang, vorausgesetzt, man hat die App und damit auch die Karten mit den Rettungspunkten auf sein Smartphone geladen. Für die eigene Standortbestimmung sorgt das vom Mobiltelefonnetz unabhängige Navigationssystem GPS. 

Mit Hilfe des von der App ausgewiesenen Rettungspunktes kann über die Notruf-Nummer 112 ein Rettungswagen angefordert werden, sofern an dem Absendepunkt Mobiltelefonempfang gegeben ist. Auch wer sich verlaufen hat, kann die Hilfe-App verwenden. Sie zeigt ihm, wo sich zu seinem Standort die nächstgelegenen Rettungspunkte befinden. Außerdem kann der verirrte Wanderer die Kartendarstellung so zoomen, bis er eine Route zu seinem Ziel erkennen kann. 

Im Unglücksfall hilft die App mit folgenden Funktionen:

  • Bei Verortung des Smartphone durch Satellitenempfang (GPS) erfolgt eine grafische Darstellung der eigenen Position im Bezug zu den umliegenden Rettungspunkten
  • Anzeige der aktuellen Koordinaten der eigenen Position
  • Bezeichnung, Entfernung und Richtungsanzeige zum ausgewählten Rettungspunkt bei Netzempfang des Smartphone (GSM)
  • Darstellung von topografischem Kartenmaterial und Luftbild
  • Anruf bei der Rettungsleitstelle mit Hilfe der voreingestellter Notruf-Nummer 112

Die Firma INTEND Geoinformatik GmbH aus Kassel hat die App „Hilfe im Wald“ veröffentlicht. Die App funktioniert mit Android-, iOS- und Windows-Smartphones. Sie kann kostenfrei genutzt werden.

Voraussetzungen für die Einrichtung neuer Rettungspunkte im Wald

Neben betrieblich notwendigen Rettungspunkten können bei Bedarf weitere Rettungspunkte (z.B. entlang von Premiumwanderwegen, an Mountainbike-Strecken, im Bereich von Windkraftanlagen im Wald) auf Antrag und Genehmigung durch die unteren Forstbehörden eingerichtet werden. Für Rettungspunkte außerhalb des Waldes übernimmt LF keine koordinierende Aufgabe. Das Genehmigungsverfahren bzw. der Prozess zur Einrichtung von nicht betrieblichen Rettungspunkten (RP) im Wald bei Begehren Dritter gestaltet sich wie folgt:

  1. Antragsteller können auf dieser Internetseite die erforderlichen Antragsformulare herunterladen. ​​​​​(AntragsformularVertragsmuster)
  2. Anträge sind bei der Zentralstelle der Forstverwaltung einzureichen.
  3. Das Forstamt teilt dem Antragsteller die Entscheidung mit, ob dem Antrag entsprochen werden kann und informiert über  die dem Antragsteller entstehenden Kosten (RP-Schildkosten, Verwaltungsaufwand, Kosten für die IT- Dienstleistung  für den Genehmigungszeitraum und für die Abbaukosten)
  4. Vertragsunterzeichnung
  5. Bezahlung durch den Antragsteller
  6. Die RP werden erfasst, eine neue RP-Nr. wird vergeben und die RP-Daten werden an die Rettungsleitstellen übertragen (1-mal jährlich zum 1.12).
  7. Der Antragsteller bestellt die Schilder und stellt diese auf. Der Antragsteller sorgt für die Wartung (Freischneiden) und Kontrolle der RP-Schilder ggfls. für die Ersatzbeschilderung, sofern diese abhanden gekommen sind, während der Dauer der Genehmigung.

Welche zusätzlichen RP können grundsätzlich auf Antrag genehmigt werden?
Zusätzliche Rettungspunkte sollen grundsätzlich nur dort eingerichtet werden, wo

  • den Rettungskräften keine Orientierung durch die herkömmliche Straßennavigation möglich ist;
  • Rettungspunkte bisher nicht bzw. nicht in ausreichender Zahl vorliegen. Ein Bedarf kann grundsätzlich  gegeben sein, wenn sich im Umkreis von ca. 2 km um den potentiell  neu einzurichtenden RP keine anderen RP befinden. Geringere Abstände sind abhängig  von der Topographie möglich;
  • durch regelmäßig auftretenden Publikumsverkehr ein dauerhafter Bedarf besteht;
  • uneingeschränkt befahrbare Zuwegungen vorhanden sind;
  • grundsätzlich Mobilfunkempfang besteht.

An wen kann ich mich bei Fragen zu Rettungspunkten im Wald wenden?
Landesweiter Koordinator für die Rettungspunkte der Landesforsten RLP ist Herr Dirk Gudelius.

Er ist wie folgt erreichbar:
E-Mail: Dirk Gudelius; 01522- 8851607 oder 02747-9153581