Waldnaturschutz

Forstamt im funktionalen Schutzgebietssystem

Bunte ineinandergefügte Puzzleteile stellen das funktionale Schutzgebietssystem Hunsrück sinnbildlich dar: Auf den verschiedenen Puzzleteilen sind folgende Wörter zu lesen: Nationalpark Hunsrück-Hochwald, Naturpark Saar-Hunsrück, BAT-Biotopbäume Altholz Totholz, Naturwaldreservat, FFH-Schutzgebiet NATURA 2000, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile, Bänder des Lebens Naturschutzgroßgebiet, Naturdenkmale, naturnahe Biotope
Funktionales Schutzgebietssystem Hunsrück: Alle Elemente fügen sich wie im Puzzle zusammen und ergänzen einander.

Nationale Naturlandschaften entwickeln sich zu einem funktionalen Schutzgebietssystem

Nationalparke, Naturparke und Biosphärenreservate als Schutzgebiete bilden ein Schutzgebietssystem unter der gemeinsamen Dachmarke „Nationale Naturlandschaften". 

Als Ziel und Auftrag zugleich vernetzen und ergänzen sich die Partner des Schutzgebietssystems bei der Umsetzung gemeinsamer Maßnahmen und Projekte gebietsübergreifend miteinander, sodass die Nationalen Naturlandschaften in Deutschland auch strukturell zu einem echten System zusammenwachsen.

Als Großschutzgebiete verschiedener Kategorien mit enger räumlicher Beziehung zueinander entwickeln wir in der Region gemeinsame Aktivitäten, um enger kooperieren und Synergien nutzen zu können.

Es gibt verschiedene Schutzgebietskategorien: z.B. Naturpark, Nationalpark, Naturschutzgebiet, Naturwaldreservat, BAT-Konzept zum Umgang mit Biotopbäumen, Altbäumen und Totholz, Fauna- Flora- Habitat-Gebiete (FFH) gemäß NATURA 2000.

WAS IST WAS?

Naturpark Saar-Hunsrück

Das Logo des Naturparks Saar-Hunsrück in weißer Schrift auf grünem Grund mit Erkennungssymbol für Naturparke als Teil der nationalen Naturlandschaften in Deutschland
Logo des Naturparks Saar-Hunsrück mit konzentrischen Kreisen mit blauem Außenrand, innen gelb und hellgrün im Kern. Der Nationalpark hat sich den Nationalen Naturlandschaften angeschlossen. Er führt im Logo deshalb deren Symbol mit eigener Farbgebung und anderer Anordnung: azurblauer Außenrand, weiter innen hellgrün und gelb im Zentrum.

Ein Naturpark gehört zu den Möglichkeiten des gebietsbezogenen Naturschutzes nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Naturparke (§ 27 BNatSchG) sind großräumige Kulturlandschaften, in denen der Schutz und die Erhaltung der Biotop- und Artenvielfalt stark mit der Erholungsfunktion der Landschaften für den Menschen verbunden sind. In ihnen werden umweltverträglicher Tourismus und dauerhaft umweltverträgliche Landnutzungen unterstützt.

Der länderüberschreitende Naturpark Saar-Hunsrück ist 2.055 Quadratkilometer groß. Er erstreckt sich von der Mosel und der Saarschleife bis auf die Höhen des Hunsrücks. Charakteristisch für ihn ist eine artenreiche und vielfältige Natur- und Kulturlandschaft.

Die landschaftliche Schönheit, Vielfalt und Eigenart des Naturparks Saar-Hunsrück ist als Lebens- und Wirtschaftsgrundlage der Menschen auf Dauer zu erhalten und zu schützen.
Durch eine nachhaltige Landschaftspflege und -nutzung sind die wertvollen Lebensräume der im Naturpark heimischen Tier- und Pflanzenarten zu, zu einem flächen­deckenden Verbundsystem zu entwickeln und eine Erholung in der Stille zu ermöglichen.

§§ Bundesnaturschutzgesetz / BNatSchG § 27 Naturparke:

  1. Naturparke sind einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, die
    1. großräumig sind,
    2. überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete sind,
    3. sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen und in denen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird,
    4. nach den Erfordernissen der Raumordnung für Erholung vorgesehen sind,
    5. der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt dienen und in  denen zu diesem Zweck eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt wird und
    6. besonders dazu geeignet sind, eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern.
  2. Naturparke sollen auch der Bildung für nachhaltige Entwicklung dienen.
  3. Naturparke sollen entsprechend ihren in Absatz 1 beschriebenen Zwecken unter Beachtung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege geplant, gegliedert, erschlossen und weiterentwickelt werden.

Nationalpark Hunsrück-Hochwald

Nationalparke sind gemäß § 24 Abs. 1 BNatSchG "einheitlich zu schützende Gebiete, die

  1. großräumig, weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart sind,
  2. in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets erfüllen und
  3. sich in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden oder geeignet sind, sich in einen Zustand zu entwickeln oder in einen Zustand entwickelt zu werden, der einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleistet."

Der Nationalpark Hunsrück-Hochwald wurde 2015 ausgewiesen: www.nationalpark-hunsrueck-hochwald.de. Er ist wie die meisten der bestehenden deutschen Nationalparke derzeit noch "Entwicklungs-Nationalpark", d.h. sie erfüllen erst in Teilen die Kriterien für eine großflächige, ungestörte Naturentwicklung. Durch weitere geeignete, in Managementplänen festgelegte Steuerungsmaßnahmen sollen innerhalb von 20 bis 30 Jahren nach Ausweisung der Parke die Voraussetzungen geschaffen werden, damit künftig in einem überwiegenden Flächenanteil der Gebiete  natürliche und dynamische Abläufen in der Natur Vorrang haben.

Naturschutzgebiete

Naturschutzgebiete (§ 23 BNatSchG) dienen der Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensräumen und der daran gebundenen wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, in ihnen ist jede Zerstörung, Veränderung oder Beeinträchtigung ausgeschlossen. Nutzungen sind nur soweit zulässig, wie sie dem Schutzzweck nicht entgegenstehen.

Gemäß § 23 Abs. 1 BNatSchG sind Naturschutzgebiete (NSG) "rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen

  1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
  2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
  3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit erforderlich ist."

Im Forstamt Idarwald sind auf 974,9 Hektar Naturschutzgebiete festgesetzt, zum Beispiel die Hangbrücher bei Morbach als größtes NSG mit 740 ha.

Mehr Informationen zu Naturschutzgebieten des Forstamts und Weiteres hier unter diesem Link

Naturwaldreservate

Naturwaldreservat mit wenigen Buchenbäumen im Herbstlaub, in der Mitte eine stehende lebendige Buche, rechts davon ein stehender toter Baum mit Pilzkonsolen und im Vordergrund liegendes Totholz am Boden
Naturwaldreservat - An den zwei Steinen

Vom Sämling zum Methusalem bis hin zur Zerfallsphase

Ungestört vor menschlichen Eingriffen kann in den Naturwaldreservaten  (NWR) Wildnis entstehen. In den “Urwäldern von morgen" lassen wir der Natur den Vortritt, um von ihr zu lernen. 

Landesforsten wird hier beobachten und forschen und bewusst keine Bäume ernten oder pflanzen. Hier sind Störungen sowie Holzentnahme und sonstige forstwirtschaftliche Nutzungen konsequent untersagt. Hier sind alle Phasen der Waldentwicklung zu beobachten - vom Sämling bis zum Methusalem einschließlich aller Baumzerfallsphasen. Ziel ist eine natürliche Waldentwicklung ausschließlich nach den Maßgaben der Natur. Sie bietet uns auch die Chance, die Klimawandelfolgen zu beobachten und zu erforschen. Damit sollen ein "Fenster in die Zukunft" geöffnet und Antworten auf Fragen gefunden werden, beispielsweise:

  • Wie entwickeln sich in den NWR Waldstruktur, Boden, Pflanzen- und Tierwelt ohne den Menschen?
  • Wie tragen die NWR zum Schutz natürlicher Waldlebensgemeinschaften in ihrer für den Lebensraum typischen Arten- und Formenvielfalt bei?
  • Welche Hinweise kann die Forschung für die Wiederbewaldung im bewirtschafteten Wald geben?
  • Wie müssen die Forstleute mit dem Wald im Klimawandel umgehen, um möglichst nah an der Natur zu arbeiten?
  • Wie können Wälder eine hohe Biodiversität des Waldökosystems gewährleisten?

Diese Forschung soll Landesforsten unterstützen. Die natürliche und spontane Entwicklung aller Naturwaldreservate in Rheinland-Pfalz wird in Forschungsprojekten der Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft (FAWF) in besonderer Weise beobachtet und ausgewertet.  

NWR erfüllen gleichzeitig Forschungs-, Naturschutz- und Umweltbildungsaufgaben. 

In Rheinland-Pfalz sind derzeit 62 Naturwaldreservate mit einer Fläche von 2700 Hektar ausgewiesen. Die Reservate sind zusätzlich von insgesamt rund 2000 Hektar Puffer- oder  Schutzzonen umgeben. Im Durchschnitt ist ein Naturwaldreservat 43,5 Hektar groß.

Im Forstamt Idarwald sind 5 Naturwaldreservate mit 121 Hektar ausgewiesen:

  • „Jungenwald“ (56 ha)
  • „An den zwei Steinen“ (22 ha)
  • „Palmbruch“ ( 6 ha)
  • „Herrenort“ (24 ha)
  • „Koppelborn“ (13 ha)

BAT - Konzept zum Umgang mit Biotopbäumen, Altbäumen und Totholz

Schlüsselelemente für die biologische Vielfalt im Wald sind Biotopbäume, Altbäume und Totholz:
Zwar ist jeder Baum auch Lebensraum (Biotop) und wird von zahlreichen Lebewesen besiedelt. Besonders wichtig sind jedoch jene lebenden und abgestorbenen Bäume und Teile davon, denn diese erfüllen die Biotop-Funktion in besonderer Weise. Sie sollen von menschlicher Nutzung ausgenommen werden und verbleiben im Wald. Forstleute überlassen diese den natürlichen Entwicklungsphasen vom Altern, Absterben bishin zum totalen Zerfall der Bäume. Das Konzept zum Umgang mit Biotopbäumen, Altbäumen und Totholz bei Landesforsten Rheinland-Pfalz (BAT-Konzept) stellt in unseren Wäldern die Voraussetzungen für das Überleben und die Erhaltung einer artenreichen naturraumtypischen Flora und Fauna sicher. Unter dem folgenden Link bekommen Sie mehr Informationen zum BAT-Konzept bei Landesforsten und zur Biodiversität.

Integratives Gesamtkonzept mit segregativen Elementen: Insbesondere Totholz ist ein wesentliches Lebensraumelement für zahlreiche waldtypische Tier- und Pflanzenarten. Totholzsicherung und -entwicklung gehören zum generellen Leistungsspektrum der Forstämter. Zugleich entstehen mit einem hohen und über die Fläche verteilten Totholzvorkommen erhöhte Risiken für die im Wald tätigen Menschen. Mit den Schutzelementen sorgt Landesforsten durch eine stärker gruppierte Verteilung zur Minimierung möglicher Zielkonflikte und gleichzeitig für erhöhte Rechtssicherheit bei der täglichen Arbeit im Wald. Es handelt sich um ein integratives Gesamtkonzept mit segregativen Elementen wie Naturwaldgebiete, Waldrefugien, Biotopbaumgruppen und Biotopbäume.

Schutzgebiete gemäß NATURA 2000

Nach einer europäischen Richtlinie werden Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH) zur Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung ihrer natürlichen Lebensräume definiert. Mit den FFH-Gebieten soll ein zusammenhängendes europäisches ökologisches Netz besonderer Schutzgebiete mit der Bezeichnung “Natura 2000” geschaffen werden. Dieses Netz umfasst auch die ausgewiesenen Schutzgebiete über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie). Kriterien für die Auswahl von FFH-Gebieten sind Repräsentativität, Seltenheit und Gefährdung in Verbindung mit einer Liste der Typen natürlicher Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse (Anhang I) sowie einer Liste entsprechender Tier- und Pflanzenarten (Anhang II).

Die Vogelschutz- und Fauna-Flora-Habitat-Gebiete von Rheinland-Pfalz finden Sie unter www.naturschutz.rlp.de.

Im Forstamt Idarwald sind folgende Schutzgebiete festgelegt:

  • NATURA 2000 - FFH-Gebiet : 6208-302 – Hochwald: 3027 ha
  • NATURA 2000 - FFH-Gebiet : 6109-303 – Idarwald: 6510 ha
  • NATURA 2000 - FFH-Gebiet : 6309-301 - Obere Nahe: 5332 ha
  • Vogelschutzgebiet 6210-401 – Nahetal: 12521 ha

Naturschutzgroßprojekt "Bänder des Lebens im Hunsrück"

„Reichhaltigkeit durch kleinräumliche Strukturvielfalt“, so kann man die natürliche Ausstattung der Landschaften des Hunsrücks charakterisieren.

Dementsprechend vielfältig sind auch die Schutzgebiete. Die verschiedenen Kategorien von Schutzgebieten sind im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) beschrieben und verfolgen unterschiedliche Schutzzwecke in voneinander differierenden Schutzgradintensitäten. Während diese o.g. festgelegten Gebiete einen dauerhaften Schutzstatus aufweisen, ist ein Naturschutzgroßprojekt ein zeitlich begrenztes Förderinstrument zur Umsetzung von Naturschutzzielen in einem Fördergebiet.

Das Naturschutzgroßprojekt „Bänder des Lebens im Hunsrück" möchte Lebensräume erhalten, aufwerten und vernetzen. Es soll Biotope und ihre Verbundstrukturen optimieren und naturfördernde Nutzungen zugunsten des Naturreichtums in der Kulturlandschaft weiterentwickeln. Der Anspruch jedes Naturschutzgroßprojektes (NGP) im Bundesförderprogramm Naturschutz ist die Entwicklung und dauerhafte Sicherung „schutzwürdiger Natur und Landschaften mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung". Die Lebensbedingungen gefährdeter Biotope und Arten sollen verbessert werden, damit sich Vielfalt und Stabilität der Artengemeinschaften in den jeweiligen Fördergebieten weiter entwickeln kann.

Eine Beschreibung des Projekts finden Sie auch bei der Stiftung für Natur und Umwelt.

Rotmilane im Hunsrück: Geschickt und wendig

Silhouette eines Greifvogels von unten in den Himmel geschaut. Der Greifvogel mit den ausgebreiteten Schwingen ist der Rote Milan gut erkennbar am gegabelten Schwanz
Roter Milan

Fast das ganze Jahr über können Freunde der Natur ein besonderes Schauspiel betrachten: Die Rotmilane segeln majestätisch über den Höhen des Hunsrücks. Mehr Informationen und ein Artenporträt finden Sie hier.

Magazin: Nationale Naturlandschaften in Rheinland-Pfalz

Titelbild des Magazins NATURREICH für Rheinland-Pfalz mit felsiger Waldlandschaft bei untergehender Sonne
Magazin NATURREICH herausgegeben durch die "Nationalen Naturlandschaften Rheinland-Pfalz"

Nationale Naturlandschaften: gemeinsam bundesweit vernetzt

Kooperation zwischen den beiden Dachverbänden Nationale Naturlandschaften e. V. (NNL e. V.) und Verband Deutscher Naturparke e. V. (VDN e. V.) mit Sitz in Berlin und Bonn

In einer bundesweiten, gemeinsamen Tagung kamen 2021 erstmals rund 150 Vertreter der 16 Nationalparke, 104 Naturparke, 18 Biosphärenreservate und 2 Wildnisgebiete in Deutschland zusammen. In einem feierlichen Festakt unterzeichneten die beiden Dachverbände NNL e.V. und VDN e.V. langfristig ausgerichtete Kooperationsverträge.  Mit der Kooperation der beiden deutschen Verbände sind alle Nationalparke, Biosphärenreservate, Naturparke und Wildnisgebiete unter dem gemeinsamen Dach der Nationalen Natur­landschaften vereint. Beide Verbände wollen sich mehr ergänzen und sich künftig mehr für die biologischen Vielfalt und für eine nachhaltige Entwicklung in Deutschland einsetzen. Die Schutzgebiete entsprechen 33% der Fläche Deutschlands.

Nationale Naturlandschaften e. V. ist der Dachverband, unter dem sich alle deutschen Nationalparks, Biosphärenreservate und zertifizierten Wildnisgebiete sowie ein Teil der Naturparks zusammengeschlossen haben. Der gemeinnützige Verein ist Träger der Dachmarke „Nationale Naturlandschaften“.

In unserer Region zählen der Naturpark Saar-Hunsrück und der Nationalpark Hunsrück-Hochwald dazu. Mit den beiden Institutionen arbeiten die Forstämter der Region zusammen, darunter die Forstämter Birkenfeld, Hochwald, Idarwald, um gemeinsam mit Menschen nachhaltige und naturverträgliche Perspektiven zu entwickeln und dadurch Grundlagen für eine lebenswerte Zukunft zu sichern und um die Natur mit Freude zu bewahren und sie erlebbar zu machen.

Machen Sie mit und werden Artenfinder

Beitrag zur Naturforschung und zum Naturschutz: Auf der Plattform ArtenFinder sind rund 600.000 Daten von Vögeln, Schmetterlingen, Amphibien, Reptilien und vielen weiteren Artengruppen in Rheinland-Pfalz zusammengetragen. Hier der Link zur ArtenFinder-App!