Bewirtschaftungsblöcke und gemeinschaftliche Maßnahmen

Der Kleinprivatwald: Viele kleine Parzellen

Trotz aller Maßnahmen zur Strukturverbesserung im Kleinprivatwald, wird dieser stets geprägt sein durch zahlreiche Waldbesitzende mit vielen kleinen Parzellen. Ein wirkungsvolles Instrument zur Bewirtschaftung dieser Wälder wird von Landesforsten in der Bildung von Bewirtschaftungsblöcken gesehen.

Holzerntemaßnahmen

Das Bild zeigt: Beispiel eines Durchforstungsblockes mit zahlreichen Parzellen (weiß), die zu einer gemeinsamen Maßnahme gehören.
Beispiel eines Durchforstungsblockes mit zahlreichen Parzellen (weiß), die zu einer gemeinsamen Maßnahme gehören.

Ein wirkungsvolles Instrument zur Bewirtschaftung der kleinstrukturierten Privatwälder wird von Landesforsten in der Bildung von Bewirtschaftungsblöcken gesehen. Die Waldbesitzenden in kleinparzellierter Gemengelage müssen sich als Schicksalsgemeinschaft verstehen und erkennen, dass sie am Markt nur angemessen partizipieren können, wenn sie geschlossen handeln. Ein wirtschaftlicher Harvestereinsatz ist nur bei ausreichendem Hiebsanfall erreichbar und nur durch die Holzmengenbündelung wird eine Vermarktung oft erst ermöglicht. 
Es ist also eine Kernaufgabe der Privatwaldbetreuung, die Mobilisierung der Waldbesitzenden auf diese erforderlichen Blöcke auszurichten. Es kann also der einzelne Privatwaldbetreuer sein, der als Initiator auftritt, oder – wie verschiedentlich im Land schon praktiziert – auch eine Kooperation zwischen Landesforsten und dem örtlichen Waldbauverein.

Beginnend müssen die zu einer Maßnahme passenden Flächen ausgewählt und die Eigentümer ermittelt werden. Danach kann die Ansprache der Waldbesitzer mit dem Angebot eines Beratungsgespräches vor Ort erfolgen. Ziel ist es, sich auf ein gemeinsames waldbauliches Ziel zu verständigen und festzulegen, welche Maßnahmen hierzu ergriffen werden sollten. Vereinbart man die Durchführung einer Holzerntemaßnahme, beispielsweise eine Durchforstungsmaßnahme, nennen die Privatwaldbetreuenden konkretere Details mit denen die sogenannte “gemeinschaftliche Holzerntemaßnahme” umgesetzt werden soll. In der Regel gibt es zu diesem Zeitpunkt auch bereits Vorschläge mit Blick auf die Holzvermarktung. In vielen Bereichen des Landes sind professionelle Holzvermarktungsgesellschaften in Trägerschaften von Waldbauvereinen oder der Kommunalen Hand etabliert und stellen den Waldbesitzenden Rahmenverträge mit der Säge- und Holzindustrie sowie dem Rundholzhandel zur Belieferung zur Verfügung.

Die Vorteile für alle Seiten werden in verschiedensten Pilotprojekten deutlich: Die Unternehmer stoßen auf ein interessantes Arbeitsvolumen, das wiederum zu günstigen Konditionen für die Waldbesitzer beboten werden kann, die Holzvermarktung wird unkomplizierter und der Arbeitsaufwand für alle im Projekt Beteiligten wird kompensiert. Durch diese gemeinschaftlichen Maßnahmen können Holzpreise realisiert werden, die auch im Öffentlichen Wald erzielt werden.

Waldbegründung und Wiederbewaldung

Wald neu zu begründen und Schadflächen wiederzubewalden, kann man auch als „Königsdisziplin“ in der Waldwirtschaft bezeichnen, denn mit der Wahl der geeigneten Baumarten, der passenden Pflanz- und Verjüngungsverfahren, setzt man den Grundstein für die nächste Waldgeneration. Künstlich werden die Forstpflanzen durch das bestgeeignete Pflanzverfahren in die Flächen eingebracht. Es ist eine traditionelle Arbeit, den Wald für die nächste Waldbesitzergeneration, die Kindes- und Kindeskinder, als wachsendes Erbe zu schaffen und zu pflegen. Die Erledigung der Arbeiten durch die Eigentümer selbst aber auch die Beauftragung professioneller Forstunternehmen, sind Teil der gelebten Zusammenarbeit zwischen Privatwaldbesitzenden und den Privatwaldbetreuenden von Landesforsten Rheinland- Pfalz. Wie im Themenbereich der Holzernte, bündeln die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Anfragen der Eigentümer. Sie beraten beispielsweise zur Baumartenwahl, ggf. zu möglichen Fördermitteln, organisieren Sammelbestellungen teils in Kooperation mit Waldbauvereinen und leiten auf Wunsch den Einsatz von Forstunternehmen bei der Pflanzung. In gemeinschaftlichen Pflanzungsmaßnahmen lassen sich mit höheren Stückzahlen, realistische Beschaffungs- und ggf. Unternehmerkosten erzielen.

Schutz vor Wildschäden, Kultur- und Jungwaldpflege

Maßnahmen zur Wildschadensverhütung müssen bei flächigem Schutz (Zaunbau) vor der Pflanzungsmaßnahme und je nach Art des Einzelschutzes während (Wuchshülle- oder Netz) oder immer wiederkehrend (Streichen) erfolgen.
Die Kulturpflege steht in der Regel bereits wenige Monate nach Pflanzungsarbeiten an. Freistellarbeiten müssen unter Umständen mehrmals im Jahr durchgeführt werden, damit die jungen Pflanzen keine Konkurrenz durch die sogenannte „Begleitvegetation“ erfahren und im Winter nicht durch den Schnee mit nebenstehenden Pflanzen umgedrückt oder abgeknickt werden (Schneedruck). Die Vegetationszeit muss als Wachstumsperiode genutzt werden und vor dem Winter ist es je nach Standort und Höhenlage besonders wichtig, dass Jungpflanzen rechtzeitig freistehen.
Die Jungwaldpflege muss zum richtigen Zeitpunkt durchgeführt werden. Stehen die Bäume zu lange untereinander im Konkurrenzdruck, stellt sich nicht die erwünschte Kronen- und Wurzelentwicklung ein und Wachstumsphasen verstreichen möglicherweise ungenutzt. Hier gilt es, je nach Baumart im passenden Maße zu handeln.
In diesen Bereichen der Waldarbeit handelten die Waldbesitzenden in früheren Zeiten überwiegend selbst. Heute stellt oftmals die örtliche Distanz zum eigenen Wald eine Schwierigkeit dar und auch die technische Ausrüstung ist teilweise nicht vorhanden. Auch hier gilt, dass die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen, von der Privatwaldbetreuung organisierten Maßnahme, mit dem Einsatz eines Forstunternehmens eine optimale Lösung sein kann. Waldbesitzende und Dienstleister profitieren von einer langfristigeren zeitlichen Arbeitsplanung der Unternehmen. Durch Planungssicherheit kommt es seltener zu zeitlichen Engpässen und Mehrkosten aufgrund einzelner Anfahrtswege werden vermieden.