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Herkunftsempfehlung Teil 1

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Kurzbeschreibung:
EMPFEHLUNGEN FÜR DIE AUSWAHL GEEIGNETER HERKÜNFTE VON FORSTLICHEM VERMEHRUNGSGUT IN RHEINLAND-PFALZ

Seit 1975 werden in Rheinland-Pfalz Herkunftsempfehlungen als Entscheidungsgrundlage für die Auswahl und Beschaffung von forstlichem Vermehrungsgut herausgegeben. Nach den Überarbeitungen in den Jahren 1983 und 1998 ist die vorliegende Neufassung auf Grund folgender Entwicklungen notwendig geworden:

  • Die Ablösung des Forstlichen Saatgutgesetzes durch das Forstliche Vermehrungsgutgesetz (FoVG) und die damit in Zusammenhang stehenden Änderungen an Verordnungen,
  • Zu- und Abgänge von empfohlenen Zulassungseinheiten (Saatgut-Erntebestände, Samenplantagen, Sonderherkünften).

Die Herkunftsempfehlungen sind für den Staatswald verbindlich und werden auch den übrigen Waldbesitzenden in Rheinland-Pfalz im Rahmen der Beratung und Betreuung von Landesforsten zur Umsetzung empfohlen. Sie ermöglichen auch den Forstsamen- und Forstpflanzenbetrieben eine an den Kundenbedürfnissen orientierte Produktausrichtung.

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Datum der letzten Veränderung: 20.07.2020