Pilze (lat. Fungi)

Pilze bilden neben den Tieren und Pflanzen ein eigenständiges Reich. Sie vermehren sich geschlechtlich (über Sporen) und ungeschlechtlich (z.B. über Myzelien).
Eine detailierte mykologische Abhandlung finden Sie unter https://de.wikipedia.org/wiki/Pilze.

Doch Pilze können nicht nur kulinarische Leckerbissen sein. Damit die "Pilzwanderung in Eigenregie" nicht in einem Krankenhaus endet, sondern wie geplant in ein schmackhaftes Mahl mündet, empfehlen wir, sich sachkundigen Personen anzuvertrauen.

Geführte Pilzwanderungen werden immer wieder in unsrem Treffpunkt-Wald-Veranstaltungskalender angeboten. Klicken Sie doch mal rein!

Informationen über

Schmackhaft oder giftig? Sie sollten sich sicher sein! Im Zweifel lassen Sie den Pilz stehen und informieren Sie sich zuerst.
Schmackhaft oder giftig? Sie sollten sich sicher sein! Im Zweifel lassen Sie den Pilz stehen und informieren Sie sich zuerst.

finden Sie beim Anklicken der jeweiligen Links.

Was sagt der Gesetzgeber in Rheinland-Pfalz zum Thema Pilze sammeln?

Paragraf 23 des Landeswaldgesetzes schreibt hierzu in seinen Absätzen 1 und 2:

"Pilze, Beeren sowie Zweige, Blumen und Kräuter bis zur Menge eines Handstraußes dürfen nur für den persönlichen Bedarf entnommen werden. Ihre Entnahme hat pfleglich zu erfolgen.
Gewerbliches Sammeln von Walderzeugnissen ist nur mit besonderer Erlaubnis der Waldbesitzenden und nur insoweit gestattet, als die Wirkungen des Waldes und sonstige Rechtsgüter nicht beeinträchtigt werden."

Den gesamten Gesetzestext können Sie hier einsehen.

Viele Pilzarten werden vom Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit der Bundesartenschutzverordnung unter besonderen Schutz gestellt. Für Pilzsammler erfreulich ist der Umstand, dass z.B. die beliebten Speisepilze wie Steinpilz, Pfifferling, Schweinsohr, Brätling, Birkenpilz und Rotkappe sowie Morcheln trotzdem in geringen Mengen für den eigenen Bedarf der Natur entnommen werden dürfen.
Das gilt allerdings nicht in Naturschutzgebieten, deren Rechtsverordnungen in der Regel das Verlassen der Wege generell verbieten, ebenso das "Beseitigen" von Pflanzen oder Teilen davon (womit hier auch die Pilze eingeschlossen werden).