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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) Waldfreizeit Forstamt Trier

  1. Alle Freizeiten sind für Jungen und Mädchen nur im angegebenen Alter ausgeschrieben.
     
  2. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie zunächst eine allgemeine elektronische Anmeldebestätigung – diese ist noch keine Teilnahmebestätigung.
     
  3. Mit Zugang der Teilnahmebestätigung und der Zahlungsaufforderung wird die Anmeldung zur Waldfreizeit für beide Seiten verbindlich, der Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt zustande.   
     
  4. Die Teilnahmegebühr ist innerhalb der auf der Zahlungsaufforderung angegebenen Frist auf das dort angegebene Konto des Forstamtes Trier zu entrichten.
     
  5. Plätze, für die keine fristgerechte Zahlung erfolgt, können ohne weitere Zahlungsaufforderung anderweitig vergeben werden.
     
  6. Im Fall einer Nichtteilnahme sind Abmeldungen umgehend per Mail ausschließlich an umweltbildung.trier(at)wald-rlp.de zusenden.
    Für Abmeldungen bis 15 Tage vor Beginn der Freizeit werden 75% des entrichteten Teilnahmebetrages erstattet.
    Für Abmeldungen von 14 Tage bis 3 Tage vor Beginn der Freizeit werden 50% des entrichteten Teilnahmebetrages erstattet.
    Bei Abmeldungen in den letzten beiden Tagen vor Beginn der Freizeit werden 0% des entrichteten Teilnahmebetrages erstattet.
     
  7. Sollte die Ferienbetreuung aus schwerwiegenden Gründen oder höherer Gewalt seitens des Forstamtes nicht stattfinden, werden die geleisteten Beträge in voller Höhe erstattet.
     
  8. Das Forstamt Trier ist berechtigt, teilnehmende Kinder, die grob oder wiederholt gegen die Anweisungen der Betreuer*innen verstoßen, von der Teilnahme auszuschließen.
     
  9. Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen wir keine Fragen zu der Teilnahme von anderen angemeldeten Kindern beantworten.
     
  10. Spätestens 4 Wochen vor Beginn der Freizeit erhalten Sie nähere Informationen zum Ablauf.
     
  11. Wir weisen Sie darauf hin, dass wir uns an die zur Freizeit geltenden Corona-Verordnungen/ -regeln halten und unter Umständen sogar die Freizeit absagen oder im Tagesablauf anpassen müssen.