Anmeldung zu den Bewegungsjagden im Forstamt Wasgau 2024

Sehr geehrte Hundeführerinnen und Hundeführer, Sehr geehrte Jägerinnen und Jäger im Forstamt Wasgau,

Das Forstamt Wasgau lädt Sie herzlich zu den Bewegungsjagden auf Schwarzwild, Rotwild und Rehwild für die Drückjagdsaison 2024 ein.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und wünschen bereits jetzt Waidmannsheil und uns allen schöne und erfolgreiche Jagdtage.

In der Regel finden zwei Treiben pro Jagdtag statt. Um die Jagden entsprechend planen zu können, bitten wir um Ihre Rückmeldung bis spätestens 30. Juni.

Mit den besten Wünschen für die kommenden Monate

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Ulrike Abel

Forstamtsleiterin

Bedingungen zur Jagdteilnahme

Sicherheitsregeln

Jeder Schütze ist für den von ihm abgegebenen Schuss verantwortlich. Sicherheit geht immer vor Jagderfolg!

Die Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften Jagd sind zwingend zu beachten.

  • Treiber und Schützen, die an der Jagd teilnehmen, müssen signalfarbene Kleidung oder Westen / Umhänge tragen.
  • Fahrzeuge sind so abzustellen, dass keine Wege blockiert werden.
  • Waffen müssen außerhalb des Treibens ungeladen, offen, mit der Mündung nach oben zeigend getragen werden. Außerhalb der Fahrzeuge sind Futterale nicht zulässig
  • Der Jagdteilnehmer wird vom Gruppenführer an seinem Stand angestellt und dort abgeholt.
  • Die Ansitzeinrichtung ist vom Schützen vor dem Aufbaumen auf Sicherheit zu prüfen.
  • Der Stand darf während des Treibens nicht verlassen werden.

Ausnahme - nur unter besonderer Vorsicht und lautem Bemerkbarmachen! :

    • 1) Abfangen bzw. Fangschuss bei in Sichtweite liegendem schwerkrankem Wild
    • 2) Abfangen von Wild das von Hunden in unmittelbarer Nähe des Standes gestellt wurde Kein Fangschuss bei von Hunden gebundenem Wild!!!
  • Sofern kein Sichtkontakt besteht, teilt der Gruppenführer den Standort der Nachbarn mit.
  • Der Gruppenführer informiert Sie über erlaubte Schussrichtung und Tabuzonen
  • Die Waffe wird erst auf dem Stand geladen. Geschossen werden darf nach Einnehmen des Standes; nach Ende des Treibens nur noch Fangschuss zulässig (Besondere Vorsicht)
  • Gejagt wir nach der Uhrzeit:
    1. Treiben09:30 – 11:00 Uhr
    2. Treiben14:00 – 15:30 Uhr
    Bei Jagden mit 1 Treiben09:30 – 11:30 Uhr
  • Geschossen werden darf nur, wenn Kugelfang (gewachsener Boden) gegeben ist. Nur auf breit stehendes oder langsam ziehendes Wild schießen. Max. Schussentfernung ca. 50 m (zerschossenes Wild kauft der Schütze)!

  • Während der Jagd muss jederzeit mit dem Auftauchen von an der Jagd beteiligten Personen (Treiber), aber auch mit dem Auftauchen von an der Jagd nicht beteiligten Personen (Waldbesucher, -nutzer) gerechnet werden.
  • Für durchgehende Hundeführer gilt:
    •  während des gesamten Treibens andauernd laut bemerkbar machen.
    •  Schusswaffengebrauch ausschließlich zum Selbstschutz und für Fangschuß
    • Waffen sind unterladen; das Patronenlager ist leer

Während der Jagd gilt für alle Jagdteilnehmer Alkoholverbot!

Personen, die gegen Sicherheitsregeln verstoßen oder sich sonst während der Jagd disziplinlos verhalten, werden mit Wirkung für die Zukunft sofort von der Jagd ausgeschlossen.

Weitere Verhaltensregeln zur Bewegungsjagd

  • Die Verwendung bleifreier Büchsenmunition ist im Regiejagdbetrieb Landesforsten Rheinland-Pfalz vorgeschrieben; bleihaltige Büchsenmunition ist nicht zugelassen.
  • Nach Beendigung des Treibens verbleiben Schützen am Stand, bis sie vom Linienführer wieder abgeholt werden.
  • Bei 2 Anschüssen je Stand, bei denen das beschossene Wild nicht in Sichtweite verendet ist, darf kein weiterer Schuss mehr abgegeben werden.
  • Der Linienführer ist beim Abholen über alle Vorkommnisse während des Treibens, insbesondere über die abgegebenen Schüsse sowie mögliche Anschüsse und deren Lage zu informieren.
  • Anschüsse werden ausschließlich vom Linienführer bzw. Mitarbeitern des Forstamtes markiert.
  • Erlegtes Wild ist unaufgebrochen an den nächsten Weg vorzuliefern.
  • Organisation des Transports zur Wildkammer durch den Linienführer. Die Bergung ausnahmsweise schweren Wildes erfolgt durch Bergetrupps. Anlieferung von Schwarzwild mittels Heck-Pack hat tropfsicher zu erfolgen (Wanne/Folie unterlegen).
  • Aufbrechen und Wildbretversorgung erfolgt durch Funktionspersonal des Forstamts zentral an der Wildkammer. (Kein Aufbrechen im Wald!)

Nach dem Treiben nehmen Sie bitte Jagdhunde an und informieren den Besitzer telefonisch. Abschluss der Jagd am Sammelplatz.

Freigabe

Schwarzwild:

ohne Einschränkung (Afrikanische Schweinepest-ASP!), männlich und weiblich

Rehwild:

  • innerhalb einer Kernzone:  nicht freigegeben!!!
  • außerhalb einer Kernzone: männlich, weiblich

Rotwild:

  • Weibliches Wild: Muttertierschutz beachten (vgl. Konzept „Verantwortungsvolle Bejagung des Rotwildes in Rheinland-Pfalz“). Kommt Kahlwild im Rudel dürfen aus diesem nur die Kälber geschossen werden
  • Kälber: männliche und weibliche
  • Männliches Wild: bis zum 10-er frei ohne Jagdbetriebskostenbeitrag

Für nicht freigegebenes Wild ist der doppelte Jagdbetriebskostenbeitrag nach WILMA zu entrichten. (I-er Hirsch 7000€; II-er Hirsch 4000€). Die Trophäe von nicht freigegebenem Wild wird vom Forstamt einbehalten.

Gemäß der Handlungsempfehlungen von Landesforsten und dem Landesjagdverband sind

bei Rotwild

  • einzeln ziehende Alttiere zur Erlegung freigegeben, wenn zuvor die Erlegung des Kalbes beobachtet wurde

oder

  • das Alttier langsam und vertraut anwechselt und der Schütze aufgrund einer ruhigen übersichtlichen Gesamtsituation in der Lage ist, das Alttier sicher als nichtführend anzusprechen.

Für alle Wildarten gilt: Jung vor Alt!

Hier geht es zur Jagdanmeldung