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Maßnahmen zur Verminderung von Klimastressfolgen im Wald

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Kurzbeschreibung:
- Zentrale Grundsätze unseres Handelns –

Die Walderklärung vom 11.Juni 2019 gibt Veranlassung, für den Staatswald des Landes Rheinland-Pfalz die im I. Handlungsfeld aufgeführte Anpassungsstrategie hinsichtlich der hierzu geeigneten Waldbewirtschaftungsmaßnahmen zu präzisieren. Flankierend ist von grundlegender Bedeutung, die Schalenwildbestände auf ein waldverträgliches Niveau zu regulieren.
Die Förderung von Maßnahmen im Nichtstaatswald, die insbesondere in den Fördergrundsätzen Forst geregelt werden, sind nicht berührt.

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Datum der letzten Veränderung: 08.12.2020