Förderung der Forstwirtschaft
Die Förderung der Forstwirtschaft hat zum Ziel, die privaten und kommunalen Waldbesitzenden bei der Bewirtschaftung ihrer Wälder finanziell zu unterstützen, um den Naturraum Wald mit seinen vielfältigen Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen in der Gesamtheit und Gleichwertigkeit seiner Wirkungen nachhaltig zu erhalten, zu schützen und erforderlichenfalls zu mehren.
Dieses Angebot wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, durchgeführt.
Naturnahe Waldbewirtschaftung Zur Zeit keine Förderung möglich |
Erstbewaldung |
Bodenschutzkalkung Förderung ab 2017 in bestimmten Gebieten auf der Grundlage eines neu entwickelten Entscheidungssystems. Potenzielle Waldbesitzende werden von dem örtlich zuständigen Forstamt entsprechend kontaktiert. |
Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse Die Zahlanträge mit Verwendungsnachweise für 1.-3. Quartal 2021 sind der Bewilligungsbehörde bis zum 10.11.2021 vorzulegen. Die Zahlanträge mit Verwendungsnachweise für das 4. Quartal 2021 sind bis zum 30.04.2022 der Bewilligungsbehörde vorzulegen. Die Antragstellung für das Jahr 2022 ist ab sofort bis zum 29.12.2021 freigegeben. |
Wegebau (Verbesserung der forstwirtschaftlichen Infrastruktur) Die Antragstellung für die reguläre Wegebauförderung im Jahr 2021 ist geschlossen.
Abwicklung in den von der Flutkatastrophe betroffenen Landkreisen: In den von der Flutkatastrophe betroffenen Landkreisen Bitburg-Prüm, Ahrweiler, Vulkaneifel, Trier-Saarburg und Trier, Bernkastel-Wittlich und Mayen-Koblenz gilt der vorzeitige Vorhaben-Beginn für Wegeinstandsetzungen aufgrund von Starkregenereignissen. Der vorzeitige Vorhabenbeginn ist bis zum 01.02.2022 befristet. Die Antragstellung ist weiterhin möglich. Förderanträge müssen vier Wochen nach Maßnahmenbeginn der Bewilligungsstelle vorliegen. Die Frist zur Antragstellung ist bis spätestens vier Wochen nach dem 01.02.2022.
Für die Auszahlung der Zuwendungen in 2021 ist es nach wie vor notwendig, dass Zahlanträge mit den Verwendungsnachweisen vollständig bis spätestens den 15.11.2021 im Original der Bewilligungsstelle vorliegen! Zahlanträge mit Verwendungsnachweisen, die nach dem 15.11.2021 bei der Bewilligungsstelle ankommen, können unter Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel |
Kommunale Forstbetriebe mit besonderen strukturellen Nachteilen Die Antragstelung für 2021 ist ab sofort möglich. Die Zahlanträge mit Verwendungsnachweise sind bis zum 30.11.2021 der Bewilligungsbehörde vorzulegen. |
Soforthilfen bei außergewöhnlichen Schadereignissen Der Abrechnungszeitraum 01.09.2020-31.07.2021 (Förderjahr 2021) ist abgeschlossen. Die Antragstellung für den Abrechnungszeitraum 01.08.2021-31.07.2022 ist ab sofort möglich. Der Abrechnungszeitraum für die Maßnahme Herabsetzung der Bruttauglichkeit wurde auf den 31.12.2021 verkürzt. Bei allen anderen Extremwetter Maßnahmen bleibt der Abrechnungszeitraum 01.08.2021-31.07.2022 erhalten. Die regelnden Schreiben finden Sie zum Download bereit auf der nachgeordneten Seite. Folgen Sie einfach dem Link. |
Forsteinrichtung (Mittelfristige Betriebsgutachten) |
Die Förderung von Naturschutzmaßnahmen im Wald in Natura 2000 Gebieten erfolgt ausschließlich in Verbindung mit einer Forsteinrichtungserneuerung. Potenzielle Waldbesitzende werden von der Zentralstelle der Forstverwaltung, Abteilung 4 Strategische Planung- und Serviceleistung entsprechend kontaktiert. Zahlanträge mit Verwendungsnachweise sind der Bewilligungsbehörde bis zum 15.11.2021 vorzulegen. |
Grundlage für die forstliche Förderung sind die Fördergrundsätze Wald, eine Verwaltungsvorschrift von Landesforsten.
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Förderrichtlinien zum Cluster Forst und Holz in Rheinland-Pfalz
Vordrucke
1. Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald
a) Abrechnungszeitraum 01.08.2021-31.07.2022
- Aufarbeiten des Schadholzes und Herabsetzen der Bruttauglichkeit
(Hinweis: Abrechnungszeitraum für "Aufarbeiten des Schadholzes und Herabsetzen der Bruttauglichkeit" verkürzt auf 01.09.2021-31.12.2021)
- Antragsvordruck Extremwetter Brutraumentzug 2022
- Projektübersicht Extremwetter Brutraumentzug 2022
- Zahlantragsvordruck Extremwetter Brutraumentzug 2022
- Merblatt Extremwetter Brutraumentzug 2022
- Vollmachtserklärung für Sammelanträge Extremwetter Brutraumentzug 2022
- Beteiligtenübersicht Extremwetter Brutraumentzug 2022
- Anlage, Unterhaltung und Betrieb von Holzlagerplätzen (Trocken-, Folien-, Nasslager)
- Antragsvordruck Extremwetter Holzlager 2022
- Merkblatt Extremwetter Holzlager 2022
- Zahlantragsvordruck Extremwetter Holzlager 2022
- Projektübersicht Extremwetter Holzlager 2022
- Vollmachtserklärung für Sammelanträge Extremwetter Holzlager 2022
-Entnahme von Kalamitätshölzern zur Beseitigung resultierender Gefahren
- Antragsvordruck Extremwetter Gefahrenabwendung 2022
- Merkblatt Extremwetter Gefahrenabwendung 2022
- Zahlantragsvordruck Extremwetter Gefahrenabwendung 2022
- Projektblatt Extremwetter Gefahrenabwendung 2022
- Vordruck zur kontrafaktischen Fallkonstellation Extremwetter Gefahrenabwendung mit Beispielen 2022
- Wiederbewaldung durch Pflanzung
- Antragsvordruck Extremwetter Wiederaufforstung 2022
- Vordruck zur kontrafaktischen Fallkonstellation Extremwetter Wiederaufforstung mit Beispielen 2022
- Merkblatt Extremwetter Wiederaufforstung 2022
- Zahlantragsvordruck Extremwetter Wiederaufforstung 2022
- Projektblatt Extremwetter Wiederbewaldung durch Pflanzung 2022
- Vorausverjüngung
- Antragsvordruck Extremwetter Vorausverjüngung 2022
- Vordruck zur kontrafaktischen Fallkonstellation Extremwetter Vorausverjüngung mit Beispielen 2022
- Merkblatt Extremwetter Vorausverjüngung 2022
- Zahlantragsvordruck Extremwetter Vorausverjüngung 2022
- Projektblatt Extremwetter Vorausverjüngung 2022
- Initiierung der Naturverjüngung
- Antragsvordruck Extremwetter Initiierung der Naturverjüngung
- Vordruck zur kontrafaktischen Fallkonstellation Extremwetter Initiierung der Naturverjüngung mit Beispielen 2022
- Merkblatt Extremwetter Initiierung der Naturverjüngung 2022
- Zahlantragsvordruck Extremwetter Initiierung der Naturverjüngung 2022
- Projektblatt Extremwetter Initiierung der Naturverjüngung 2022
- Vollmachtserklärung für Sammelanträge Extremwetter Initiierung der Naturverjüngung 2022
- Beteiligtenübersicht Extremwetter Initiierung der Naturverjüngung 2022
- Übernahme der Naturverjüngung
- Antragsvordruck Extremwetter Übernahme der Naturverjüngung
- Vordruck zur kontrafaktischen Fallkonstellation Extremwetter Übernahme der Naturverjüngung mit Beispielen 2022
- Merkblatt Extremwetter Übernahme der Naturverjüngung 2022
- Zahlantragsvordruck Extremwetter Übernahme der Naturverjüngung 2022
- Projektblatt Extremwetter Übernahme der Naturverjüngung 2022
- Anlage von Weiserflächen zur Grundlagenermittlung des Verjüngungspotenzials im Wald
- Antragsvordruck Anlage von Weiserflächen
- Merkblatt Anlage von Weiserflächen
- Zahlantragsvordruck Anlage von Weiserflächen
- Wiederherstellung infolge von Starkregenereignissen beschädigten Waldwegen
- Die Antragsunterlagen aus dem Bereich Förderung forstwirtschaftlicher Wegebaumaßnahmen sind zu verwenden.
2. Erstbewaldung - Neuanlage von Wald
- Antragsvordruck Neuanlage von Wald
- Vordruck zur kontrafaktischen Fallkonstellation Neuanlage von Wald
- Anlage zum Antragsvordruck "Projektblatt"
- Merkblatt zur Beantragung der Neuanlage von Wald
- Zahlantragsvordruck Neuanlage von Wald
3.Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse
- Mitgliederinformation und -aktivierung
- Antragsvordruck Förderung Mitgliederinformation und -aktivierung
- Merkblatt zum Antragsvordruck Förderung Mitgliederinformation und -aktivierung
- Zahlantrag mit Verwendungsnachweis Mitgliederinformation und -aktivierung
- Holzmobilisierung/Kombimodell/Geschäftsführung (Altfälle)
- Antragsvordruck Förderung Holzmobilisierung/Kombimodell/Geschäftsführung
- Merkblatt zur Beantragung und zum Nachweis der Verwendung zur Förderung Holzmobilisierung/Kombimodell/Geschäftsführung
- Zahlantrag mit Verwendungsnachweis Holzmobilisierung/Kombimodell/Geschäftsführung
- Anlage zum Zahlantrag/Verwendungsnachweis Holzmobilisierung/Kombimodell/Geschäftsführung
- Zusammenfassung des Holzangebotes
- Antragsvordruck Förderung Zusammenfassung des Holzangebotes Verkauf und Koordinierung
- Zahlantrag mit Verwendungsnachweis Zusammenfassung des Holzangebotes Verkauf und Koordinierung
- Erklärung Mitglieder Waldbesitzfläche unter 20 ha
- Starthilfe für Forstzweckverbände nach §30 LWaldG
- Antragsvordruck Förderung Starthilfe für Forstzweckverbände nach §30 LWaldG
- Merkblatt Förderung Starthilfe für Forstzweckverbände nach §30 LWaldG
- Zahlantrag mit Verwendungsnachweis Förderung Starthilfe für Forstzweckverbände nach §30 LWaldG
4. Förderung der Forsteinrichtung
- Antragsvordruck Förderung der Forsteinrichtung
- Merkblatt zur Beantragung und Zahlantrag/Verwendungsnachweis der Förderung der Forsteinrichtung
- Zahlantrag mit Verwendungsnachweis Förderung der Forsteinrichtung
5. Förderung kommunaler Forstbetriebe mit besonderen strukturellen Nachteilen - Sanierung von Splitterbeständen
- Antragsvordruck Förderung Sanierung von Splitterbeständen
- Anlage zum Antragsvordruck "Projektblatt"
- Merkblatt zur Beantragung der Förderung zur Sanierung von Splitterbeständen
- Zahlantrag/Verwendungsnachweis Förderung Sanierung von Splitterbeständen
- Anlage zum Zahlantrag/Verwendungsnachweis "Projektblatt
6. Förderung forstwirtschaftlicher Wegebaumaßnahmen
- Antragsvordruck Förderung forstwirtschaftlicher Wegebaumaßnahmen
- Merkblatt zur Beantragung und Zahlantrag/Verwendungsnachweis der Förderung forstwirtschaftlicher Wegebaumaßnahmen
- Zahlantrag/Verwendungsnachweis Förderung forstwirtschaftlicher Wegebaumaßnahmen
7. Förderung Naturschutzmaßnahmen im Wald
- Antragsvordruck Naturschutzmaßnahmen im Wald
- Merkblatt Naturschutzmaßnahmen im Wald
- Zahlantrag/Verwendungsnachweis Naturschutzmaßnahmen im Wald
Anträge für Fördermaßnahmen können über die Forstämter gestellt werden. Unsere Mitarbeiter sind Ihnen bei Fragen der Antragstellung gerne behilflich. Wenden Sie sich bitte an das Forstamt in dessen Bereich die zu fördernde Maßnahme liegt.
Wichtig:
Beginnen Sie Ihre Maßnahme, für die eine Förderung beantragt werden soll, auf keinen Fall vor dem Erhalt des Bewilligungsbescheides oder der Vorabgenehmigung.
Nach Durchführung des Förderprojektes soll der Verwendungsnachweis umgehend vorgelegt werden.
An der Finanzierung der Förderung beteiligen sich die Bundesrepublik Deutschland und das Land Rheinland-Pfalz. Ein bestimmter Eigenanteil an der Gesamtfinanzierung der Maßnahme ist durch die Waldbesitzenden selbst aufzubringen.
Als Kontrollinstrument wird bei fünf (Kulturen zehn) Prozent aller Förderungen eine Vor-Ort-Kontrolle (VOK) durchgeführt. Die zu prüfenden Förderobjekte ermittelt die Bewilligungsbehörde (Zentralstelle der Forstverwaltung) mittels einer risikobasierten Stichprobe. Im Rahmen der VOK werden alle Fördervoraussetzungen überprüft. Es findet eine Inaugenscheinnahme vor Ort statt, bei der neben der fachlichen Umsetzung auch Flächen, Längen und Stückzahlen kontrolliert werden.