AGB / Datenschutzrichtlinie / Gut zu wissen - wichtige Informationen zu den Wanderritten mit dem Förster

Wir freuen uns über Ihr Interesse am Wanderreiterangebot von Landesforsten Rheinland-Pfalz vertreten durch das

Forstamt Kastellaun, Forsthausstraße 3, 56288 Kastellaun.

Um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltungen zu gewährleisten, bitten wir im Interesse aller Beteiligten um die Beachtung nachstehender

allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ©Landesforsten Rheinland-Pfalz

1. Vertragsschluss:  Vor der Anmeldung hat der Gast den Erhalt und das verstehen der AGB zu bestätigen. Mit der Anmeldung zum Wanderritt bietet der Gast den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Ein Anmeldeformular wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Die Anmeldung hat schriftlich, per FAX oder als E-Mail zu erfolgen. Ein Vertrag kommt erst mit dem Zugang einer schriftlichen Vertragsbestätigung von Landesforsten Rheinland-Pfalz zustande. Landesforsten Rheinland-Pfalz ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts und somit nicht zur Durchführung der gesetzlichen Kundenabsicherung bei Pauschalreisen verpflichtet. Auf die Ausstellung eines Reise-Sicherungsschein wird verzichtet. Die an Landesforsten Rheinland-Pfalz gezahlten Beträge sind gleichwohl völlig sicher.

2. Anmeldung / Buchung: Anmeldungen sind bis 5 Wochen vor dem Beginn der jeweiligen Veranstaltung möglich. Die Kosten sind dem zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Anmeldeformular zu entnehmen. Zusammen mit der Vertragsbestätigung geht den Angemeldeten eine Rechnung über eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Reisepreises mit einer Zahlungsfrist von 10 Tagen zu. Die verfügbaren Teilnehmerplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Drei Wochen vor der Veranstaltung wird der Restbetrag in Rechnung gestellt. Folgende Stornogebühren werden fällig: Ab dem 21. bis 7. Tag vor dem jeweiligen Tag des Veranstaltungsbeginns: 50 %  des Pauschalpreises. 6 bis 3 Tage vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns: 80 % des Pauschalpreises   Ab dem 2. Tag vor Veranstaltungsbeginn bzw. falls der Teilnehmer nicht erscheint: der volle Pauschalpreis. Es ist dem Teilnehmer unbenommen darzulegen, dass kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte    Stornierungspauschale. Auf eine Stornierungsentschädigung wird verzichtet, wenn der zurückgetretene Angemeldete eine geeignete Ersatzperson mit einem geeigneten Pferd benennt, die einen Vertrag über die gebuchte Veranstaltung mit dem Veranstalter eingeht.   Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen.

3. Leistungen:  Routenplanung, Einholen von Gestattungen, Organisation von Hufschmied- und Tierarztbereitschaft. Bereitstellung von Paddocks, Begrüßungsfrühstück, Rittführung, Unterwegsverpflegung, warmes Abendessen oder warmes Mittagessen, Kraftfutter oder Getreide, Wasser und Heu oder Weidegras für die Pferde. Übernachtung je nach Örtlichkeit und individueller Rittgestaltung, Wanderreiterdoppelzimmern, Wanderreitergruppenlager (Eigener Schlafsack und Isomatte), Wanderreitermehrbettzimmern (ggf. eigener Schlafsack) oder - nach besonderer Vereinbarung - unter freiem Himmel (Eigener Schlafsack, Isomatte, Zelt). 
In der Ehrenburg in ***Hotelzimmern mit Doppelbetten oder in vorher angekündigten Fällen in den „Wagen des fahrenden Volkes“. Getränke in der Gastronomie sind grundsätzlich von den Teilnehmenden selbst zu zahlen. Zum Abschluss der Veranstaltungen am späten Nachmittag des letzten Veranstaltungstages Kaffee und Gebäck. Einzelheiten sind der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung zu entnehmen.

4. Rückerstattung des gezahlten Betrages:

Die Veranstaltungen finden bei jedem Wetter statt! Lediglich im Falle höherer Gewalt (z.B. Sturm oder Gewitter sowie sonstige Extremwetterlagen) behält sich der Veranstalter vor, das Programm zu ändern, die Veranstaltung abzubrechen oder abzusagen. Führt höhere Gewalt zur Absage einer Veranstaltung, wird der gesamte Rechnungsbetrag zurückerstattet. Sofern der begonnene Ritt aufgrund höherer Gewalt oder durch einen vom Veranstalter zu verantwortenden Grund abgebrochen werden muss, wird die geleistete Zahlung anteilig zurückerstattet. Bricht ein/e Teilnehmer/in die Veranstaltung aus von ihm/ihr selbst zu vertretenden Gründen ab oder wird er/sie durch einen von ihn/ihr verursachten Grund von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen, hat er/sie keinen Anspruch auf Erstattung der von ihm/ihr geleisteten Zahlungen. In diesem Fall hat er/sie selbst für den Rücktransport des Reittieres zu sorgen.  Dazu gehört auch Krankheit oder Verletzung des Pferdes falls diese nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Rittführers herbeigeführt wurden. Falls die Gruppengröße die Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen nicht erreicht, behält sich der Veranstalter vor, den Ritt spätestens drei Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn abzusagen. Die bis dahin geleisteten Zahlungen werden zurückerstattet. 

5. Pflichten der Teilnehmenden: 

Die Teilnehmenden sind dazu verpflichtet, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Außerdem sind sie dazu verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich zu melden und Abhilfe zu verlangen. Ein Anspruch auf Minderung kann nicht geltend gemacht werden, wenn der Teilnehmer dieser Meldepflicht nicht nachkommt. Er / sie bestätigt mit seiner / ihrer Unterschrift, körperlich und geistig in der Lage zu sein, am Programm teilzunehmen das mitgebrachte Reittier zu beherrschen. Es steht dem Teilnehmer frei, dem Rittführer vor Beginn der Veranstaltung Angaben über vorliegende Krankheiten, Behinderungen, Allergien, Unverträglichkeiten, Notfall-Medikamentenbedarf usw. zu machen, wenn diese die Gesundheit der Teilnehmenden während der Veranstaltung beeinträchtigen können. Entmisten der Paddocks.

6. Den Anweisungen des Rittführers ist Folge zu leisten.

7. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Anspruch wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der gebuchten Leistung haben die Teilnehmenden innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Veranstaltung gegenüber Landesforsten Rheinland-Pfalz geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Teilnehmende Ansprüche geltend machen, wenn sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.

8. Minderjährige Teilnehmende

müssen von einem gesetzlichen Vertreter / Sorgeberechtigten zu Pferd begleitet werden. Bei der Anmeldung ist die Zustimmung zur Teilnahme duch beide Sorgeberechtigte zu dokumentieren.

9. Sicherheit:

Minderjährige Teilnehmende müssen einen Reiterhelm nach DIN 1384 tragen. Allen anderen Teilnehmer/innen wird das Tragen eines Reithelms dringend empfohlen. Bei Unfällen ohne Reithelm droht der Verlust von Versicherungsleistungen! Den Teilnehmern wird empfohlen eine Unfallversicherung abzuschließen.

10. Haftung des Veranstalters:

Die Haftung für Sach- und Vermögensschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

11. Haftung der Teilnehmenden: Der/die Teilnehmer/in haftet grundsätzlich für alle Schäden, die er/sie oder sein/ihr Pferd dem/der Gruppenführer/in, anderen Gästen oder Dritten zufügt.

12. Es gelten die zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Gesundheits- und Hygieneregeln
 

Datenspeicherung: In Zusammenhang mit der Abwicklung des Vertrages verarbeitet Landesforsten Rheinland-Pfalz Daten von Ihnen. Mit diesem Datenschutzhinweis möchte wir Sie nachstehend gemäß
 § 13 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer Daten informieren:

  1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen: Zentralstelle der Forstverwaltung (ZdF), Le Quartier Hornbach 9, 67433 Neustadt/Wstr.
  2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten: Zentralstelle der Forstverwaltung, Herr Carsten Schmalfuss, Le Quartier Hornbach 9, 67433 Neustadt/Wstr.
  3. Zweck der Verarbeitung: Vertragsabwicklung und Rechnungstellung
  4. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b und c DSGVO
  5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten: Die Daten werden nur für die Vertragsabwicklung und Rechnungstellung gespeichert. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

Sie haben folgende Rechte:

  1. Ein Recht auf Auskunft der von der ZdF verarbeiteten personenbezogenen Daten.
  2. Das Recht auf Berichtigung, sofern die Angaben nicht zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden.
  3. Ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Dieser Anspruch hängt aber davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben benötigt werden.
  4. Ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung der Daten.
  5. Das Recht der Verarbeitung der Daten zu widersprechen.

Darüber hinaus haben Sie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Prof. Dr. Dieter Kugelmann Hintere Bleiche 34 55116 Mainz Tel.: 06131-208-2449 Fax: 06131-208-2497 E-Mail: poststelle(at)datenschutz.rlp.de Weitere Informationen zum Datenschutz stehen Ihnen auf unserer Homepage www.wald-rlp.de - Rubrik Datenschutz – zur Verfügung.

Außerdem wichtig:  

Vor Beginn der Veranstaltung:  Am Forsthaus Rothenberg bzw. den genannten Treffpunkten im Bereich den Nationalparks Hunsrück-Hochwald befinden sich für Anhängergespanne geeignete Parkplätze.

Eintreffen der Teilnehmer am ersten Veranstaltungstag: bis 8:30 Uhr an dem in der Anmeldebestätigung genannten Treffpunk

Teilnehmerzahl: Die Gruppengröße ist auf 9 Teilnehmende (plus einen oder ggf. mehrere Gruppenführer) begrenzt. Mindestteilnehmerzahl 5 Personen/Pferde.

Tierschutz: Im Interesse aller Teilnehmer und des Tierschutzes behalten wir uns vor, offensichtlich ungeeignete oder überforderte Pferde bzw. Teilnehmer sowie Personen die dem Tierwohl schaden, von der Teilnahme am Wanderritt auszuschließen. In diesem Fall stehen dem Teilnehmer keinerlei Ansprüche gegenüber dem Veranstalter zu.

Im Notfall: Notbeschlagwerkzeug, Erste Hilfe Material für Pferd und Reiter sowie ein Mobiltelefon werden vom forstlichen Berittführer F N (Fédération Equestre, Deutsche Reiterliche Vereinigung) mitgeführt. Ferner wird vor Beginn des Rittes eine Tierarzt- und Hufschmiedebereitschaft organisiert.

Schwierigkeitsgrade: Tagesetappen 25 bis 33 km über Hügeliges Gelände, einige wenige Steigungen und Gefälle mit bis zu 180 m Höhenunterschied, Straßenüberquerungen beziehungsweise Benutzung öffentlicher Straßen. Ggf. aufgescheuchte Wildtiere. Waldtypische Hindernisse wie zerfahrene, nasse oder geschotterte Wege, umherliegendes Reisig, tief hängende Äste oder felsiger Untergrund, aus dem Boden herausragende Wurzeln, Bachdurchquerungen. Ferner bestehen die üblichen Waldgefahren wie z. B. herabfallende Äste. Reitzeit rund 6 Stunden pro Tag (25 bis 33 km, vorwiegend im Schritt) zuzüglich einer Mittagspause und bei Bedarf eine bis zwei Kurzpausen.

Übernachtung der Pferde: in kleinen Weiden / Paddocks, Kraftfutter oder Getreide, Heu, Wasser.

Begleitpersonen: Einige Etappenziele sind mit Fahrzeugen erreichbar. Nicht alle Wege verfügen über eine Bitumendecke. Im Nationalpark Hunsrück-Hochwald kann eine Wartezeit durch die Teilnahme an einer Rangerführung, einem Besuch des Wildfreigeheges Wildenburg oder der keltischen Ringwallanlage bei Otzenhausen kurzweilig gestaltet werden. Im Bereich der Stadt Kastellaun bieten der Burgstadtpfad, die Burgruine mit dem „Haus der regionalen Geschichte“ oder die Hängeseilbrücke bei Mörsdorf interessante Ausflugsziele.

Mitzubringen:Reitkleidung im Zwiebelprinzip nach Wetterlage, Reithelm, Stiefel oder Schuhe mit feinem Sohlenprofil, Taschen- oder Stirnlampe, Trinkflasche, sonstiger persönlicher Bedarf wie Sonnenschutz, Insektenschutz, Waschzeug, ggf. Medikamente und Krankenversicherungskarte. Je nach individueller Gestaltung der Ritte wird auch ein Schlafsack eine Isomatte und ein Zelt benötigt.
Pferdeputzzeug, Schwamm, langer Anbindestrick und Halfter, Insektenmittel, Pferdedecke, möglichst ein Woilach, das ist eine große Wolldecke, die gefaltet auch als zusätzliche Sattelunterlage hervorragende Dienste leistet, sowie ein erprobter Sattel mit Satteltaschen. 
Die komplette Ausrüstung muss am Sattel und in den Satteltaschen verstaut und vom Pferd getragen werden. Falls ein Gepäcktransfer zustande kommt, muss das gesamte Transportgut in einen Pkw passen!

Pferde: Für ein geeignetes, ausreichend konditioniertes und mindestens fünfjähriges Reittier mit erprobtem Hufschutz für alle (4!) Hufe müssen die Teilnehmer/innen also selbst sorgen. Die Pferde müssen verträglich gegenüber Ihren Artgenossen und anbinde tauglich sein. Ein aktueller  Influenza Impfnachweis (Equidenpass) muss ebenso wie eine Haftpflichtversicherungsbestätigung vor Beginn des Rittes im Original vorgelegt werden!
Impfungen gegen Herpes- und Wundstarrkrampfinfektionen werden dringend empfohlen. Bitte bedenken Sie, dass Impfungen Ihre Pferde und die Pferde Ihres heimischen Stallbestandes schützen!!

Falls Sie schon am Vortag anreisen oder erst am Tag nach der Veranstaltung abreisen möchten: In der Nähe gibt es Wanderreiterstationen. Gerne vermitteln wir Kontakte zu den jeweiligen Betreibern.

Ende der Veranstaltung: später Nachmittag des letzten Veranstaltungstages.

Durch die Unterschrift bestätigt der/die Interessent/in die Anerkennung der AGB Wanderreiten von Landesforsten Rheinland-Pfalz 2023, der Hinweise zur Datenspeicherung und des Abschnittes "Außerdem wichtig". Ein Vertrag kommt erst mit dem Eingang des korrekt ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars und dem anschließenden Zugang einer schriftlichen (E.Mail) Vertragsbestätigung bzw. Rechnung von Landesforsten Rheinland-Pfalz zustande.

 

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PLZ, Ort , Datum                                         Unterschrift

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Absender (Name, Vorname, Straße, Hausnummer)

 

Diese Anerkennung der AGB bitte vorab an die u.a. Adresse senden. Durch das Anerkennen der AGB entsteht kein Vertragsverhältnis  Ein  Anmeldeformular wird anschließend zugeschickt bzw. steht zum Download unter www.nationalpark-hunsrück-hochwald.de oder www.wald-rlp.de/de/forstamt-kastellaun/  zur Verfügung.

Landesforsten Rheinland-Pfalz
Forstamt Kastellaun
Waldinformation, Umweltbildung und Walderleben
Im Faller 18
56288 Alterkülz
Email: ralf.lieschied@wald-rlp.de