Begleitete Aussaat

Landesforsten Rheinland-Pfalz beschafft vorrangig Pflanzen aus Begleiteter Aussaat, um so weitgehend sicher zu stellen, dass das Pflanzgut aus dem gewünschten Saatgut resultiert.

Pflanzen aus Begleiteter Aussaat können alle Forstbaumschulen anbieten, deren Betriebsgelände zur Anzucht der entsprechenden Pflanzen in Rheinland-Pfalz und angrenzend in einem Abstand von bis zu 30 Kilometer zur Landesgrenze liegt. Die Nähe zu Rheinland-Pfalz ist erforderlich, um so die Pflanzenfrische über geringe Transportdistanzen zu gewährleisten.

Landesforsten Rheinland-Pfalz fordert hiermit alle Forstbaumschulen, die die oben genannten Rahmenbedingungen erfüllen und an der Begleiteten Aussaat teilnehmen möchten auf, sich mit der Zentralstelle der Forstverwaltung in Verbindung zu setzen, um die Einbindung in das Programm abzustimmen (E-Mail).

Landesforsten Rheinland-Pfalz beschafft vorrangig Pflanzen aus Begleiteter Aussaat, um so weitgehend sicher zu stellen, dass das Pflanzgut aus dem gewünschten Saatgut resultiert
Landesforsten Rheinland-Pfalz beschafft vorrangig Pflanzen aus Begleiteter Aussaat, um so weitgehend sicher zu stellen, dass das Pflanzgut aus dem gewünschten Saatgut resultiert

Begleitete Aussaaten erfolgen z.Zt. bei den Baumarten Traubeneiche, Buche, Edelkastanie, Tanne und  Douglasie.

Begleitete Aussaaten sind nur mit Saatgut möglich, das durch die Forstbaumschule von dem Forstlichen Genressourcenzentrum Rheinland-Pfalz, Antonihof, 67705 Trippstadt, angekauft wurde.
Dieses Saatgut wird nach der Anlieferung unter Begleitung von Mitarbeitern von Landesforsten Rheinland-Pfalz durch die Forstbaumschule gesät.

Durch diese Vorgehensweise wird weitgehend sicher gestellt, dass die keimenden Pflanzen tatsächlich aus dem gewünschten Ausgangsmaterial resultieren.

Die begleiteten Aussaaten werden in ihrer Beetlage bei der Zentralstelle der Forstverwaltung kartographisch erfasst. Über die Aussaatmenge können in Verbindung mit den zu erwartenden Keimungsprozenten die erwarteten Pflanzenmegen geschätzt werden.

Die Baumschule informiert die Zentralstelle der Forstverwaltung im August eines jeden Jahres  über die aus der Begleiteten Aussaat zur Verfügung stehenden Pflanzenmengen.

Über die Zentralstelle werden anschließend die Forstämter über die angebotenen Pflanzen informiert. Den Forstämtern wird empfohlen, vorrangig Pflanzen aus der Begleiteten Aussaat anzukaufen.

Von Seiten der Baumschule besteht keine Verpflichtung, die Pflanzen aus der Begleiteten Aussaat an Landesforsten Rheinland-Pfalz zu verkaufen. Demgegenüber bestehen von Seiten von Landesforsten ebenso keine Verpflichtungen, die Pflanzen aus der Begleiteten Aussaat abzunehmen. Landesforsten Rheinland-Pfalz kann daher den Forstbaumschulen gegenüber keine Empfehlung in Bezug auf  die auszusäenden Mengen bei einzelnen Baumarten aussprechen.

Landesforsten Rheinland-Pfalz nimmt die Pflanzen unsortiert beet- beziehungsweise beetabschnittsweise ab. Um sicher zu stellen, dass die Wurzeln der Pflanzen keinen auf einer Verschulung basierenden Wurzelschaden aufweisen, können im Rahmen der Begleiteten Aussaat ausschließlich unverschulte Pflanzen angeboten werden. Mit einer Verschulung verlieren die Pflanzen den Status „aus Begleiteter Aussaat“. Die Pflanzen aus Begleiteter Aussaat sind nach einem anerkannten Zertifizierungsverfahren zertifiziert.

Die gewünschte optimale Pflanze ist der ein- beziehungsweise zweijährige Sämling (1/0 beziehungsweise 2/0). Diese Pflanze weist in der Regel die für die angewandten Pflanzverfahren optimale Wurzelausbildung auf. Zu lange Wurzeln führen bei der Pflanzung zu Wurzeldeformationen. Die Anwendung eines Wurzelschnittes ist ebenso aufgrund der entstehenden Wurzeldeformation nicht gewünscht.

Der Kauf von Pflanzen aus begleiteter Aussaat erfolgt durch die Forstämter nach § 3 VOL in Form einer Freihändigen Auftragsvergabe.

Zur Bewertung und zum Vergleich der Angebote werden die angebotenen Beetabschnitte von einem Mitarbeiter von Landesforsten Rheinland-Pfalz begutachtet. Dabei werden u.a. Qualitätsmerkmale zu Größe, Zwiesel- und Verbuschungsanteile, Hauptachsen- und Wurzelausformung, Wurzelhalsdurchmesser, Feinwurzelausstattung sowie Merkmale der Benadelung und Knospenausprägung   erhoben (s. auch „Bewertungsliste für Pflanzen im Beet“ = Anlage 2 zu den Hinweisen zur Pflanzenbeschaffung). Die  Kaufentscheidung wird zu 66 % durch die Qualitätsmerkmale bestimmt und zu 34 % durch den Preis.  In ###FSC1###-zertifizierten Forstbetrieben wird eine pflanzenschutzmittelarme  Anzucht (gem. der FSC®-Kriterien) bei der Kaufentscheidung mit 10 % berücksichtigt. Dementsprechend verschieben sich die Prozentsätze für die Qualitätsmerkmale auf 60 % und die des Preises auf 30 %.

Ein Mitarbeiter des abnehmenden Forstamtes begleitet das Ausheben der Pflanzen und den Transport bis zur Abladestelle am Waldort, an dem sie gepflanzt werden sollen. Erfolgt keine Begleitung des Aushebens, besteht die Möglichkeit zu einer Probennahme zur Prüfung der genetischen Eigenschaften durch die zertifizierende Organisation.