Der Fischotter ist der längste der einheimischen Marder. Ausgewachsene Tiere erreichen eine Kopf-Rumpf-Länge von bis zu 90 cm. Der Schwanz wird bis zu 50 cm lang. Männchen können ein Gewicht von 13 kg erreichen, Weibchen sind etwas leichter. Das sehr dichte, kurzhaarige Fell ist braun. An der Bauchseite treten individuell gefärbte graue bis weiße Stellen auf. Der stromlinienförmige Körper mit den kurzen Beinen ist hervorragend an das Wasserleben angepasst. Auffällig sind die Pfoten, deren fünf lange, mit Krallen bewehrte Zehen durch Schwimmhäute verbunden sind. Beim Tauchen kann der Otter Ohren- und Nasenöffnungen verschließen. Der Fischotter kann 15 bis maximal 20 Jahre alt werden. Die durchschnittliche Lebenserwartung ist jedoch deutlich geringer. In der Natur werden sie wohl selten älter als 10 Jahre.  © composer - stock.adobe.com

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Fischotter

Vorkommen

Der Europäische Fischotter war Ende des letzten Jahrhunderts noch an vielen Gewässern in ganz Rheinland-Pfalz heimisch. Er galt daher als ausgestorben oder verschollen, weil seither nur noch wenige Einzelbeobachtungen, aber keine Reproduktionsnachweise gelangen. Zudem gehört der Otter zu den bedrohtesten Säugetierarten Mitteleuropas.

In Deutschland sind größere Vorkommen nur noch in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern zu finden. Weiterhin gibt es Fischotter in einigen Regionen von Sachsen, Sachsen-Anhalt, Bayern, Niedersachsen sowie in Schleswig-Holstein.

Der Otter besiedelt sowohl stehende als auch fließende Gewässer mit dichter Ufervegetation.

Eine Verbreitungskarte der Vorkommen in Rheinland-Pfalz finden Sie hier.

 

Gefährdung

In der Roten Liste Deutschlands wird der Fischotter als gefährdet eingestuft und in Rheinland-Pfalz gilt er wie gesagt als ausgestorben oder verschollen.

[Der Stand der Roten Listen  ist den Quellenangaben in ARTeFAKT zu entnehmen.]

Früher wurde der Otter als „Fischräuber“ angesehen und gezielt ausgerottet. Oft war sein wertvolles Fell Ziel von Otterfängern, die ihn teilweise sogar mit Fangeisen verfolgten.

Die Bestände des Otters in Rheinland-Pfalz sind gegen Ende der fünfziger Jahre vollständig erloschen. Seitdem konnten in Rheinland-Pfalz nur noch selten Nachweise von einzelnen wandernden Ottern erbracht werden.

1993 und 1994 konnten im deutsch-luxemburgischen Grenzgebiet in zwei aufeinander folgenden Jahren gesicherte Otter-Spuren im Mittleren Ourtal nachgewiesen werden.

Heute stellen die Veränderung des Lebensraumes (Veränderung des Gewässerumlandes und Gewässerausbau), die Gewässerverschmutzung und Freizeitsport (Kanu- und Rudersport) die Hauptgefährdungs- und Störungsursachen für den Otter dar. Auffallend dabei ist, dass 90 Prozent der getöteten Otter Opfer des Straßenverkehrs sind.

Schutz

Der Fischotter gehört zu den streng geschützten Arten nach § 7 des Bundesnaturschutzgesetzes. Er ist durch Anhang II und Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützt und zählt zu den Zielarten der FFH-Gebiete in Rheinland-Pfalz, für die ein Artsteckbrief erstellt wurde.

Menschliche Eingriffe wie das Räumen des Gewässergrundes, die Abholzung von Ufergehölzen oder die Mahd der Uferböschung sind einzuschränken und Renaturierungsmaßnahmen durchzuführen. Es sollten u. a. begradigte Fließgewässer zurückgebaut, die Entwicklung von Gewässeraltarmen und anderen Stillgewässern sowie die Anpflanzung standortgerechter Bäume und Sträucher, die Entwicklung vielgestaltiger Ufer und die natürliche Eigenentwicklung der Gewässer gefördert werden, um störungsfreie Rückzugsmöglichkeiten für den Fischotter zu schaffen. Zusätzlich zur Verbesserung der Gewässerstruktur ist auch eine weitere Verbesserung der Wasserqualität notwendig. Neben der Sicherung der Verbreitungsgebiete ist auch die Entschärfung von Wanderhindernissen wichtig, z. B. durch den Bau von weitspannigen Brücken oder die Schaffung von Ottertunneln oder -bermen an bestehenden Querungsbauwerken.

Die Zahl der dem Verkehr zum Opfer gefallenen Tiere sollte durch Querungshilfen verringert werden. Ergänzende Schutzmaßnahmen zu den Otterquerungen sind Biotopgestaltungsmaßnahmen und Leitzäune, um die Tiere zu den für sie geschaffenen Querungsmöglichkeiten zu leiten. Zäune bedeuten jedoch auch Wanderbarrieren. Sie sollten deshalb nur dort eingesetzt werden, wo es notwendig ist.

Weitere Informationen zum Artenschutzprojekt „Fischotter“ können Sie dem Bericht  von 1995 und dem Poster zum Artenschutzprojekt entnehmen.

 

© Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz - LfU.RLP.de

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