Landschaftsschutzgebiete

Landschaftsschutzgebiete sind durch Rechtsverordnung festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft

  • zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter
  • zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes oder
  • wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung erforderlich ist.

30 Prozent der Waldfläche, dies sind insgesamt 142.123 Hektar, in Rheinland-Pfalz sind als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Die vorrangige Zielsetzung der Ausweisung zum Landschaftsschutzgebiet (LSG), Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, schließt wirtschaftliche Nutzungen - sofern sie dem Schutzzweck nicht zuwiderlaufen - nicht aus. Arten- und Biotopschutz sind hier nur Teilaspekt. Die Erholungsfunktion wird in der Regel als verträglich angesehen.