Angebote für gewerbliche Kunden und Dienstleistende
- Unternehmerdatenbank
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- Hinweise zur Pflanzenbeschaffung
Bei der Pflanzenbeschaffung haben die Herkunftssicherheit und die uneingeschränkte genetische Breite des Pflanzgutes eine entscheidende Bedeutung (Anlage 1).
Im Interesse der Herkunftssicherheit steht die Beschaffung von Pflanzen aus Begleiteter Aussaat an erster Stelle. Soweit solche nicht verfügbar sind, kommen zertifizierte Pflanzen (derzeit: ZüF bzw. FfV) in Betracht.
Die uneingeschränkte genetische Breite ist bei der Beschaffung unverschulter, unsortierter Pflanzen aus kompletten Beetabschnitten gewährleistet.
Die wertbestimmenden Merkmale von Pflanzen variieren nicht nur zwischen den Baumschulen ganz erheblich, sondern auch innerhalb derselben Baumschule und zuweilen selbst innerhalb der Beete. Vor-Ort-Begutachtungen des Angebotes von mindestens drei Baumschulen bieten eine sachgemäße Grundlage der Beschaffungsentscheidungen.
Gegenstand der Beschaffungen sollen in freihändiger Vergabe alle Pflanzen innerhalb abgegrenzter Beetabschnitte als ein genau bezeichnetes, individuell bestimmtes Produkt sein, nicht aber ein vertretbares Produkt mittlerer Art und Güte.
Zur preisbegründenden Begutachtung kann die Merkmalliste der Anlage 2 (Begutachtungsblatt für Pflanzen im Beet) als Bestandteil des Vergabevermerkes verwendet werden.
Zur Anwesenheit eines Vertreters während der Beetrodung und zur Abnahme der Pflanzen in der Baumschule oder am Bestimmungsort werden Vereinbarungen getroffen.
Der Lieferschein enthält vollständige Angaben zu: Baumart (botanisch und deutsch), Herkunft (Gebietskennziffer und – name), Kategorie (Ausgewählt, Qualifiziert oder Geprüft), Ausgangsmaterial (Erntebestand, Samenplantage oder Klonmischung), Verwendungszweck (Multifunktionale Forstwirtschaft), Stammzertifikatsnummer, Registerzeichen, Autochthonie, Pflanzenalter und –art.
Der Vertragspartner kann mit der Pflanzung als Zusatzleistung beauftragt werden.
- Begleitete Aussaat
Landesforsten Rheinland-Pfalz beschafft vorrangig Pflanzen aus Begleiteter Aussaat, um so weitgehend sicher zu stellen, dass das Pflanzgut aus dem gewünschten Saatgut resultiert.
Pflanzen aus Begleiteter Aussaat können alle Forstbaumschulen anbieten, deren Betriebsgelände zur Anzucht der entsprechenden Pflanzen in Rheinland-Pfalz und angrenzend in einem Abstand von bis zu 30 Kilometer zur Landesgrenze liegt. Die Nähe zu Rheinland-Pfalz ist erforderlich, um so die Pflanzenfrische über geringe Transportdistanzen zu gewährleisten.
Landesforsten Rheinland-Pfalz fordert hiermit alle Forstbaumschulen, die die oben genannten Rahmenbedingungen erfüllen und an der Begleiteten Aussaat teilnehmen möchten auf, sich mit der Zentralstelle der Forstverwaltung in Verbindung zu setzen, um die Einbindung in das Programm abzustimmen (Tel.: 06321-6799113, E-Mail: martin.loeschmann@wald-RLP.de).
- Forstliches Vermehrungsgut
Das Erntezulassungsregister zeigt die Beerntungsmöglichkeiten für forstliches Vermehrungsgut auf. Hier können Sie sich über alle zugelassenen Baumarten in Rheinland-Pfalz informieren.
Die "Erweiterte Suche" ermöglicht Ihnen die Auswahl nach Forstamt, Baumart, Herkunftsgebiet oder Registerzeichen zu filtern.
Da das Erntezulassungsregister Rheinland-Pfalz einer ständigen Überarbeitung unterliegt, stellt es nicht den endgültigen Stand dar. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten.
Saatgut aus dem Staatswald von Rheinland-Pfalz kann ausschließlich über das "Forstliche Genressourcenzentrum Rheinland-Pfalz" (Kontakt) bezogen werden.
- Wertholzsubmission
Wertholzsubmission