Sicherheit bei der Aufarbeitung von Brennholz im Wald

Die Sicherheit unserer Brennholzkunden ist uns ein ganz besonderes Anliegen. Daher darf die Bearbeitung von Brennholz im Wald nur unter Beachtung der nachfolgend aufgeführten Bestimmungen erfolgen:

  1. Vor Beginn der Arbeiten muss dem Revierleiter ein Sachkundenachweis für die Arbeit  mit der Motorsäge vorgelegt werden. Dieser Sachkundenachweis sollte während der Arbeiten immer mitgeführt werden.
  2. Das Arbeiten mit der Motorsäge ist nur zulässig, wenn eine persönliche Schutzausrüstung getragen wird, also Schutzhelm mit Gehör- u. Gesichtsschutz, Lederhandschuhe, Schnittschutzhose und Schnittschutzschuhe.
  3. Alleinarbeit ist untersagt, d.h. es muss mindestens eine zweite Person vor Ort sein, ggfs. - insbesondere wenn kein Mobiltelefonempfang besteht- auch eine dritte Person, die bei einem Notfall Hilfe herbeirufen kann
  4. Vor Beginn der Arbeiten soll sich der Kunde über den nächstgelegenen Rettungspunkt informieren.
  5. Der Selbstwerber hat die geltenden Unfallverhütungsvorschriften (Regeln Waldarbeiten) zu beachten und sich so zu verhalten, dass seine eigene Sicherheit und die seiner Helfer stets gewährleistet ist.

Im Interesse der Gesundheit und Sicherheit unserer Kunden kann vom Forstpersonal die Weiterarbeit im Wald untersagt werden, falls Verstöße gegen die o.a. Bestimmungen festgestellt werden.