Privatwald-Betreuung
Für den strukturell benachteiligten Kleinprivatwald, der zumeist noch in Gemengelage mit Gemeinde- oder Staatswald anzutreffen ist, hat Landesforsten Rheinland-Pfalz mit den bewährten Gemeinschaftsforstämtern die optimale Organisationsstruktur. Gemäß Paragraph 31 Landeswaldgesetz ist das Gemeinschaftsforstamt für die kostenfreie Anleitung und Unterstützung der Privatwaldbesitzenden und für das Mitwirken bei der Bewirtschaftung gegen Entgelt zuständig. Es deckt alle Arbeitsschritte, die zu einer aktiven, umfassenden Holzmobilisierung in diesem Bereich gehören, ab.
Der Privatwald gehört entweder zum Revier des angrenzenden Gemeinde- oder Staatswaldes oder er ist – insbesondere in seinen Schwerpunktbereichen – speziellen Privatwaldbetreuungsrevieren zugeordnet. Deren Anzahl wurde in den letzten Jahren erhöht, so dass zur Zeit folgende Privatwaldbetreuer zur Verfügung stehen: Kontakte