Unfallverhütung

JAHRESBERICHT Arbeits- und Gesundheitsschutz

Arbeits- und Gesundheitsschutz Jahresbericht 2022

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Dateidatum, letzte Änderung: 28.07.23
Der vorliegende Jahresbericht 2022 über den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Landesforsten Rheinland-Pfalz gliedert sich in 3 Teile.
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Datum der letzten Veränderung: 28.07.2023
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Unfälle sind keine Zufälle, Unfälle werden verursacht!

Waldarbeit ist immer noch schwere und gefährliche Arbeit! Wo sonst treten so viele Schwierigkeiten auf durch: 

  • Witterungseinflüsse wie Hitze, Kälte, Regen, Schnee, Wind 
  • Rutsch- und Sturzgefahr durch Hindernisse, schwieriges Gelände, Nässe und Glätte 
  • Gefährliche Werkzeuge und Maschinen 
  • Wucht fallender Bäume 
  • Bruch von Ästen und Kronenteilen 
  • Einreißen, Aufplatzen und Zurückschleudern von Stämmen und Ästen 
  • Ständig wechselnde Arbeitsorte 

Waldarbeit sollte daher nur von Fachkundigen ausgeführt werden. Die Unfallverhütungsvorschriften sollen die Gesundheit der arbeitenden Menschen schützen. Das Tragen der richtigen Schutzkleidung ist Pflicht.

"Freizeit-Waldarbeiter(innen)" sind oft leichtsinnig! Viele Menschen – insbesondere im ländlichen Raum - arbeiten in ihrer Freizeit im Wald.
Schwerpunkt ist die Aufarbeitung von Brennholz, in der Regel als ergänzender Brennstoff zu Öl oder Gas.
Die Arbeit im Wald entwickelt sich zunehmend zum willkommenen Ausgleich zum normalen ‚Job‘, die körperliche Arbeit in der Natur wird als angenehm und entspannend empfunden. Oft wird jedoch die Unfallgefahr unterschätzt. Wenn Sie Arbeiten im Wald selbst durchführen möchten, lassen Sie sich die Freude daran nicht vermiesen. Riskieren Sie aber auch nicht leichtsinnig Ihre Gesundheit oder gar Ihr Leben.
Informieren Sie sich bitte regelmäßig bei einem Profi über die aktuellen Vorschriften, die richtigen Arbeitstechniken, Arbeitsmittel und gute Schutzkleidung und wenden Sie diese Hinweise auch an. Die Försterin oder der Förster in Ihrer Nähe hilft Ihnen gerne weiter. Versuchen Sie, Ihre Möglichkeiten richtig einzuschätzen und arbeiten Sie nie alleine. Es muss sichergestellt sein, dass im Notfall Hilfe herbeigeholt werden kann.

Weiterentwicklung der Sicherheitskultur

Rettungspunkte

Rettungspunkte sind Anfahrpunkte bei Unfällen, die sich bei gefährlichen Waldarbeiten ereignen, zum Auffinden von Personen, die im Wald verunglückt sind oder sich verlaufen haben. Sie können in lebensbedrohlichen Situationen eine lebensrettende Funktion entwickeln.

Landesforsten Rheinland-Pfalz hat vor mehr als 15 Jahren durch Einrichtung von Rettungspunkten im Wald als erstes Bundesland flächendeckend ein betriebliches Rettungssystem (die sogenannte Rettungskette-Forst) aufgebaut.

Landesforsten verwaltet in den Waldgebieten die Rettungspunkte aller Waldbesitzarten, auch des Großprivatwaldes.  Es ist ganz und gar nicht selbstverständlich, dass sich zeitgleich auch die nichtstaatlichen Waldbesitzarten einem Rettungssystem anschließen. Das dies so gelungen ist,  ist u.a. auch Verdienst des rheinland-pfälzischen Gemeinschaftsforstamtes.

Von Mitte 2013 bis Ende 2014 wurden durch die Forstämter landesweit alle Rettungspunkte überprüft, deren Erreichbarkeit und Verteilung optimiert. Nicht mehr notwendige Rettungspunkte wurden ausgesondert, andere in ihrer bisherigen Lage geringfügig korrigiert,  neue Rettungspunkte eingerichtet.

Seit 2015 ist nun jeder Rettungspunkt im Wald beschildert. Im Ergebnis stehen nach Abschluss der Qualitätssicherungsarbeiten in den rheinland-pfälzischen Wäldern 12.500  Rettungspunkte als Anlaufstellen und Orientierungspunkte für Rettungen im Wald zur Verfügung.

In Rheinland-Pfalz haben die Rettungspunkte von Landesforsten immer das gleiche Aussehen. Die Rettungspunkt-Nummer ist 7- stellig, bestehend aus der 4 Ziffern umfassenden vorangestellten Nummer der topographischen Karte im Maßstab 1:25000 sowie aus der eigentlichen Rettungspunktnummer, die  3 stellig ist. Dadurch wird sicher gestellt, dass jeder Rettungspunkt auf der jeweiligen topographischen Karte nur einmal auftritt.

Schild "Anfahrpunkt für Rettungsfahrzeuge"
Schild "Anfahrpunkt für Rettungsfahrzeuge"

Auch im Bereich der Landesgrenzen zum Saarland wurde durch eine länderübergreifende Abstimmung die Eineindeutigkeit der Rettungspunktnummer und somit deren Unverwechselbarkeit bei Einsätzen der Rettungskräfte sicher gestellt.

Jeder Rettungspunkt ist den 8 Rettungsleitstellen des Landes bekannt und wird bei einem eingehenden Notruf sofort bezüglich seiner Lage identifiziert. Der Disponent in der Einsatzzentrale übermittelt  digital den Rettungspunkt und die dazugehörigen GPS-Koordinaten an das vom Rettungspunkt nächst stationierte und verfügbare Einsatzfahrzeug. Das Rettungsfahrzeug wird dann u.a. durch die Einsatzzentrale per GPS an den Anfahrpunkt geleitet. Bei betrieblichen Unfällen übernimmt ein ortskundiger Lotse das Einsatzfahrzeug und begleitet es vom Anfahrpunkt zum Unfallort.

Bei der Auswahl der Rettungspunkte wurde darauf geachtet, dass in der Mehrzahl der Fälle  Mobilfunkempfang besteht und dass sich die Rettungspunkte unmittelbar an befahrbaren Waldwegen bzw. an öffentlichen Straßen, die in Waldwege einmünden, befinden. Obwohl die Rettungsfahrzeuge im Regelfall nicht geländegängig sind, können unter normalen Voraussetzungen die Rettungsfahrzeuge die Rettungspunkte somit erreichen. 

Dennoch kann Landesforsten nicht garantieren, dass jeder ausgewiesene Rettungspunkt ganzjährig angefahren werden kann. Dies ist zum Beispiel dann nicht der Fall, wenn Holzerntearbeiten den direkten Weg zu Rettungspunkten zeitweise versperren,  Starkregenereignisse Wegeabschnitte unbefahrbar gemacht haben oder durch Windwurf Bäume über den Weg gefallen sind.

Daher übernehmen die Waldbesitzer auch keine Haftung (siehe Haftungsausschluss) für die permanente und direkte Erreichbarkeit der Rettungspunkte.

Auch bei Waldbränden, Unfällen bei der Jagd und bei anderen Freizeitaktivitäten im Wald helfen Rettungspunkte zur Orientierung und Steuerung der Einsatzkräfte. 

Sofern Sie wünschen, dass im Wald weitere Rettungspunkte neu eingerichtet werden, muss dies beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass es  im Falle einer Genehmigung zu einem Vertragsabschluss über das Aufstellen der Schilder kommt. Der bzw. die  Antragsteller/in hat die Kosten der Schilder zu tragen und muss selbst für die Schilderanbringung sowie für die laufende Unterhaltung (Freischneiden) sorgen. Es fallen Kosten und Gebühren an, die u.a. die IT technische Einbindung und Weitergabe an die Rettungsleitstellen sowie die Abbaukosten mit einschließen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall per E-Mail an den zuständigen Landesbeauftragten für Rettungspunkte im Wald.

Rettungspunkte App - Hilfe im Wald

Rettungs-App
Rettungs-App

Im Wald verirrt oder einen Unfall erlitten- wie kann man gefunden werden, obwohl im Wald die sonst üblichen Bezeichnungen von Straßen- und Hausnummern fehlen? Die Antwort auf diese Frage bietet eine neue App- Hilfe im Wald.

Landesforsten Rheinland-Pfalz hat mit der Entscheidung der Unternehmensleitung, u.a. alle Rettungspunkte im Staatswald für eine App-Hilfe im Wald frei zu geben, einen weiteren Meilenstein gelegt, um das Auffinden verirrter Waldbesucher zu erleichtern und um die Rettung im Wald bei Unfällen v.a. für die erholungssuchende Bürgerinnen und Bürger noch effizienter und schneller zu organisieren. 

War es bisher meist notwendig, den jeweiligen Rettungspunkt aufzusuchen, um die Bezeichnung des Punktes abzulesen und an die Rettungskräfte weiterzugeben, leistet jetzt eine App Hilfe im Wald für Smartphone-Besitzer eine wesentliche Erleichterung, unter Umständen eine lebensrettende Hilfe.

Die App zeigt den eigenen Standort und die dazu nächstgelegenen Rettungspunkte auf. Das funktioniert auch ohne Mobiltelefonempfang, vorausgesetzt, man hat die App und damit auch die Karten mit den Rettungspunkten auf sein Smartphone geladen. Für die eigene Standortbestimmung sorgt das vom Mobiltelefonnetz unabhängige Navigationssystem GPS. 

Mit Hilfe des von der App ausgewiesenen Rettungspunktes kann über die Notruf-Nummer 112 ein Rettungswagen angefordert werden, sofern an dem Absendepunkt Mobiltelefonempfang gegeben ist. Vor allem in Tälern der rheinland-pfälzischen Wälder, gibt es jedoch oft keinen Mobiltelefonempfang. Von Vorteil ist, dass sich die Notrufnummer 112 unabhängig vom eigenen Mobiltelefon-Provider über das am jeweiligen Standort noch am besten erreichbare Netz einwählt. 

Auch wer sich verlaufen hat, kann die Hilfe-App ebenfalls verwenden. Sie zeigt ihm, wo sich zu seinem Standort die nächstgelegenen Rettungspunkte befinden. Außerdem kann der verirrte Wanderer die Kartendarstellung so zoomen, bis er eine Route zu seinem Ziel erkennen kann. 

Im Unglücksfall hilft die App mit folgenden Funktionen:

  • Bei Verortung des Smartphone durch Satellitenempfang (GPS) erfolgt eine grafische Darstellung der eigenen Position im Bezug zu den umliegenden Rettungspunkten
  • Anzeige der aktuellen Koordinaten der eigenen Position
  • Bezeichnung, Entfernung und Richtungsanzeige zum ausgewählten Rettungspunkt bei Netzempfang des Smartphone (GSM)
  • Darstellung von topografischem Kartenmaterial und Luftbild
  • Anruf bei der Rettungsleitstelle mit Hilfe der voreingestellter Notruf-Nummer 112

Bisher (Stand Ende April 2015) sind  alle rheinland-pfälzische Staatswald-Rettungspunkte und Rettungspunkte einzelner Kommunen sowie aus dem Kleinprivatwald in der App enthalten. 

Nachdem sich in den letzten Wochen auch fast alle kommunalen Waldbesitzer und Großprivatwaldbesitzer bereit erklärt haben, die Rettungspunkte für die App-Lösung frei zu geben,  stehen die Rettungspunkte den Nutzern flächendeckend zur Verfügung. 

Die Firma INTEND Geoinformatik GmbH aus Kassel hat die App „Hilfe im Wald“ veröffentlicht. Die App funktioniert mit Android-, iOS- und Windows-Smartphones. Sie kann kostenfrei genutzt werden.

Rettungskarten

Die Rettungskarte Rheinland-Pfalz wurde von den Landesforsten Rheinland-Pfalz ursprünglich unter dem Begriff "Rettungskarte Forst" ausschließlich für die forstbetriebliche Nutzung verwendet.

Die Waldbesitzer werden durch die geltenden Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitsschutzbestimmungen verpflichtet durch geeignete technische  und/oder  organisatorische Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass für die mit Forstarbeiten beauftragten Personen unverzüglich die notwendige fachkundige Hilfe herbeigerufen und an den Unfallort geleitet werden kann.

Die Rettungskarte dient dem Rettungs- und Sanitätsdienst, als auch dem Brand- und Katastrophenschutz als Hilfsmittel zum Auffinden der Einsatz- bzw. Unfallorte.  Die Einsatzfahrzeuge der Rettungsleitstellen und der Feuerwehren, die die Rettung verletzter Personen in schwierigem Gelände unterstützen,  sind immer dann auf Rettungskarten angewiesen, wenn durch Funklöcher keine Telefonverbindung zwischen der Einsatzzentrale und dem Rettungswagen besteht. Dies ist in Waldgebieten häufig der Fall.

In den Rettungskarten (Basis bildet die topographische Karte im Maßstab  1:25.000 (DTK) werden neben den  , dem UTM –Gitter, den Höheninformationen,  Waldwegen in blau (ohne wesentliche Einschränkungen befahrbar) und rot (mit Befahrungseinschränkungen muss gerechnet werden), Schranken, Feuerlöschteichen sowie die Rettungspunkte (vierstellige Karten- und dreistellige Rettungspunkt-Nummer) dargestellt.

Zuständig für die Ausstattung der Rettungsleitstellen und des amtlichen Rettungsdienstes mit Rettungskarten ist das Ministerium des Innern und für Sport. Berufsfeuerwehren, freiwillige Feuerwehren Bereitschaften, Ortsvereine u. ä. Hilfsorganisationen müssen selbst für die Beschaffung von Rettungskarten sorgen und ggf. anfallende Kosten tragen.

Voraussetzungen für die Einrichtung neuer Rettungspunkte im Wald

Neben betrieblich notwendigen Rettungspunkten  können ausnahmsweise bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen weitere Rettungspunkte  (z.B. entlang von Premiumwanderwegen, an Mountainbike-Strecken, im Bereich von Windkraftanlagen im Wald) auf Antrag und Genehmigung durch die unteren Forstbehörden eingerichtet werden. Dabei geht es um Rettungspunkte im Wald.  Für Rettungspunkte (RP) außerhalb des Waldes  (z.B. in der Feldflur ohne Funktion für das betriebliche Rettungswesen sowie RP in bebauten Wohn- und oder Industriegebieten) übernimmt LF keine koordinierende Aufgabe. Diese  können diese bei Landesforsten RLP auch nicht beantragt werden. Das Genehmigungsverfahren bzw. der Prozess zur Einrichtung von nicht betrieblichen Rettungspunkten (RP) im Wald bei Begehren Dritter gestaltet sich wie folgt:

  1. Antragsteller  können  auf dieser  Internetseite die erforderlichen Antragsformulare herunter laden.
  2. Anträge sind  bei der Zentralstelle der Forstverwaltung einzureichen.
  3. Die eingegangenen Anträge werden auf Zuständigkeit der Landesforsten RLP , auf Vollständigkeit und Eindeutigkeit der Angaben geprüft,  fehlende Unterlagen angefordert
  4. Das Forstamt (FA) teilt dem Antragsteller die Entscheidung mit, ob dem Antrag entsprochen werden kann,  informiert über  die dem Antragsteller entstehenden Kosten (RP-Schildkosten, Verwaltungsaufwand, Kosten für die IT- Dienstleistung  für den Genehmigungszeitraum und für die Abbaukosten) und unterbreitet dem Antragsteller ein zeitlich befristetes Angebot unter Beifügung des Mustervertrages.
  5. Vertragsunterzeichnung
  6. Zahlungsaufforderung durch das FA an den Antragsteller  
  7. Bezahlung durch den Antragsteller
  8. Die RP werden erfasst eine  neue RP-Nr. wird vergeben und die RP-Daten werden an die Rettungsleitstellen übertragen (1-mal jährlich zum 1.12).
  9. Nach Übernahme der neuen RP  in das IT-System der Rettungsleitstellen  weist das FA den Antragsteller in die Örtlichkeit ein.
  10. Der Antragsteller bestellt die Schilder, stellt diese auf und meldet Vollzug an das FA.  Der Antragsteller sorgt für die Wartung (Freischneiden) und Kontrolle der RP-Schilder  ggfls. für die Ersatzbeschilderung, sofern diese abhanden gekommen sind, während der Dauer der Genehmigung.

Die RP werden in RLP nach einheitlichem Standard beschildert. Die Schilder sind folgendermaßen anzubringen:

  • dauerhaft in einer Höhe von 2 - 2,5 m an einem stabilen Pfahl befestigt
  • in der voraussichtlichen Anfahrtsrichtung der Rettungskräfte ausgerichtet
  • aus möglichst vielen Richtungen gut erkennbar
  • ohne den Verkehr (insb. Nutzfahrzeuge) zu behindern

Es ist mit folgenden Kosten je Schild zu rechnen:

Schildkosten15,00 €* pro Schild
Zeitbedarf für die Einweisung inkl. Fahrtkosten85,00 €* pro Schild
Genehmigungszeit 10 Jahre = IT Dienstleistung150,00 €* pauschal
Abbaukostenpauschale100,00 €* pro Schild

* Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.

Vorgaben für das Aussehen der Rettungspunktschilder

Schild "Anfahrpunkt für Rettungsfahrzeuge"
Schild "Anfahrpunkt für Rettungsfahrzeuge"

Rettungspunkte (RP) werden nach einheitlichem Standard beschildert. Die RP-Nummer ist in RLP immer 7-stellig. Jede Nummer darf nur einmal vergeben werden. Daher werden die RP-Nr. zentral  zugewiesen. 
Beschreibung des Schildes „Anfahrpunkt für Rettungsfahrzeuge“
Analog zur „Technischen Regel für Arbeitsstätten - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ (ASR A1.3 in der Fassung vom Februar 2013, Anlage 1 „Sicherheitszeichen und Sicherheitsaussagen“)“ ist das Hinweisschild „Anfahrpunkt für Rettungsfahrzeuge“ (Nr. 4.2 Rettungszeichen für Erste-Hilfe-Einrichtungen) wie folgt zu gestalten:
Form: rechteckig, Format 250 x 333 mm 
Grundfläche: Sicherheitsfarbe grün (DIN 5381 – RAL 6032)
Bildzeichen: Sicherheitsfarbe weiß (DIN 5381 – RAL 9003)
Aufschrift: Sicherheitsfarbe schwarz (DIN 5381 – RAL 9004)
Text: „Anfahrpunkt für Rettungsfahrzeuge“, „Nummer XXXX - XXX“ und „Notruf 112“ , Schrifthöhe 25 mm.
Material: Hart-PVC, Stärke 2 mm, Anforderung gemäß DIN 3688 (bruchsicher bis minus 40 Grad Celsius, formbeständig bis plus 80 Grad Celsius)

Weitere Materialanforderungen

  • extrem biegefähig, so dass es immer in die Ausgangsstellung zurückgeht,
  • Zerstörung mit bloßer Hand nicht möglich,
  • im Siebdruck bedruckbar, wobei sich der zu verwendende Speziallack so gut verbindet, dass auch bei extremer Verbiegung kein Abblättern des Aufdrucks erfolgen kann und
  • der Aufdruck muss witterungsbeständig und untrennbar mit dem Schild verbunden sein

Hinweis: Geeignetes Schildermaterial ist z.B. der Spezialkunststoff Kömadur ES

1. Wer ist zuständig für die Rettungspunkte im Wald?
Landesforsten Rheinland-Pfalz (LF RLP) verwaltet in Abstimmung  mit dem für das Rettungswesen und den Katastrophenschutz zuständigen Ministerium des Inneren , für Sport und Infrastruktur  (ISIM) waldbesitzübergreifend alle Rettungspunkte (RP) im Wald. 

2. Gibt es auch Rettungspunkte außerhalb des Waldes, um die sich Landesforsten kümmert?
Diejenigen Rettungspunkte, um die sich Landesforsten RLP  außerhalb von Waldflächen kümmert,  erfüllen eine betriebliche Funktion.  Diese sind notwendig  damit v.a. bei den gefährlichen Forstarbeiten die betriebliche Rettungskette (sog. Rettungskette-Forst) funktioniert. Dadurch soll gewährleistet werden, dass nach Unfällen im Wald,  die Rettungsdienste schnellstmöglich an die Unfallorte im Wald gelangen und Erste Hilfe leisten  können. 
Für RP außerhalb des Waldes ohne betriebliche Funktion (z.B. in der Feldflur ohne Funktion für das betriebliche Rettungswesen sowie RP in bebauten Wohn- und/oder Industriegebieten) ist LF RLP nicht zuständig und übernimmt keine koordinierende Funktion.

3. Welche zusätzlichen RP können grundsätzlich auf Antrag genehmigt werden?
Zusätzliche Rettungspunkte sollen grundsätzlich nur dort eingerichtet werden, wo

  • den Rettungskräften keine Orientierung durch die herkömmliche Straßennavigation möglich ist;
  • Rettungspunkte bisher nicht bzw. nicht in ausreichender Zahl vorliegen. Ein Bedarf kann grundsätzlich  gegeben sein, wenn sich im Umkreis von ca. 2 km um den potentiell  neu einzurichtenden RP keine anderen RP befinden. Geringere Abstände sind abhängig  von der Topographie möglich;
  • durch regelmäßig auftretenden Publikumsverkehr ein dauerhafter Bedarf besteht;
  • uneingeschränkt befahrbare Zuwegungen vorhanden sind;
  • grundsätzlich Mobilfunkempfang besteht.

4. An wen kann ich mich bei Fragen zu Rettungspunkten im Wald wenden?
Landesweiter Koordinator für die Rettungspunkte der Landesforsten RLP ist Herr Dirk Gudelius.

Er ist wie folgt erreichbar:
E-Mail: Dirk Gudelius; 01522- 8851607 oder 02747-9153581

5. In welcher Form läuft das Antragsverfahren? 
Mittels Antragsformular

Haftungsausschluss für die Erreichbarkeit von Rettungspunkten

Rettungspunkte werden jährlich einer Qualitätskontrolle unterzogen.
Anzahl und die Lage der Rettungspunkte kann sich demnach ändern, insbesondere wenn die jeweiligen Waldbesitzer aus betrieblichen Gründen einen Änderungsbedarf für notwendig erachten. Während diese Änderungen den Rettungsdiensten zum Abgabestichtag mitgeteilt werden, verlieren bisher heruntergaladene Dateien (Rettungspunktanzahl und Verteilung , die z.B. in Wanderkarten eingebunden wurden etc.) ihre Aktualität.

Rettungspunkte mindern kein Unfallrisiko, sondern dienen vor allem ortsunkundigen Personen der besseren Orientierung und Beschreibung ihres Standortes im Wald. Bei einem Unfall sind die Rettungsdienste damit grundsätzlich in der Lage,  die Unfallorte schneller zu erreichen und Erste Hilfe zu leisten.

Für die Rettungspunkte und deren Erreichbarkeit übernehmen weder Landesforsten Rheinland-Pfalz für die Rettungspunkte im Staatswald noch die rheinland-pfälzischen nichtstaatlichen Waldbesitzer, die Rettungspunkte auf ihren Waldflächen eingerichtet haben  als Urheber der Daten, irgendeine Haftung. 

Es handelt sich bei den Rettungspunkten um betriebsinterne, forstliche Konzepte, die auf freiwilliger Basis von den Waldbesitzern auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. 
Die Daten werden nach bestem Wissen und Gewissen von den Waldbesitzern erhoben und gemäß den vorhandenen personellen und finanziellen Möglichkeiten aktuell gehalten. Rettungspunkte stehen im Ökosystem Wald, das naturbedingt Witterungsverhältnissen oder Kalamitäten unterworfen ist. 

Es besteht zu keiner Zeit, insbesondere auch aufgrund mutwilliger Zerstörung von Rettungspunkten und Vandalismus, sowie bei Schnee, Sturm, Windwurf etc. Anspruch auf Vollständigkeit, Verfügbarkeit oder Erreichbarkeit der Rettungspunkte. Dies gilt auch für den Fall, dass sich durch schlechte Wegeverhältnisse, reguläre Holzerntemaßnahmen bei denen Wege abgesperrt werden und während der Dauer der Holzernte nicht befahren werden können , die Anfahrt zu den Rettungspunkten durch die Rettungsdienste verzögert.

Die Rettungspunktedaten werden von Landesforsten und den Waldbesitzern, die eine Freigabeerklärung Ihrer Rettungspunkte abgegeben haben, kostenlos zur Verfügung gestellt. Es besteht kein Anspruch auf die Nutzung von Rettungspunkten. Das Betreten des Waldes erfolgt unter Beachtung und Einhaltung der Gesetze und Bestimmungen vor Ort. Es gelten außerdem die lizenzrechtlichen Bestimmungen der Urheber der Daten. 

Die rheinland-pfälzischen Rettungspunkte wurden für kostenfrei herunterladbare App Lösungen (z.B. App-Hilfe im Wald der Fa. Intend) oder unter  www.rettungspunkte-forst.de zur Verfügung gestellt.