Brennholz

Die Revierleiter / innen können Sie hier erreichen. Auf der Übersichtskarte  finden Sie den regional für Sie zuständigen Förster.

Für die Aufarbeitung von Brennholz müssen die erforderliche Sachkunde und ein ausreichender Übungsgrad im Umgang mit der Motorsäge nachgewiesen werden. Dies kann durch die Vorlage einer Bescheinigung über die Teilnahme an einem Motorsägenkurs nach dem Regelwerk der " Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung Nummer I 8624 " oder durch Berufsausbildung nachgewiesen werden.

Bei diesem Regelwerk „ Ausbildung – Arbeiten mit der Motorsäge “ handelt es sich um eine Empfehlung des Bundesverbands der Unfallkassen zum Mindestinhalt von Motorsägenkursen. Sie kann im Internet hier abgerufen  werden.