Brennholz

... im Kommunalwald

Bestellungen für Brennholz aus dem Kommunalwald werden jährlich im Herbst (ab Oktober) über Brennholzbestellscheine entgegen genommen.

Den entsprechenden Bestellschein finden Sie hierim Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Gerolstein und auf der Homepage der Verbandsgemeinde Gerolstein.

 

... im Staatswald

In dem Forstrevier Mürlenbach wird Brennholz aus dem Staatswald ausschließlich in Form einer Versteigerung an private Endverbraucher abgegeben. Weitere Verkäufe finden nicht statt. Im Vorfeld werden keine Bestellungen angenommen.

Folgende Regelungen kommen zum Tragen:

  • Die Versteigerung im Revier findet zeitnah nach der Holzaufarbeitung statt. Hinweise dazu werden rechtzeitig an dieser Stelle auf der Homepage des Forstamtes Gerolstein und in den Mitteilungsblättern der Verbandsgemeinden Gerolstein, Prüm und Bitburger-Land veröffentlicht. Die Holzpolter können vorher in Augenschein genommen werden.
  • Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich private Endverbraucher aus den um den jeweiligen Staatswald umliegenden Gemeinden.
  • Die maximale Abgabemenge je Haushalt beträgt 20 Festmeter (davon max. 15 Fm Laubholz und 5 Fm Nadelholz).
  • Die Versteigerung wird je Polter vorgenommen, die wie gesehen beboten werden können. Die geschätzte Holzmenge je Polter wird vorher bekanntgegeben.
  • Der Mindestpreis beträgt 73,00 €/Fm bei Laubholz und 53,00 €/Fm bei Nadelholz.

Es gelten die „Allgemeinen Bedingungen zum Kauf von liegendem Holz für die nicht gewerbliche Selbstwerbung“ sowie die „Bedingungen für die nicht gewerbliche Aufarbeitung von liegendem Holz durch Selbstwerber“.

Wir weisen an dieser Stelle bereits ausdrücklich darauf hin, dass die erforderliche Sachkunde im Umgang mit einer Motorsäge durch den Nachweis der Teilnahme an einem anerkannten Motorsägenkurs belegt werden muss.

AGB für die Aufarbeitung von liegendem Brennholz

Informationen über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten nach § 13 DSGVO