Freiwilliger Landtausch

Beispiel aus dem Forstamt Ahrweiler: 10 Besitzstücke (rot) eines Waldeigentümers werden durch Tausch zu einem Besitzstück (grün)
Beispiel aus dem Forstamt Ahrweiler: 10 Besitzstücke (rot) eines Waldeigentümers werden durch Tausch zu einem Besitzstück (grün)

Diese einfachste Form eines behördlich geleiteten Bodenordnungsverfahren (Paragraph 103  Flurbereinigungsgesetz) baut auf die Initiative der Beteiligten und will schnell, einfach und kostengünstig Grundstücke zusammenlegen.

Es hilft gegen die Besitzzersplitterung im Realteilungsgebiet und kommt insbesondere in Betracht, wo aufgrund ausreichender Erschließung keine umfangreichen Wegebaumaßnahmen notwendig sind. Das Verfahren setzt auf das Einverständnis der Tauschpartner und verzichtet deshalb auf die Bildung einer Teilnehmergemeinschaft. Die Teilnehmer regeln intern den Grundstückstausch und eventuellen Wertausgleich; hierbei kann ein sogenannter Tauschhelfer zum Beispiel zur Wertermittlung herangezogen werden. Die vorläufige Besitzeinweisung der klassischen Flurbereinigung entfällt, da der Zeitpunkt für den Übergang des Besitzes und der Nutzung von den Beteiligten selbst bestimmt wird. Darüber hinaus entstehen Vorteile dadurch, dass die notarielle Beurkundung entfällt und keine Kosten für die Berichtigung des Grundbuches und des Katasters entstehen. Steuern sind auch keine zu entrichten.

Verfahrenstechnisch ist möglichst großzügig vorzugehen, indem regelmäßig nur ganze Flurstücke zur Minimierung der Vermessungsarbeiten getauscht werden und Wegebaumaßnahmen – wie bereits ausgeführt – entfallen.
Zentrales Instrument ist der Tauschplan, der durch die Beteiligten unter Hinzuziehung eines Tauschhelfers aufgestellt wird. Der Tauschplan gibt Auskunft über die zu tauschenden Flächen, geldliche Leistungen und sonstigen Vereinbarungen. Die Flurbereinigungsbehörde erörtert mit den Beteiligten den Plan, und führt ihn nach deren endgültigen Zustimmung (Unterzeichnung) aus und schafft somit neuen Rechtszustand.

Als Tauschhelfer kommen in erster Linie freiberufliche Forstsachverständige infrage, die die erforderlichen Anträge stellen, die Tauschpläne vorbereiten, die Einverständniserklärungen  der Beteiligten einholen sowie andere Formalien erledigen. Die Kosten des Tauschhelfers werden mit 80 Prozent bezuschusst.

Ein Projekt zum freiwilligen Landtausch nach dem Flurbereinigungsrecht begleitet Landesforsten im Forstamt Ahrweiler. Ziel ist, die Erfahrungen zur Entwicklung eines Standardverfahrens zu nutzen, das dann unter Hinzuziehung von sogenannten Tauschhelfern in der Fläche zum Einsatz kommen soll. Es hat sich gezeigt, dass größere Waldbesitzer mit regem Tausch- und auch Kaufinteresse dem Verfahren einen wesentlichen Antrieb verleihen: Bislang wurden sieben Tauschpläne aufgestellt und durchgeführt, in die 50 Ordnungsnummern (Tauschpartner) mit einer Tauschfläche von insgesamt 282,8 Hektar einbezogen waren. Die Anzahl der räumlich voneinander getrennt liegenden Besitzeinheiten sank von 293 auf 135.