Achtung: Die Anmeldung für die Oster- und Sommer-Waldfreizeiten sint bereits abgeschlossen. Diese Seite (dieses Formular) sollte nur von Familien ausgefüllt werden, die bereits eine Zusage von uns erhalten haben, nachdem sie sich zum ersten Mal angemeldet haben und im Rahmen des Losverfahrens gezogen worden sind. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Verbindliche Anmeldung Oster- und/oder Sommer-Waldfreizeit

Mit dem Ausfüllen dieses Formulars bestätigen Sie die Anmeldung Ihres Kindes/Ihrer Kinder.

Bitte füllen Sie ein Formular pro Kind und pro Freizeit aus.

Mit einem Stern (*) gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden, um das Formular absenden zu können.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) Waldfreizeit Forstamt Trier

  1. Alle Freizeiten sind für Jungen und Mädchen nur im angegebenen Alter ausgeschrieben.
     
  2. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie zunächst eine allgemeine elektronische Anmeldebestätigung – diese ist noch keine Teilnahmebestätigung.
     
  3. Mit Zugang der Teilnahmebestätigung und der Zahlungsaufforderung wird die Anmeldung zur Waldfreizeit für beide Seiten verbindlich, der Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt zustande.   
     
  4. Die Teilnahmegebühr ist innerhalb der auf der Zahlungsaufforderung angegebenen Frist auf das dort angegebene Konto des Forstamtes Trier zu entrichten.
     
  5. Plätze, für die keine fristgerechte Zahlung erfolgt, können ohne weitere Zahlungsaufforderung anderweitig vergeben werden.
     
  6. Im Fall einer Nichtteilnahme sind Abmeldungen umgehend per Mail ausschließlich an umweltbildung.trier(at)wald-rlp.de zusenden.
    Für Abmeldungen bis 15 Tage vor Beginn der Freizeit werden 75% des entrichteten Teilnahmebetrages erstattet.
    Für Abmeldungen von 14 Tage bis 3 Tage vor Beginn der Freizeit werden 50% des entrichteten Teilnahmebetrages erstattet.
    Bei Abmeldungen in den letzten beiden Tagen vor Beginn der Freizeit werden 0% des entrichteten Teilnahmebetrages erstattet.
     
  7. Sollte die Ferienbetreuung aus schwerwiegenden Gründen oder höherer Gewalt seitens des Forstamtes nicht stattfinden, werden die geleisteten Beträge in voller Höhe erstattet.
     
  8. Das Forstamt Trier ist berechtigt, teilnehmende Kinder, die grob oder wiederholt gegen die Anweisungen der Betreuer*innen verstoßen, von der Teilnahme auszuschließen.
     
  9. Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen wir keine Fragen zu der Teilnahme von anderen angemeldeten Kindern beantworten.
     
  10. Spätestens 4 Wochen vor Beginn der Freizeit erhalten Sie nähere Informationen zum Ablauf.