Buchungen sind leider nicht mehr möglich!
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) Waldfreizeit Forstamt Trier
- Alle Freizeiten sind für Jungen und Mädchen nur im angegebenen Alter ausgeschrieben.
- Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie zunächst eine allgemeine elektronische Anmeldebestätigung – diese ist noch keine Teilnahmebestätigung.
- Mit Zugang der Teilnahmebestätigung und der Zahlungsaufforderung wird die Anmeldung zur Waldfreizeit für beide Seiten verbindlich, der Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt zustande.
- Die Teilnahmegebühr ist innerhalb der auf der Zahlungsaufforderung angegebenen Frist auf das dort angegebene Konto des Forstamtes Trier zu entrichten.
- Plätze, für die keine fristgerechte Zahlung erfolgt, können ohne weitere Zahlungsaufforderung anderweitig vergeben werden.
- Im Fall einer Nichtteilnahme sind Abmeldungen umgehend per Mail ausschließlich an umweltbildung.trier(at)wald-rlp.de zusenden.
Für Abmeldungen bis 15 Tage vor Beginn der Freizeit werden 75% des entrichteten Teilnahmebetrages erstattet.
Für Abmeldungen von 14 Tage bis 3 Tage vor Beginn der Freizeit werden 50% des entrichteten Teilnahmebetrages erstattet.
Bei Abmeldungen in den letzten beiden Tagen vor Beginn der Freizeit werden 0% des entrichteten Teilnahmebetrages erstattet.
- Sollte die Ferienbetreuung aus schwerwiegenden Gründen oder höherer Gewalt seitens des Forstamtes nicht stattfinden, werden die geleisteten Beträge in voller Höhe erstattet.
- Das Forstamt Trier ist berechtigt, teilnehmende Kinder, die grob oder wiederholt gegen die Anweisungen der Betreuer*innen verstoßen, von der Teilnahme auszuschließen.
- Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen wir keine Fragen zu der Teilnahme von anderen angemeldeten Kindern beantworten.
- Spätestens 4 Wochen vor Beginn der Freizeit erhalten Sie nähere Informationen zum Ablauf.
- Wir weisen Sie darauf hin, dass wir uns an die zur Freizeit geltenden Corona-Verordnungen/ -regeln halten und unter Umständen sogar die Freizeit absagen oder im Tagesablauf anpassen müssen.